Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Etablierung einer inklusiven Gesellschaft dar. Sie wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet und trat 2008 in Kraft, um die weltweite Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beenden und deren Rechte sowie uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Die UN-BRK hat entscheidend dazu beigetragen, dass Deutschland umfassende rechtliche Grundlagen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschaffen hat. Neben der UN-BRK sind dies das Grundgesetz, das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und das Inklusionsstärkungsgesetz NRW (IGG NRW). Diese Gesetze bieten notwendige Rahmenbedingungen zur Förderung der inklusiven Teilhabe und gewährleisten ein selbstbestimmtes Leben, während sie zugleich Leitlinien für die nachhaltige Verankerung des Inklusionsgedankens in der Gesellschaft bereitstellen.