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(c) Rheinisch-Bergischer Kreis

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Unter der Lupe Leitstelle

Die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises Alle Notrufe, die über die 112 eingehen, werden in der Leitstelle angenommen. Der Notruf 112 ist immer erreichbar – egal zu welcher Tageszeit, egal ob Wochenende oder Feiertag. Insgesamt arbeiten in der Leitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises 42 Mitarbeitende im Tages- und im Schichtdienst. Fünf Disponentinnen und Disponenten nehmen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr im 24-Stunden-Dienst Anrufe entgegen, werktags werden sie zusätzlich von zwei Tagesdienst-Disponenten unterstützt. Zehntausende von Einsätzen im Kreis - jedes Jahr Täglich gehen zwischen 350 und 400 Anrufe ein, davon sind rund 150 Notrufe und 70 Anrufe für den Krankentransport. Die Leitstelle entsendet Krankentransportwagen, Rettungswagen mit oder ohne Notarzt oder Notärztin sowie die Feuerwehr zu hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern. Die Mitarbeitenden der Leitstelle nehmen aus allen Städten und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises Notrufe entgegen und lenken kreisweit alle Einsätze der Krankentransport- und Rettungsdiensteinheiten. Außerdem alarmieren sie die Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis und koordinieren im Bedarfsfall deren Einsätze. Im Jahr 2024 gab es rund 47.000 Rettungsdiensteinsätze, etwa 12.000 Krankentransporte und circa 4.200 Feuerwehreinsätze. Die Leitstelle ist das erste Glied der Rettungskette. Bürgerinnen und Bürger in Not werden bereits in den ersten Minuten einer Notlage mit Hinweisen unterstützt. Wenn eine Person nicht normal atmet und bewusstlos ist, erfolgt zum Beispiel eine telefonische Anleitung zur Reanimation durch die Disponentin oder den Disponenten. Die Leitstelle Copyright Die Leitstelle in Bergisch Gladbach-Heidkamp wurde 2019 fertiggestellt. Das moderne Gebäude verfügt neben einem Arbeitsbereich mit Leitstand, Büroräumen und Konferenzraum auch über einen Bereich, in den sich die Mitarbeitenden während der 24-Stunden-Schicht zurückziehen können. Wer arbeitet hier und sorgt dafür, dass alles rund läuft? Wessen Stimme hören Bürgerinnen und Bürger, wenn sie im Rheinisch-Bergischen Kreis die 112 wählen und welche Kompetenzen kommen hier zusammen? Das Team Copyright Axel ist Leiter der Leitstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis. Er ist Beamter im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und bringt 25 Jahre Berufserfahrung in der Leitstelle mit. Als erfahrene Führungskraft leitet er die Leitstelle seit 2012. Axel S. ist Ansprechpartner für die Belange der Kolleginnen und Kollegen und sorgt für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb. Als Leiter kümmert er sich um die Personalplanung und Aufgabenverteilung und vertritt die Leitstelle fachlich nach innen und außen in unterschiedlichsten Arbeitsgremien. Außerdem leitet Axel S. die Leitstelle bei Großeinsätzen. Eine reibungslose Zusammenarbeit wird hier großgeschrieben: „Ein starkes Team ist die Grundlage, sich besonderen Herausforderungen zu stellen.“ Copyright Tamara K. ist Notfallsanitäterin und geprüfte Hauptbrandmeisterin. Wählt jemand im Kreis die 112, nimmt oft sie ab. Die erste Frage lautet immer: „In welcher Stadt ist der Notfallort?“ Im weiteren Gesprächsverlauf erfragt die Disponentin dann Straße und Hausnummer, damit sie den Einsatzkräften den genauen Notfallort durchgeben kann. Nachdem Tamara K. Namen und Vornamen erfragt hat, will sie genau wissen, was passiert ist und erfährt dann, ob es sich um einen medizinischen Notfall handelt oder einen Notfall im Bereich der Feuerwehr. Bei medizinischen Notfällen gibt die Fachfrau Hilfestellung. Copyright Jan H. hat eine Feuerwehrausbildung und war elf Jahre bei der Feuerwehr Bergisch Gladbach beschäftigt, bevor er in die Leitstelle des Kreises gewechselt ist. Hier war er zunächst Disponent und wurde dann Lagedienstführer. Als Lagedienstführer übernimmt Jan H. vor allem organisatorische Aufgaben, behält den Gesamtüberblick und trägt die Verantwortung im operativen Bereich. Er koordiniert alle Einsätze, unterstützt seine Kolleginnen und Kollegen aber auch als Disponent und bietet Hilfestellung an. Ihn reizt an seinem Job, dass kein Tag ist wie der andere, und es immer neue Herausforderungen gibt. Copyright Thomas S. ist Systemadministrator in der Leitstelle und kümmert sich darum, dass das Einsatzleitsystem und die digitale Alarmierung laufen. Er ist Diplom-Informatiker und hat außerdem eine abgeschlossene Elektrikerlehre. Im Einsatzleitsystem sehen die Disponentinnen und Disponenten, welche Einsatzmittel, zum Beispiel Rettungswagen, verfügbar sind und welche Einsätze gerade laufen oder anstehen. Außerdem können sie die Einsätze hierüber dokumentieren. Da das Einsatzleitsystem unverzichtbar und sozusagen das technische Herzstück der Leitstelle ist, gibt es ein Rückfallnetz. Dieses kann aktiviert werden, wenn das Einsatzleitsystem nicht funktioniert.

Warnung der Bevölkerung

Warnung und Information der Bevölkerung Aufgrund von abstrakten oder konkreten Gefahrenlagen wie beispielsweise Unwettern, Großbränden oder Bombenentschärfungen können Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises gewarnt werden. Abhängig von der Art der Gefahrenlage warnen einzelne Behörden auf verschiedenen staatlichen Ebenen im Zusammenhang mit ihrem Fachgebiet. Warnungen können durch Bund und Land erfolgen, weiterhin durch regionale und lokale Behörden wie Polizei und Feuerwehren. Warnungen vor Unwettern erfolgen durch den Deutschen Wetterdienst DWD . Bei bestimmten Ereignissen können auch durch mehrere Behörden gleichzeitig Warnungen und Informationen herausgegeben werden, zum Beispiel im Rahmen von Evakuierungen. Hier gibt es alle Informationen zu Warnungen in NRW. Eine Warnung verfolgt nicht nur das Ziel die Bevölkerung über eine Gefahrenlage zu warnen. Ergänzend dazu erfolgt auch immer die Weitergabe von Informationen und Handlungsanweisungen. c Mihail adobestock.com Warnungen des Kreises können in das Hörfunkprogramm eingeschaltet werden. Ein Radio, das mit Batterien bzw. Akkus oder Solarkraft angetrieben wird, sollte immer betriebsbereit im Haus sein. Entstehung einer Warnung Ereignis Grundsätzlich kann bei jedem Ereignis gewarnt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei zu häufigen Warnungen der gewünschte Effekt in der Bevölkerung nicht mehr hervorgerufen wird und ein Gewöhnungseffekt eintritt. Beispiele für Ereignisse sind Rauchgase, Extremwetterereignisse oder auch ein Bombenfund. Warnung der Bevölkerung Bei einer Schadenslage trifft die Einsatzleitung oder der Krisenstab anhand unterschiedlicher Kriterien die Entscheidung, ob zu diesem Ereignis eine Warnung notwendig wird. Warnung wird ausgelöst Eine Warnung kann über die Leitstelle des Kreises, das Land oder den Bund ausgelöst werden. Hierfür wird sich einem standardisierten Prozess bedient. Je