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Planungsbereich Inklusion

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von einer Behinderung, Herkunft oder Lebenssituation – gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Hier setzt der Aufgabenbereich der Inklusionsplanung an: Sie entwickelt Strategien und Maßnahmen, um Inklusion im Kreisgebiet ge-zielt zu fördern und nachhaltig zu stärken.

Ziel der Inklusionsplanung ist es, die Inklusion im Kreisgebiet systematisch voranzu-bringen: Barrieren sollen abgebaut, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensla-gen verbessert und die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen be-rücksichtigt werden.

Die Inklusionsplanung entwickelt dafür konkrete Maßnahmen und Handlungsansät-ze auf kommunaler Ebene. Sie unterstützt u.a. die kreisangehörigen Kommunen sowie Akteurinnen und Akteure im Kreisgebiet bei der Umsetzung inklusiver Projek-te und Strategien – mit dem gemeinsamen Ziel, Teilhabe für alle Menschen zu er-möglichen und die Vielfalt in unserer Gesellschaft zu stärken.

Rechtliche Grundlagen der Inklusion

Die rechtlichen Grundlagen der Inklusion bilden den Rahmen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die wichtigste Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen.

In Deutschland wird die UN-BRK durch verschiedene nationale und landesrechtliche Regelungen umgesetzt. In Nordrhein-Westfalen bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) und das Inklusionsgrundsätzegesetz (IGG NRW) die zentralen rechtlichen Grundlagen. Beide Gesetze schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Ziele der UN-BRK im Land konkret umgesetzt werden. Sie verpflichten die öffentlichen Stellen dazu, Inklusion als Leitprinzip ihres Handelns zu verankern, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern.

Diese gesetzlichen Grundlagen schaffen die Basis für eine inklusive Gesellschaft, in der Vielfalt als Stärke anerkannt und gleiche Chancen für alle Menschen gesichert werden.

Maßnahmen und Angebote der Inklusionsplanung

Wie und welche Maßnahmen und Angebote die Inklusionsplanung im Rheinisch Bergischen Kreis vorbehält, finden Sie in den unteren Links:

Kommunale Koordinierung Inklusion des Rheinisch-Bergischen Kreises

Die Kommunale Koordinierungsrunde Inklusion ist ein fachliches Austauschgremium, das sich aus den für das Thema Inklusion zuständigen Ansprechpersonen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zusammensetzt.

Das Gremium tagt in der Regel vierteljährlich, um kommunale Themen rund um Inklusion abzustimmen und gemeinsame Vorgehensweisen zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen der fachliche Austausch, die Nutzung von Synergien sowie die Planung gemeinsamer Aktivitäten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Der regelmäßige Dialog trägt dazu bei, Erfahrungen auszutauschen, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und die Inklusion vor Ort zu stärken.

Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Rheinisch-Bergischen Kreises

Informationen zum Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung des Rheinisch-Bergischen Kreises erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.rbk-direkt.de/beirat-menschen-mit-behinderungen

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Kirstin Krüger-Ley
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