Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Bauen an Gewässern

Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Anlagen in und an Gewässern


Das Errichten und Ändern einer Anlage an Gewässern bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Die Gewässer in Nordrhein-Westfalen sind in folgende Kategorien eingeteilt:
- Gewässer 1. Ordnung ( z.B.: Rhein )
- Gewässer 2. Ordnung ( z.B.: Wupper und Agger )
- sonstige Gewässer ( alle anderen Gewässer, z.B.: Dhünn, Strunde, Sülz )

Anlagen können beispielsweise sein :
- Gebäude, Gartenhäuser, Zäune
- Strassen, Wege
- Brücken, Durchlässe, Furten
- Strom-, Wasser-, Gas-, Abwasser- und Telefonleitungen.

Zuständig für Genehmigungen von Anlagen an Gewässern 2. Ordnung ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, an sonstigen Gewässern die Untere Umweltschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. 

Ein Antragsformular mit einem Hinweis auf weitere erforderliche Unterlagen finden Sie unter den Formularen.

Gebühren

Gebührenerhebung
Die Bearbeitungsgebühr hängt von den Baukosten ab. Die Mindestgebühr beträgt 460,- Euro.

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 5. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  B.Eng.  Sennhenn

Mehr Infos

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 5. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  Dipl. Geograph  Kalweit

Mehr Infos

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 13.05.2025

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.