nach Ereignis sind die Warntexte bereits vorbereitet und die Warnmittel vordefiniert. Die Auslösung der Warnmittel selber erfolgt über das vom Bund bereitgestellte Modulare Warnsystem MoWaS . Eine Ausnahme bilden dabei die Sirenen. Diese werden unabhängig von MoWaS ausgelöst. Versendung der Warnung Ist die Warnung generiert wird diese ausgelöst. Je nach Verlauf des Ereignisses kann eine erneute Warnung notwendig werden, z.B. weil sich die Lage verändert oder ausgebreitet hat. Entwarnung Wenn keine Gefahr mehr vorliegt, kann eine Entwarnung erfolgen. Warnmittel Die Warnung und Information der Bevölkerung erfolgt unter Ansteuerung von sogenannten Warnmitteln z.B. Smartphone, Radio, Sirene . Angestrebt wird ein sogenannter Warnmittelmix, indem gleichzeitig über eine Vielzahl von Warnmitteln gewarnt wird. Dieser Warnmittelmix besteht aus möglichst unterschiedlichen Warnmitteln, um einen möglichst hohen Verbreitungsgrad innerhalb der Bevölkerung zu erreichen. Der Ausbau der Warninfrastruktur ist dabei ein stetiger Prozess. Neue Technologien und Bedarfe finden dabei Anwendung und sollen es ermöglichen, dass eine Warnung oder Information die Bevölkerung in allen Alltagssituationen bestmöglich erreicht. Der Rheinisch-Bergische Kreis arbeitet stetig an der Erweiterung des Warnmittelmixes. Zurzeit erhalten Sie im Kreis Warnungen über folgende Warnmittel: Sirenen Basis einer flächendeckenden Warnung der Bevölkerung bleiben, trotz technischer Fortschritte, die Sirenen. Sie dienen als effektivstes Mittel, um einen Weckeffekt bei der Bevölkerung hervorzurufen. Der Ausbau der Sireneninfrastruktur hat im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits begonnen, wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Copyright Die Sirenenübersicht im Jahr 2024 Warn-Apps Die bundesweit verfügbare Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Daneben gibt es noch die von Fraunhofer Fokus entwickelte KATWARN-App . Beide Apps können Sie kostenfrei runterladen. Cell Broadcast Seit 2023 hat der Bund Cell Broadcast eingeführt. Das System bedient sich der Standardtechnologie des Mobilfunknetzes. Wird eine Warnung ausgelöst, erhalten alle Personen, die sich im Gefahrenbereich befinden automatisch eine Warnung einhergehend mit einem schrillen Ton. Voraussetzung zum Erhalt einer Warnung via Cell Broadcast ist die korrekte Einstellung in Ihrem Handy. Nähere Informationen erhalten Sie hier . Radio Fernsehen Die Leitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises verfügt über die technische Voraussetzung, eine Warnung in das laufende Hörfunkprogramm zu sprechen. Radio Berg ist der Katastrophenschutzsender für den Kreis. Empfangen können Sie Radio Berg über folgende Frequenzen: Bergisch Gladbach Rösrath: 99,7 MHz Burscheid: 105,2 96,9 MHz Kürten, Odenthal, Overath: 105,2 MHz Leichlingen: 96,9 MHz Wermelskirchen: 105,2 96,9 MHz Sollte Radio Berg nicht empfangbar sein können Sie WDR2 102,4 MHz einschalten. Soziale Medien Verlässliche Informationen erhalten Sie bei Gefahrenlagen in den sozialen Netzwerken von Behörden, Polizei und Feuerwehr. Ist der Krisenstab im Rheinisch-Bergischen Kreis aktiviert und zusammengetreten, gibt der Stabsbereich Bevölkerungsinformation und Medienarbeit BuMa weitere Warnungen und aktuelle Presseinformationen heraus. Internet Hier erhalten Sie gebündelt alle Meldungen und Hinweise zu Gefahrensituationen. Warntag An sogenannten Warntagen werden die vorhandenen Warnsysteme erprobt. An diesen Tagen werden verschiedene Warnmittel gleichzeitig angesteuert um mögliche Lücken zu erkennen und um diese im Verlauf zielgerichtet ausbessern zu können. Darüber hinaus soll das Auslösen der Warnmittel an diesen Tagen dazu beitragen, die Bevölkerung gegenüber der Thematik „Warnung“ zu sensibilisieren und darüber zu informieren. Warntag Auslöseuhrzeit Termin Landesweiter Warntag 11 Uhr 2. Donnerstag im März Kreisweiter Warntag 12 Uhr an einem Samstag im Juni Bundesweiter Warntag 11 Uhr 2. Donnerstag im September Kreisweiter Warntag 12 Uhr an einem Samstag im Dezember Bundes- Landesweiter Warntag Deutschlandweit findet 2-mal jährlich ein Probealarm statt. Diese sind in einem Erlass festgeschrieben. Dieser sieht vor, dass an jedem zweiten Donnerstag im März ein landesweiter Probealarm stattfindet und an jedem zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Probealarm durchgeführt wird. Dabei werden alle Warnmittel, die dem Bund und dem Land zur Verfügung stehen um 11 Uhr getestet. Ergänzt werden diese durch Warnmittel, die den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Kreisweiter Warntag Der Rheinisch-Bergischen Kreis und auch einige der benachbarten Gebietskörperschaften haben sich dazu entschlossen die Warntage seitens des Bundes und der Landes, um zwei weitere Warntage auf kommunaler Ebene zu ergänzen. Diese Warntage finden jeweils im Juni und Dezember statt. An diesem Probealarm werden um 12 Uhr die Warnmittel getestet, die der jeweiligen Kommune zur Verfügung steht. Der Rheinisch-Bergische Kreis testet zurzeit: Sirenen Warn-Apps Alle Warntage werden medial begleitet, um Sie auf den Probealarm aufmerksam zu machen, und die Bedeutung des Warntages und der Warnmittel aufzuklären. Nur wenn Sie wissen, was im Falle einer Warnung auf Sie zukommt, können Sie richtig handeln.

Hilfe in finanziellen Notlagen

Hilfen in finanziellen und sozialen Notlagen Wenn Sie sich in besonderen finanziellen oder sozialen Schwierigkeiten befinden, können Sie Hilfe erhalten. Hier finden Sie Infos zu Leistungen und Angeboten. Eine solche Notlage kann zum Beispiel Wohnungsnot sein, Arbeitslosigkeit oder vergleichbare herausfordernde Umstände sein. Finanzielle Hilfen Jobcenter Hilfen für erwerbsfähige Hilfebedürftige Sozialamt Hilfen für Nicht-Erwerbsfähige oder im Alter Wohngeldstelle Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bei Wohneigentum Familienkasse Kinderzuschlag bei geringem Familieneinkommen und Kindergeld Elterngeld Ausgleich von fehlendem Familieneinkommen nach Geburt eines Kindes Bildung und Teilhabe Zuschuss zum Mittagessen, bei Klassenfahrten, Ausflügen, Nachhilfe, Sport- oder Musikunterricht Sachleistungen Suppenküche Mittagstische Kostenloses Essen und warme Mahlzeiten Tafeln im Rheinisch-Bergischen Kreis Lebensmittel für armutsbetroffene Menschen Tiertafel Futter für Tiere armutsbetroffener Menschen Kleiderkammern Textilien, Spielwaren, Kleinmöbel u.a. für armutsbetroffene Menschen Beratungsangebote Kostenlose Schuldnerberatung Hilfen bei Schulden und Insolvenzberatung Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e.V. Beratung zu Mietvertrag und Wohnungsrecht Verbraucherzentrale Beratung zu Energiekosten und anderen Verbraucherthemen Netzwerk Wohnungsnot Unterstützung bei drohender Wohnungslosigkeit und Wohnungssuche Energiehilfe Beratung zur Bewältigung hoher Energiekosten Ihre Ansprechperson

Dienstleistungsliste

