Die rechtlichen Grundlagen der Inklusion bilden den Rahmen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die wichtigste Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
In Deutschland wird die UN-BRK durch verschiedene nationale und landesrechtliche Regelungen umgesetzt. In Nordrhein-Westfalen bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) und das Inklusionsgrundsätzegesetz (IGG NRW) die zentralen rechtlichen Grundlagen. Beide Gesetze schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Ziele der UN-BRK im Land konkret umgesetzt werden. Sie verpflichten die öffentlichen Stellen dazu, Inklusion als Leitprinzip ihres Handelns zu verankern, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern.
Diese gesetzlichen Grundlagen schaffen die Basis für eine inklusive Gesellschaft, in der Vielfalt als Stärke anerkannt und gleiche Chancen für alle Menschen gesichert werden.