Bürgerdienste Der Behördenlotse informiert Sie über unser Dienstleistungsangebot. Unsere Dienstleistungspartner sind Bergisch Gladbach, Burscheid, Odenthal, Overath, Rösrath und die Technischen Werke Burscheid. Das Masernschutzgesetz Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. K.L.E.V.E.R. durch die Hitze... Um sich und seine Mitmenschen bei Sommerhitze zu schützen, sollte man einige Tipps beachten: Kleidung, Lüften, Ernährung, Vulnerable Gruppen, Eincremen, Ruhe. Abfall- und Kreislaufwirtschaft Eine nachhaltige Abfallwirtschaft sollte Ressourcen durch abfallarme Produktion schonen. Durch eine verstärkte Wiederverwendung, einem forcierten Recycling und einer fortschreitenden Verwertung, können Abfälle in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Allerdings dürfen dabei umwelt- oder gesundheitsschädliche Schadstoffe nicht im Stoffkreislauf angereichert werden und müssen einer Ausschleusung unterliegen. Abfallerzeugernummer Gefährliche Abfälle dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie umwelt-gefährdende Eigenschaften haben. Der Abfallerzeuger wird nachweispflichtig und benötigt dafür eine Abfallerzeugernummer. Abfalllagerungen auf nicht öffentlichen Grundstücken Abfallbeseitigung Beschwerden bei unzulässigen Abfalllagerungen Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz WEG Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt. Abstandsflächenvorschriften In § 6 BauO NRW 2018 finden sich die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften. Adoption Vermittlung bei der Stadt Bergisch Gladbach Hier leiten wir Sie weiter auf die Seite der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis... Adressänderung im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I Sie können Ihre Adresse wegen Umzugs innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises in den Fahrzeugpapieren persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ändern lassen. Akteneinsicht in Bauakten Einsichtnahme in abgeschlossene Bauakten 1 2 3 4 5 6 Ergebnisse: 1 - 10 von 619

Formulare

Das komplette Angebot an Formularen und Broschüren Hier können Sie sich einen Überblick über sämtliche Formulare und Broschüren verschaffen. Navigieren Sie durch die Baumstruktur bis hin zu dem gewünschten Dokument. Formulare können Sie am Bildschirm ausfüllen. Beachten Sie hierzu die Hinweise für einige Browser. - Google Chrome : Aktivieren Sie die Erweiterung Adobe Acrobat - Mozilla Firefox : Aktivieren Sie unter Einstellungen die Anwendung Adobe Acrobat Allgemeine Formulare Datenschutzerklärung ServiceVerbund - Ziele, Kriterien Was macht die Kreis-Verwaltung? - Ein Heft in Leichter Sprache Ausländerwesen Staatsangehörigkeit und öffentlich-rechtliche Namensänderung Ausländerbehörde Antrag Aufenthaltstitel für Studenten Antrag Praktikum Aufenthaltstitel des eAT Benötigte Unterlagen für Studenten Aufenthaltserlaubnis Der elektronische Aufenthaltstitel eAT Erforderliche Unterlagen Einreise und Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland Information zum Wegfall der Freizügigkeitsbescheinigung Muster-Vollmacht Abholung eAT Verpflichtungserklärung - Antrag Wechsel der Hochschule und - oder Wechsel der Fachrichtung Wie wird das Visum beantragt? Einbürgerungsbehörde Ablauf des Einbürgerungsverfahrens Einbürgerungsantrag Einbürgerungsantrag Muster als Ausfüllhilfe Einbürgerungstestverordnung Einbürgerungsvoraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung Einbürgerungsvoraussetzungen für die Ermessenseinbürgerung Einbürgerungsvoraussetzungen für die privilegierte Einbürgerung Einwilligungserklärung zur Nutzung und Verarbeitung der Sozialdaten Erforderliche Unterlagen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt und Optionspflicht Fragenkatalog allgemein Fragenkatalog NRW Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren Integrationskursverordnung Kosten für eine Einbürgerung Prüfstellen für Einbürgerungstest öffentlich-rechtliche Namensänderung Antrag auf Änderung eines Vor- Familiennamens Dienstanweisung hinsichtlich der Festsetzung der Gebühren für öffentlich-rechtliche Namensänderungen Staatsangehörigkeitswesen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Benötigte Unterlagen Aufenthaltskarte - Einreise und Aufenthalt von EU Verzichtserklärung Bauen und Modernisieren Abgeschlossenheitsbescheinigung Antrag Antrag auf Abweichung, Befreiung, Ausnahme bei genehmigungsfreien Vorhaben Antrag auf Akteneinsicht Anzeige der Beseitigung von Anlagen Bauantrag Werbeanlagen Baubeschreibung Baugenehmigungsverfahren - Bauantrag Baulastantrag Baulastauskunft - Antrag Beispiele Bauvorhaben Fliegende Bauten Genehmigungsfreistellung Gewerbliche Anlagen - Betriebsbeschreibung Grabungserlaubnis - Sondengehen Grundstücksteilung Negativzeugnis - Antrag Land- und forstwirtschaftliche Vorhaben - Betriebsbeschreibung Merkblatt Baulasten und Baulasteneintragungen Merkblatt Grundstücksteilungen Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht Rauchmelder Leichte Sprache Vereinfachtes Genehmigungsverfahren - Bauantrag Antrag auf Vorbescheid Vollmacht zur Antrag auf Akteneinsicht Familie und Jugend Bafög Antragsunterlagen für BAföG BAföG - Datenschutzerklärung zur EU-Datenschutzverordnung Bildung und Teilhabe Abrechnung der Lernförderung Abrechnung von Kosten anlässlich der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung Anbieterauskunft für Lernförderung Anlage - Kalender 2023 Anlage - Kalender 2024 Anlage - Kalender 2025 Anlage 1 - Eintägige Ausflüge Anlage 2 - Mehrtägige Klassenfahrten Anlage 3 - Bestätigung der Schule zur Ermittlung des Lernförderbedarfs Anlage 4 - Mittagessen Anlage 5 - Soziale und kulturelle Teilhabe Anlage 6 - Schülerbeförderung Anschreiben Formular Qualifikationsnachweise Antrag auf Lernförderung BuT - Datenschutzerklärung zur EU-Datenschutzverordnung Leistungen für Bildung und Teilhabe - Antrag Merkblatt - Informationen für Anbieter von Lernförderung Merkblatt - Informationen zur Lernförderung für den Antragsteller Richtlinie Bildung und Teilhabe Hilfen Beratungsangebot für junge Erwachsene Broschüre Die Beistandschaft Düsseldorfer Tabelle 2021 Eingliederungshilfen Ergänzende Angaben für Kinder ab 12 Jahren Handreichung - Kinderschutz in der Schule Handreichung Schulbegleitung Hilfen zur Erziehung Kinderschutz - Was Jugendämter leisten Arabisch Kinderschutz - Was Jugendämter leisten DE Kinderschutz - Was Jugendämter leisten EN Kinderschutz - Was Jugendämter leisten FRZ Kinderschutz - Was Jugendämter leisten PL Kinderschutz - Was Jugendämter leisten RUS Kinderschutz - Was Jugendämter leisten UKR Kostenbeitragsheranziehungsempfehlungen Jugendhilfe Leistungen der Jugendämter Leistungen der Jugendämter - leicht verständlich Merkblatt Kindschafts- und Beistandschaftsrecht Merkblatt Kindschaftsrecht nicht verheirateter Eltern Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz Sorgerecht und Kindesunterhalt Übersicht Sozialarbeiter Unterhaltsvorschuss - Antrag UVG - Datenschutzerklärung zur EU-Datenschutzverordnung Vaterschaft und Kindesunterhalt Jugend- und Familienförderung Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven Tagesbetreuung für Kinder Aufraffer Betriebskosten - Förderantrag Betriebskosten - Verwendungsnachweis Bildungsveranstaltung-Förderantrag Bildungsveranstaltung-Förderantrag - Anlage Datenschutzerklärung Verfahrenslotse Eltern-Informations-Broschüre -Burscheid Eltern-Informations-Broschüre -Kürten Eltern-Informations-Broschüre -Odenthal Elternratgeber - Drogen Elternratgeber - Drogen Leichte Sprache Elternratgeber - Internet Elternratgeber - Internet Leichte Sprache Elternratgeber - Sexualität Elternratgeber - Sexualität Leichte Sprache Elternratgeber - Taschengeld Elternratgeber - Taschengeld Leichte Sprache Elternratgeber - Verträge Elternratgeber - Verträge Leichte Sprache Freizeiten-Förderantrag Freizeiten-Verwendungsnachweis Infoblatt Datenschutz Willkommensbesuch Internat. Jugendbegegnungen-Förderantrag Internat. Jugendbegegnungen-Verwendungsnachweis Investitionen für die Jugendarbeit - Förderantrag Investitionen für die Jugendarbeit - Mittelabruf Jugendschutzgesetz Kinder- und Jugendförderplan 2022-2026 Kleinstzuschüsse Kulturrucksack NRW - Programmübersicht Städteverbund RBK Planungsprozess Tagesbetreuung für Kinder Projekte - Förderantrag Projekte - Verwendungsnachweis Richtlinien für die Jugendarbeit Sachleistungen-Förderantrag Strukturdatenbericht Teilnehmerliste Teilnehmernachweis - Sonderförderung Verfahrenslotse - Flyer Zuschuss zur Renovierung und Umgestaltung von Räumlichkeiten für die Jugendarbeit - Antrag Jugendhilfeplanung Bericht zur Steuerungs- und Qualitätsentwicklung 2017 NeFF Einzelne Netzwerke Frühe Hilfen für Familien in Burscheid Frühe Hilfen für Familien in Kürten Frühe Hilfen für Familien in Odenthal Frühe Hilfen für Familien in Overath Frühe Hilfen für Familien in Rösrath Frühe Hilfen für Familien in Wermelskirchen NeFF Abschlussbericht Mai 2009 Präventions- und Unterstützungsnetzwerk Präventionskette Vortrag zum NeFF-Abschlussbericht Mai 2009 Zwergencafé Burscheid Zwergencafé Odenthal Pflegekinderdienst Familien für minderjährige Flüchtlinge gesucht Informationsbroschüre für Gastfamilien Kindern ein sicheres Zuhause bieten Tagesbetreuung Elternbeitragssatzung Flyer Kindertagespflegeperson werden Informationen zur Kindertagespflege Kindertagesstätten in Burscheid Kindertagesstätten in Kürten Kindertagesstätten in Odenthal LITTLE BIRD - So funktioniert's LITTLE BIRD - So funktioniert's arabisch LITTLE BIRD - So funktioniert's english LITTLE BIRD - So funktioniert's français LITTLE BIRD - So funktioniert's polnisch LITTLE BIRD - So funktioniert's portugiesisch LITTLE BIRD - So funktioniert's russisch LITTLE BIRD - So funktioniert's türkisch Satzung Kindertagespflege Feuerschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bedienungsanleitung Notruf-Fax EmergencyEye - Informationsblatt DSGVO Kranken- und Notfalltransport - die wichtigsten Fragen und Antworten nora-App und Notruf-Fax - Information in leichter Sprache Patientendatenverarbeitung zur medizinischen Versorgung - Informationsblatt DSGVO Schornsteinfegerwesen - die wichtigsten Fragen und Antworten Vordruck Notruf-Fax Finanzen, Beteiligungen, Wohnungsbauförderung Eigenheimförderung - Kurzinfo zu den aktuellen Konditionen 2025 Einkommenserklärung für den Wohnberechtigungsschein Flyer Landrat-Lukas-Stiftung Landrat-Lucas-Stiftung - Geschäftsordnung Landrat-Lucas-Stiftung Satzung Landrat-Lucas-Stiftung-Antragsformular Mietwohnraumförderung - Kurzinfo zu den aktuellen Konditionen 2025 Modernisierungsförderung selbst genutztes Wohneigentum - Kurzinfo zu den aktuellen Konditionen 2025 Wohnberechtigungsschein - Antrag Gesundheit Apothekenaufsicht Apothekenumbau - Merkblatt Ausfüllhilfe BTM-Bescheinigung Betäubungsmittel mitführen – andere Staaten Betäubungsmittel mitführen – Merkblatt Betäubungsmittel mitführen – Schengener Raum Filialleiterwechsel - Merkblatt Heimversorgungsvertrag - Merkblatt Merkblatt mit Anlagen für die Betriebserlaubnis Apothekenverbund Verblisterung - Merkblatt Versandhandelserlaubnis - Merkblatt Verwaltung einer Apotheke - Merkblatt Corona Verdacht auf Covid-19 – Meldeweg für Gemeinschaftseinrichtungen GPV Hilfe für die Seele Infektionschutz Bescheinigung Erziehungsberechtigte über erfolgte Krätze Therapie Checkliste UV-Schutz für Sportler Checkliste UV-Schutz Grundschulkinder Checkliste UV-Schutz Kleinkinder DSGVO-Blatt-Umgebungsuntersuchung meldepflichtige Erkrankung Impfkalender mit den empfohlenen Standardimpfungen 2024 der STIKO Impfstatus für Erwachsene ab 18 Jahre überprüfen Impfstatus für Kinder im Alter von 12 Monaten bis 8 Jahren überprüfen Impfstatus für Kinder im Alter von 9 bis 17 Jahren überprüfen Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen - Meldebogen RKI - Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen UV Index und Prognose Verdacht auf Covid-19 – Meldeweg für Gemeinschaftseinrichtungen Lebensmittelbelehrungen Belehrungen - Informationsblatt DSGVO Belehrungen - Merkblatt Albanisch Belehrungen - Merkblatt Arabisch Belehrungen - Merkblatt Deutsch Belehrungen - Merkblatt Englisch Belehrungen - Merkblatt Französisch Belehrungen - Merkblatt Griechisch Belehrungen - Merkblatt Italienisch Belehrungen - Merkblatt Japanisch Belehrungen - Merkblatt Kroatisch Belehrungen - Merkblatt Polnisch Belehrungen - Merkblatt Rumänisch Belehrungen - Merkblatt Russisch Belehrungen - Merkblatt Serbisch Belehrungen - Merkblatt Slowakisch Belehrungen - Merkblatt Spanisch Belehrungen - Merkblatt Thailändisch Belehrungen - Merkblatt Tschechisch Belehrungen - Merkblatt Türkisch Belehrungen - Merkblatt Ungarisch Planung Koordination Basisgesundheitsbericht Rheinisch-Bergischer Kreis 2006 Bericht zur Versorgung Sozialpsychiatrischer Zentren und Suchtberatungsstellen im RBK 2019 Broschüre Arbeitskreis Hospiz- und Palliativversorgung Familienhebamme und Kinderkrankenschwester - Anfrage zur Begleitung Familienhebamme Frühe Hilfen - Flyer Familiensprechstunde - Frühe Hilfen vor Ort Fit zur Schule - Pressemitteilung Auszeichnung Fit zur Schule - Projektbericht Flyer Arbeitskreis Hospiz- und Palliativversorgung Frühe Hilfen - Informationsblatt DSGVO Früherkennungsuntersuchungen - Informationsblatt DSGVO Gesundheitskompass für den Rheinisch-Bergischen Kreis - Basisgesundheitsbericht 2024 Impfbericht 2015 Impflückeninterventionsprogramm 2018 Kindergesundheitsbericht 2008 Kindergesundheitsbericht 2012 1. Fortschreibung Vertrauliche Geburt - Flyer Welthospiztag Schwerbehindertenausweise Ratgeber für schwerbehinderte Menschen Schwerbehindertenausweis - Erst- und Änderungsantrag Schwerbehindertenausweis - Informationsblatt DSGVO Schwerbehindertenausweis - Tipps zum Ausfüllen des Antrags Amtsärztliche Gutachten - Informationsblatt DSGVO Angabe der Fortbildungsveranstaltungen Vorjahreszeitraum Anlage 3 zu Meldepflichten- Beschreibbare Anlagen zu § 8 HebBO Anleitung zur Nachweismeldung Berufe des Gesundheitswesens - Informationsblatt DSGVO Betäubungsmittel mitführen - Informationsblatt DSGVO Durchfall im Kindesalter - Vortrag Frau Dr. Salditt Gastroenteritis - Meldebogen Gesundheitsprävention und Sozialplanung - Informationsblatt DSGVO Grippeschutzimpfung Gutachten Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Informationsblatt DSGVO Hygiene im Kindergarten - Vortrag Frau Jülich-Nathan Impfungen - Informationsblatt DSGVO Infektionskrankheiten - Belehrung für Eltern deutsch Infektionskrankheiten - Belehrung für Eltern fremdsprachlich Influenza Schnelltest - Meldebogen KLEVER Kopfläuse was tun? - Flyer Krankheitserreger - Meldebogen für Labore §§ 7,8,9 IfSG Krebs - Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Männer Masernschutzgesetz - Informationsblatt DSGVO Medizinalaufsicht für Hebammen - Informationsblatt DSGVO Meldepflichtige Krankheiten - Meldebogen für Ärzte §§ 6,8,9 IfSG Meningitis - Information zur Hirnhautentzündung Merkblatt für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen Merkblatt für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen Merkblatt für Eltern und Erziehungsberechtigte Merkblatt für Leitungen von Einrichtungen Prostituiertenschutzgesetz - Informationsblatt DSGVO Schuleingangsuntersuchung - Informationen für Eltern Schuleingangsuntersuchung - Informationsblatt DSGVO Schulfähigkeit Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Informationsblatt DSGVO Sozialpsychiatrischer Dienst - amtsärztliche Gutachten - Informationsblatt DSGVO Sozialpsychiatrischer Dienst - Beratung - Informationsblatt DSGVO Sprechstunden Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Informationsblatt DSGVO Tuberkulosebekämpfung - Merkblatt Wie weise ich Masern-Impfungen nach? Zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Kitas - Informationsblatt DSGVO Zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Schulen - Informationsblatt DSGVO IT-Vergabe Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL Teil B Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des TVgG Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW Bewerbungs- und Vergabebedingungen im E-Mail-Verfahren Datenschutz-Informationslatt Ergänzende Vertragsbedingungen IT Cloud Ergänzende Vertragsbedingungen IT Kauf Ergänzende Vertragsbedingungen IT Pflege Ergänzende Vertragsbedingungen IT Überlassung Vertragsbedingungen des Landes NRW Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW Kommunalaufsicht Allgemeine Gebührensatzung Broschüre Repräsentative Wahlstatistik Bundestagswahl 2025 - Bekanntmachung Wahlergebnis Bundestagswahl 2025 - Musterstimmzettel - Wahlkreis 99 Die Bundestagswahl 2025 in einfacher Sprache Die Bundestagswahl 2025 in leichter Sprache Durchführung von Bürgerentscheiden Satzung Europawahl 2024 - Werden Sie Wahlhelfer in! Europawahl 2024 -Ausübung des Wahlrechts durch Unionsbürger in Deutschland Handbuch Parteikomponente Kommunalwahl 2020 Endergebnis Kreistagswahl nach Kreiswahlbezirken Kommunalwahl 2020 - Musterstimmzettel Kommunalwahl 2020 Endergebnis Kreistagswahl Kommunalwahl 2020 Endergebnis Kreistagswahl nach Gemeinden Kommunalwahl 2025 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Kommunalwahl 2025 - Hinweise Kreiswahlvorschläge Kommunalwahl 2025 - Hinweise Landratswahl Kommunalwahl 2025 - Hinweise Listenwahlvorschläge Kommunalwahl 2025 - Kreiswahlbezirke Kommunalwahl 2025 - Straßenverzeichnis Landtagswahl 2022 Ergebnis Gemeinden Landtagswahl 2022 Ergebnis Wahlkreis 21 Landtagswahl 2022 Ergebnis Wahlkreis 22 Landtagswahl 2022 in Leichter Sprache Landtagswahl 2022 Kandidatinnen und Kandidaten Landtagswahl 2022 Musterstimmzettel WK 21 Landtagswahl 2022 Musterstimmzettel WK 22 Landtagswahl 2022 Schablone und akustische Hilfe Kreisarchiv Biografien der Landräte und Oberkreisdirektoren seit 1816 Der Rheinisch-Bergische Kreis und seine Geschichte Interaktive Präsentation der Geschichte des Rheinisch-Bergischen Kreises Kreisstraßen, Verkehr Kreisstraßenbau K18 Lageplan 1 K18 Lageplan 10 K18 Lageplan 11 K18 Lageplan 12 K18 Lageplan 13 K18 Lageplan 14 K18 Lageplan 2 K18 Lageplan 3 K18 Lageplan 4 K18 Lageplan 5 K18 Lageplan 6 K18 Lageplan 7 K18 Lageplan 8 K18 Lageplan 9 Kreisstraßenunterhaltung, Verkehr Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum - Antrag Befreiung vom Sonntagsfahrverbot - Antrag Befreiung von der Gurtanlegepflicht - Antrag Befreiung von der Helmtragepflicht - Antrag Für Antragsteller mit den Merkmalen aG oder Bl - Antrag Für Antragsteller ohne die Merkmalen aG oder Bl - Antrag Gefährliche Güter: Allgemeinverfügung Gefährliche Güter: Bestimmung des Fahrweges - Antrag Gefährliche Güter: Fahrwegkarte Rheinisch-Bergischer Kreis Übersichtskarte Großraumtransporte - Antrag Parken für Handwerker - Antrag Parken für Handwerker - Erläuterung Parken für Menschen mit Behinderungen - Informationen Parken für soziale Dienste - Antrag Parken für soziale Dienste - Erläuterung Schulwegplan Burscheid E-M-A-Schule Schulwegplan Burscheid Montanusschule-Ost Schulwegplan Burscheid Montanusschule-West Schulwegplan Burscheid-Dierath Schulwegplan Kürten Schulwegplan Kürten-Bechen Schulwegplan Kürten-Biesfeld Schulwegplan Kürten-Dürscheid Schulwegplan Kürten-Olpe Schulwegplan Odenthal Schulwegplan Odenthal-Blecher Schulwegplan Odenthal-Eikamp Schulwegplan Odenthal-Neschen Schulwegplan Odenthal-Voiswinkel Sonn- und Feiertagsfahrverbot - Gesetzliche Ausnahmeregelungen Straßenaufbruch - Antrag Kreistagsbüro Auswahlkriterien Ehrung verdienter Bürger Satzung Ehrungen für besondere Verdienste Krisenstab Krisenmanagement - Erlass Taschenalarmplan des Rheinisch-Bergischen Kreises Stand Januar 2025 Kultur Einnahme und Verwaltung von Spendengeldern - Information nach Art. 13 DSGVO Erstellen des Rheinisch-Bergischen Kalenders - Information nach Art. 13 DSGVO Kulturelle Veranstaltungen, Programmgestaltung - Information nach Art. 13 DSGVO Kulturelle Veranstaltungen, Teilnehmende - Information nach Art. 13 DSGVO Kulturförderung - Information nach Art. 13 DSGVO Kulturscouts Bergisches Land - Information nach Art. 13 DSGVO Öffentlichkeitsarbeit - Information nach Art. 13 DSGVO Liegenschaftskataster und Geoinformation Erläuterung zur Fortführungsmitteilung - Entfernen der Überhaken von Amts wegen Handzettel Prüfung Navigationsgerät Hinweis zum Ausdruck und Falten der Broschüre -Produkte, Leistungen, Preise des Amtes .... Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht Produkte, Leistungen, Preise des Amtes für Liegenschaftskataster und Geoinformation Weitere Informationen zum ETRS-Bezugssystem Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte Checkliste Hitzeschutz 1 Selbsttest Checkliste Hitzeschutz 2 Umsetzung Checkliste Starkregen und Sturm 1 Selbsttest Checkliste Starkregen und Sturm 2 Umsetzung Flyer Dhünnhochfläche Eifgenbachweg Flyer Dhünnhochfläche Rundweg D1 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg D2 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg D3 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg D4 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg D5 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg D6 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg D7 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg D8 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg E1 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg E2 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg E3 Flyer Dhünnhochfläche Rundweg unverDHÜNNt 2 Flyer Dhünnhochfläche Talsperrenweg Flyer Dhünnweg Flyer EKKO Energie & Klima Koordinierungsstelle Flyer Energiesparen - aber wie? Flyer Radfahren im Bergischen - Das Knotenpunktsystem Flyer Radfahren im Bergischen - Die :aqualon-Runde Flyer Solardachkataster Flyer Starkregenkarte Flyer WupperWeg Ordnung Ahndung, Bußgeldstelle Standorte Geschwindigkeitsüberwachung in Rösrath Aktuelle Messstellen Erläuterung zu den Kategorien Standorte Geschwindigkeitsüberwachung in Burscheid Standorte Geschwindigkeitsüberwachung in Kürten Standorte Geschwindigkeitsüberwachung in Leichlingen Standorte Geschwindigkeitsüberwachung in Odenthal Standorte Geschwindigkeitsüberwachung in Overath Standorte Geschwindigkeitsüberwachung in Wermelskirchen Allgemeine Gefahrenabwehr § 10 Feiertagsgesetz Bekämpfung der Schwarzarbeit Rechtsgrundlagen Zuständigkeit bei Schwarzarbeit Verfahren bei Schwarzarbeit Gewerbeangelegenheiten § 34 a Gewerbeordnung § 34 f Gewerbeordnung Hinweise § 34c Gewerbeordnung 4. Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung MaBV Antrag § 34c GewO ab dem 01.08.2018 Antrag Bewachererlaubnis Gebührenübersicht Gebührenübersicht ab dem 01.08.2018 Gesetz zur Einführung der Berufszulassung Hinweis Krankenversicherung Hinweis Steuerpflicht Meldung von Bewachern Merkblatt Bewacher Negativerklärung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung Neue Regeln für Wohnimmobilienverwalter Vermittlung von Konsumentendarlehen Personalwesen Kommen Sie in unser Team! Anschreiben Zentrale Scanstelle Antrag auf Abschlagszahlung Beihilfeantrag Anlage Pflege Beihilfeantrag kurz Beihilfeantrag lang Datenschutzhinweis Beihilfe Datenschutzhinweis Reisekosten Einstellungsfragebogen Kostenaufschlüsselung Brille Krankenversicherungsbescheinigung GKV Personalbericht Reisekostenerstattung Schweigepflichtentbindung Unfallbericht Verwaltungsgliederungsplan Vollmacht zur Regelung von Beihilfeangelegenheiten Zuschuss während Pflegezeit Planung und Landschaftsschutz Ersatzgeldverzeichnis Ersatzgeldverzeichnis 2016 Ersatzgeldverzeichnis 2017 Ersatzgeldverzeichnis 2018 Ersatzgeldverzeichnis 2019 Ersatzgeldverzeichnis 2020 Ersatzgeldverzeichnis 2021 Ersatzgeldverzeichnis 2022 Ersatzgeldverzeichnis 2023 Ersatzgeldverzeichnis 2024 A - Hinweise Anleitung zum Skizzieren im Geoportal B - Bilanzierung C - Biotopwerte D - Checkliste Antrag Datenschutzhinweis Ausnahme Befreiung und Eingriff Datenschutzhinweis Landschaftsplanung Datenschutzhinweis Naturdenkmale und LB Datenschutzhinweis Naturschutzwacht Datenschutzhinweis Ökokonto Datenschutzhinweis Reitkennzeichen und Reitplaketten Datenschutzhinweis Vertragsnaturschutz Demografiebericht 2014 E - Antrag Flyer Unterwegs im Naturschutzgebiet Flyer Ökokonto Gehölzliste Gesetzliche Vorgaben Kennzeichnungspflicht für Pferde Kreis-Kulturlandschaftsprogramm Mit dem Hund durch Naturschutzgebiete Ökokontoantrag Regionale Wohnraumbedarfsanalyse Reiten im Wald, Neuregelung Allgemeinverfügung Reitkennzeichen, Neuantrag Reitkennzeichen, Veränderungsanzeige Reitkennzeichen-Lastschrifterklärung Reitroutennetzkonzept: Allgemeine Informationen Reitroutennetzkonzept: Reitgebiete, Reitrouten, Beschilderung Übersicht und Reitgebiete Kartenteil 300 dpi Veranstaltungen in Natur und Landschaft - Antrag Verhaltensempfehlungen und Hinweise für Reiter Schule Allgemeine Schülerangelegenheiten - Datenschutz Antrag SchülerTicket RVK Antrag SchülerTicket Verbundschule Mitte, Refrath AO-SF Schülerangelegenheiten - Datenschutz Elterninformation zum Schülerspezialverkehr, Förderschulen Geistige Entwicklung Elterninformation zum Schülerspezialverkehr, Verbundschulen Herkunftssprachlicher Unterricht HSU - Abmeldeformular HSU - Anmeldeformular HSU - Einsatzplan der Lehrkräfte Information für Busunternehmen Inklusionsbericht 2016 17 - Primarbereich Inklusionsbericht 2017 18 - Primarbereich Sek I Inklusionsbericht 2018 19 - Primarbereich Sek I Kompetenzteam Rheinisch-Bergischer Kreis Nutzungsbedingungen digitale Endgeräte Richtlinien für die Sportstätten- und Schulraumnutzung Richtlinien zur Ehrung von Jugendbetreuern Schülerverpflegung - Antrag Schulische Inklusion - Informationen für Eltern zur Einschulung Schulsport-Wettkämpfe 2023 2024 SEPA-Lastschriftmandat Talente entdecken - Begabungen fördern Termine und Meldefristen Landessportfest 2023 2024 Übergang Kita - OGS Vorschlagsvordruck Jugendbetreuermedaille Schulpsychologischer Dienst Achtsamkeit & Mitgefühl Angst vor der Klassenarbeit für Eltern Angst vor der Klassenarbeit für Schülerinnen und Schüler Datenschutz: Allgemeine Information Betroffenenrechte Diagnostik und AO-SF bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen für Lehrkräfte Einschulung Entwicklung eines Schulkonzepts zum Umgang mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen & Schreiben LRS Extremismusprävention - Demokratieförderung & Gewaltprävention Gemeinsam Klasse sein! Gezieltes Rechtschreibtraining Grundkurs Schulteam für Gewaltprävention & Krisenintervention Handreichung Diskriminierungssensibel in der Schule handeln für Lehrkräfte Handreichung Kinderschutz I - Präventiv handeln für Lehrkräfte Handreichung Kinderschutz II - Handeln im Verdachtsfall für Lehrkräfte Hausaufgaben Hochbegabung - Besondere Begabung Information zur Schweigepflicht & zum Datenschutz für Eltern Informationen zur Schweigepflicht & zum Datenschutz für Lehr- und Fachkräfte Kinderrechte leben - Praxisorientierter Austausch Klasse als sicherer Ort - gerade jetzt! Kollegiale Fallberatung Lesen Mathematikprobleme anders betrachtet Mobbing Nachhilfe Psychische Belastungen bei Schüler innen: Möglichkeiten der Gesundheitsförderung in der Schule Rechenschwierigkeiten Schreibgeräte Schriftgestaltung Schulabsentismus für Lehrkräfte Talente entdecken - Begabungen fördern Überspringen eines Schuljahres Umgang m. besonderen Schwierigkeiten b. Erlernen d. Lesens und Rechtschreibens - Eine Handreichung Umgang mit Schulabsentismus Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule für Kinder nach stark belastenden Erlebnissen Unterstützungsmöglichkeiten für neu zugewanderte Kinder u. Jugendliche i. d. Schule für Lehrkräfte Verhaltensauffällige Kinder - Anregungen zum Umgang im Unterricht Vertiefungskurs Schulteam Gewaltprävention & Krisenintervention: Rassismus & Handlungsmöglichkeiten Vertiefungskurs Schulteam Gewaltprävention & Krisenintervention: Umgang mit suizidalen Äußerungen Wahl der weiterführenden Schule Zuständigkeiten beim Auftreten von Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten LRS Soziales und Inklusion ABU - Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsstelle ABU - Einleger zum Flyer in Leicht verständlicher Sprache ABU - Flyer ABU - Jahresbericht 2023 Bewertungsbogen ABU RBK Altenhilfe und Pflegeplanung Konzertierte Aktion Pflege KAP Pflegebericht 2023 - Örtliche Planung 2023 - 2026 Beratungen Schuldnerberatung - Muster Ausführungsregelungen Schuldnerberatung - Muster LQV Schuldnerberatungsstellen-Adressen im RBK Bestattungskosten Bestattung - ortsübliche Kosten Bestattungskosten - Antrag Bestattungskosten - Informationen Bestattungsvorsorge - Informationen Betreuungsstelle Beratungsangebot Burscheid Beratungsangebot Kürten Beratungsangebot Leichlingen Beratungsangebot Odenthal Beratungsangebot Overath Beratungsangebot Rösrath Beratungsangebot Wermelskirchen Berufsbetreuung - Flyer Datenschutzgrundverordnung DSGVO Art. 13 - Information Datenschutzgrundverordnung DSGVO Art. 14 - Information Ehrenamtliche Betreuung - Flyer Termine Fort- Weiterbildung ehrenamtlicher BetreuerInnen Termine regionale Betreuertreffs Veranstaltungstermine zum Thema Vorsorge Vorsorgevollmacht - Flyer Existenzsichernde Leistungen Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen - Folgeantrag Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen - Hinweise zum Antrag Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen - Mietbescheinigung zum Antrag Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen - Neuantrag Hinweisblatt Datenschutzgrundverordnung DSGVO Hinweise zur Vorlage von Unterlagen Hilfe für Menschen mit Behinderung Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - Antrag Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - Kurzinformation Neuanträge Fahrdienstanbieter - Liste Hilfe zur Pflege Investitionskosten stationär Investitionskosten - Antrag KZP Investitionskosten - Antrag TP Investitionskosten - Infoblatt Allgemeine Informationen Datenaustausch Einwilligung Bewohner in - Anlage Datenschutzerklärung Einrichtung - Anlage Einkommens- und Vermögensverhältnisse - Anlage Hauseigentum - Anlage Hilfe zur Pflege - Antrag Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung DGVO Infoblatt Zuzahlungsdarlehen Informationen zum Antrag auf Pflegewohngeld Mietbescheinigung - Anlage Pflegewohngeld - Antrag Sozialhilfe und Pflegewohngeld - Hinweise zur Vorlage von Unterlagen Inklusion Gebärdensprachdolmetschende Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung Gebärdensprache dolmetschen Kostenübernahme - Flyer Gebärdensprache dolmetschen Person - Kostenübernahme Antrag Gebärdensprache dolmetschen Veranstalter - Kostenübernahme Antrag Verleih Handicap hautnah - Flyer Verleih - Sicherheitshinweise Verleih - Vertrag Verleih Alterssimulationsanzüge, Simulationsbrillen, Lormhandschuh Verleih Kofferrampen - Montage- und Gebrauchsanleitung Verleih Mobile Höranlage - Flyer Verleih Mobiler Rollstuhlparcours - Flyer Verleih Mobiles Rampensystem - Flyer Verleih Rampensystem - Bedienungsanleitung Verleih Rampensystem Geländer - Bedienungsanleitung Checkliste Barrierefreie Veranstaltungen planen Flyer Die UN-Behindertenrechtskonvention - UN-Konvention leichte Sprache Kleiner Knigge für Verwaltungsmitarbeitende Verfassung für das Land Nordrhein-Wesfalen in Leichter Sprache Was macht die Gemeinde-Verwaltung Kürten? - Ein Heft in Leichter Sprache Was macht die Gemeinde-Verwaltung Odenthal? - Ein Heft in Leichter Sprache Was macht die Stadt-Verwaltung Bergisch Gladbach? - Ein Heft in Leichter Sprache Was macht die Stadt-Verwaltung Burscheid? - Ein Heft in Leichter Sprache Was macht die Stadt-Verwaltung Leichlingen? - Ein Heft in Leichter Sprache Was macht die Stadt-Verwaltung Overath? - Ein Heft in Leichter Sprache Was macht die Stadt-Verwaltung Rösrath? - Ein Heft in Leichter Sprache Was macht die Stadt-Verwaltung Wermelskirchen? - Ein Heft in Leichter Sprache Kreisseniorenbeirat Aktuelle Geschäftsordnung des KSB Bewegt älter werden im RBK Landesseniorenvertretung Gründung von Seniorenvertretungen Pressemitteilung Notfall-Karte Pflegeberatung Hilfen in schwerer Krankheit - Wenn die Krankheit fortschreitet Impulse und Ideen für pflegende Partner Informationen und Angebotskatalog für Demenzerkrankte Patientenverfügung - Informationen Pflegeberatung - Information nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung DSGVO Ratgeber für Patientenrechte Ratgeber für pflegende Angehörige Ratgeber Pflegeleistungen Resilienz-Training für pflegende Angehörige - Seniorenkulturwochen 2024 - Pressemitteilung Seniorenkulturwoche 2024 - Programm Trägerunabhängige Pflegeberatung im RBK Vorsorgevollmacht - Informationen Pflegedienste Abrechnungsbetrug ambulante Pflegedienste Abrechnungsbetrug ambulante Pflegedienste - einfache Sprache - Flyer Abrechnungsbetrug ambulante Pflegedienste - Flyer Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Investitionskostenförderung ambulante Pflegeeinrichtungen - Testat einschließlich Berechnung Investitionskostenförderung ambulanter Pflegeeinrichtungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Investitionskostenförderung für ambulante Pflegeeinrichtungen - Antrag Seniorenplanung Arbeitshilfe Kommunale Seniorenarbeit Inklusiv leben und wohnen, aktiv altern und versorgt sein im Rheinisch-Bergischen Kreis Kontaktliste Mitarbeitende der kommunalen Seniorenarbeit Seniorenbericht 2023 - 2024 Wohnraum-Beratung 10 Häufige Stolperfallen Checkliste Wohnberatung Rheinisch-Bergischer Kreis Flyer Onlinewohnberatung Gemeinsam für Menschen mit Demenz - Handlungsfelder Hilfreiche Tipps zur barrierefreien Gestaltung der Wohnung Informationen für Interessierte Leben und Wohnen mit Demenz Mein Leben, mein Zuhause Sturzprävention Trägerunabhängige Wohnberatung im RBK Wohnraumberatung - Einleger zum Flyer Ansprechpersonen Wohnraumberatung - Flyer Wohnraumberatung - Information nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung DSGVO Wohnungsanpassung bei Demenz WTG-Behoerde Bericht der WTG-Behörde 2015-2016 Bericht der WTG-Behörde 2017-2018 Bericht der WTG-Behörde 2019-2020 Bericht der WTG-Behörde 2021-2022 Durchführungsverordnung zum WTG NW Durchführungsverordnung zum WTG NW - Anlage 1 Eingliederungshilfeeinrichtungen - Übersicht Ergebnisberichte Tagespflegeeinrichtungen - Übersicht Ergebnisberichte Unterstützung im Alltag - FAQ Unterstützung im Alltag - Leitfaden Vollstationäre Pflegeeinrichtungen - Übersicht Ergebnisberichte Werkstätten für Menschen mit Behinderung - Übersicht Ergebnisberichte Wohn- und Teilhabegesetz NW WTG NW Wohngemeinschaften anbieterverantwortet - Übersicht Ergebnisberichte VRS Flyer MobilPass Sozialplanung Angebote im Quartier - Sozialatlas Beteiligungsportal Bürgermeister Frank Stein Gastvortrag Einkaufen im Quartier Ersatzsession Remscheid Konzept Ersatzsession Remscheid Süd Fördermittel G.I.B. Sozialplanung Hermann Löns-Forum Jung im Quartier Kooperation im Quartier Remscheid Flyer Remscheid Quartiersblick 11-23 Remscheid Quartiersblick 12-23 Versorgung im Quartier Vortrag Cornelia Harrer Straßenverkehr Fahrzeug- Zulassung Einzugsermächtigung KFZ-Steuer SEPA-Lastschriftmandat Erklärung bei Zulassung auf Minderjährige Erklärung über den Verlust von Zulassungsunterlagen Erklärung über die Entwertung von Zulassungsunterlagen Erklärung zum Empfangsberechtigten Erstantrag - rotes Kennzeichen gewerblich Erstantrag - rotes Kennzeichen für Oldtimer Haftungsübernahme gewerblich Hinweisblatt Datenschutzgrundverordnung Artikel 13 Zulassungsbehörde Information SEPA-Lastschriftmandat Informationen - rotes Kennzeichen für Oldtimer Verlängerungsantrag - rotes Kennzeichen gewerblich Verlängerungsantrag - rotes Kennzeichen für Oldtimer Zulassungsvollmacht Führerschein Fahrerlaubnis Anlage 1 und 2 Begleitetes Fahren ab 17 Anschriftenverzeichnis Fahrerlaubnisbehörden Auskunft zur Personenbeförderung Führerschein-Pflichtumtausch Übersicht Hinweisblatt Datenschutzgrundverordnung Artikel 13 Fahrerlaubnisbehörde Neues Punktesystem Übersicht Pflichtumtausch Kartenführerschein Übersicht Pflichtumtausch Papierführerschein Gewerblicher Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr - Antrag Güterverkehr-Eigenkapitalbescheinigung Güterverkehr-Merkblatt Güterverkehr-Zusatzbescheinigung Hinweisblatt Datenschutzgrundverordnung Artikel 13 Güterkraftverkehr Personenbeförderung Hinweisblatt Datenschutzgrundverordnung Artikel 13 Personenbeförderung Personbeförderung - Antrag Personenbeförderung - Merkblatt Personenbeförderung-Eigenkapitalbescheinigung Personenbeförderung-Zusatzbescheinigung Taxenordnung Taxentarif - Flyer Umweltschutz Abfall Abfallerzeugernummer - Antrag Abfallfraktionen - Detailaufzählung Anzeige in digitaler Form nach § 53 KrWG Beschwerdeformular Abfall Deponie Herrscherthal 1. Änderung 2015-03-05 Deponie Herrscherthal 2. Änderung 2015-03-19 Deponie Herrscherthal 3. Änderung 2017-04-11 Deponie Herrscherthal Plangenehmigung Elektronisches Abfallnachweisverfahren - Hinweise Entsorgungsfirmen für gefährliche Abfälle Entsorgungskonzept LKrWG Ergänzendes Formblatt - EGF Erlaubnis gemäß § 54 KrWG - Merkblatt Erlaubnis nach § 54 KrWG - Antrag in digitaler Form Erlaubnis nach § 54 KrWG - Antrag in Papierform Formblatt Anzeige gemäß § 53 KrWG Gewerbeabfallverordnung Bauunternehmen Gewerbeabfallverordnung Betreiber Lehrgangsanbieter für Fachkunde in NRW MERKBLATT für Anzeigende nach § 53 KrWG Merkblätter für Abbrüche Bodenschutz Anzeige Abschlussanzeige Deckblatt Landeseinheitliches Formular Bestimmungen für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen - §§ 19-25 Ersatzbaustoffverordnung Bodenschutz und Altlasten - Gutachterliste Deponie Lüderich Änderungsbescheid vom 11.11.1997 Deponie Lüderich Änderungsbescheid vom 13.07.2010 Deponie Lüderich Änderungsbescheid vom 14.08.1997 Deponie Lüderich Änderungsbescheid vom 18.02.1999 Deponie Lüderich Änderungsbescheid vom 22.09.2005 Deponie Lüderich Änderungsbescheid vom 22.11.2012 Deponie Lüderich Änderungsbescheid vom 24.08.2012 Deponie Lüderich Änderungsbescheid vom 24.11.2008 Deponie Lüderich Änderungsbescheid vom 27.09.2000 Deponie Lüderich Betriebsplan 2013-2014 Deponie Lüderich Betriebsplan 2014-2015 Deponie Lüderich Betriebsplan 2015-2016 Deponie Lüderich Betriebsplan 2016-2017 Deponie Lüderich Betriebsplan 2017-2018 Deponie Lüderich Betriebsplan 2019-2020 Deponie Lüderich Betriebsplan ab 2020 Deponie Lüderich Erlaubnis für Wegebaumaterial vom 26.02.1998 Deponie Lüderich Planfeststellungsbeschluss vom 26.08.1996 Deponie Lüderich Zulassung vom 08.06.2010 Deponie Lüderich Zulassung vom 13.07.2005 Deponie Lüderich Zulassung vom 19.03.2012 Deponie Lüderich Zulassung vom 28.11.2002 Ersatzbaustoffverordnung Muster Lieferschein Informationen zu Erdfällen, Tunnelerosionen und Tagesbrüchen Wärmepumpe-Antrag Gewässerbewirtschaftung Indirekteinleitung fotografischer Prozess - Antrag Anlagen an Gewässern Bodengutachter Fachbüros für Wasserwirtschaft Fischteich - Antrag Fischteich - Erläuterungsbericht Grundwasserabsenkung Grundwasserentnahme - Merkblatt Antragsunterlagen Häusliches Schmutzwasser-Antrag Häusliches Schmutzwasser-Erläuterungsbericht Indirekteinleitung - amalgamhaltiges Abwasser - Antrag Indirekteinleitung - Herkunftsbereiche Indirekteinleitung - Informationen Indirekteinleitung - Wäscherei - Antrag Indirekteinleitung Anhang 49 - Antrag Niederschlagswasser-Antrag Niederschlagswasser-Erläuterungsbericht Stellungnahme - Gemeinde Wartungsfirmen für vollbiologische Kleinkläranlagen Gewässerschutz Abscheiderüberprüfung - Fachbetriebe Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung Allgemeine Anzeige § 40 AwSV AwSV Sachverständige Betrieb von Heizölverbraucheranlagen - Betriebs- und Verhaltensvorschriften - Eignungsfeststellung § 63 Wasserhaushaltsgesetz - Merkblatt - Fachbetriebe Wartung Instandhaltung Heizölverbrauchertankanlagen Fachkunde Abscheiderprüfung Heizölverbraucheranlage Anzeige § 40 AwSV Hinweise zum sicheren Betrieb von Heizöltanks Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Betriebs- und Verhaltensvorschriften - Veranstalter von Sachkundelehrgängen für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen wasserrechtliche Genehmigung Befreiung von Maßnahmen im WSG Antrag Immissionsschutz Anzeige §12 der 2. BImSchV Anzeige §5 Abs. 2 der 31. BImSchV Anzeige §6 Abs. 1, 2 der 44. BImSchV Liste der Messstellen nach §29 BImSchG Liste Prüflabore nach §3 Abs. 8 der 42. BImSchV Liste Sachverständige u. Inspektionsstellen nach §14 der 42. BImSchV Lösungsmittelbilanz Wäscherei Nachbarbeschwerde Formular Nachtarbeit - Antragsformular Nachtarbeit-Anwohnerinformation Nachtarbeitsgenehmigung-Erläuterung Vereinfachter Nachweis nach Anhang IV C Was ist Immissionsschutz ? Merkblatt Landwirtschaft Relevante Themenbereiche bei einer Hofbesichtigung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Artenschutz Artenschutz - Abmeldung geschützter Arten Artenschutz - an Gebäuden Artenschutz - Bestandsanzeige geschützter Arten Artenschutz - Heimische Amphibien Artenschutz - Insektenschutz Artenschutz - Marder und Siebenschläfer - Flyer Baumschutz vor Biberverbiss Biber - Info-Flyer Eichenprozessionsspinner - Infoflyer Fledermaus-Informationsblatt Hornissen - Keine Angst vor Hornissen Hummeln -Informationsblatt Igel - Informationsbroschüre Schwalben - Informationsbroschüre Wespen und Hornissen - Liste ehrenamtlich Helfender Fischseuchen Fische - Ausfüllhinweise zum Meldebogen für Teiche und Aquakulturbetriebe Fische - Meldebogen für Teiche und Aquakulturbetriebe Fleischhygiene, Trichinenuntersuchung Fleischhygienesatzung Schlachttier- und Fleischuntersuchung - zuständige Tierärzte im RBK Trichinenuntersuchung - Übertragung der Entnahme von Proben - Antrag Futtermittel Futtermittelunternehmer - Registrierung als Landwirt Geflügelpest Geflügel - Bestandsregister Geflügel - Freilandhaltung melden Geflügel - Informationsschreiben für alle Geflügelhalter im Rheinisch-Bergischen Kreis Geflügelpest - allgemeine Informationen Geflügelpest-Flyer des Ministeriums Jagd-, Fischereibehörde Auskunftsersuchen zum Jagdscheinantrag Fischerprüfung Teilnahmeantrag Fischerprüfungsordnung Jagdschein - Rechtsgrundlagen Auszug Jagdschein, Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Jägerprüfung - Teilnahmeantrag Tierarzneimittel Tierarzneimittel - Anzeige - Tierärztliche Hausapotheke - z.Z. in Überarbeitung Tierarzneimittel - Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln Tierarzneimittel - Fragen und Antworten für gewerbliche Tierhaltungen zum Tierarzneimittelgesetz Tierarzneimittel - Merkblatt für Tierärztinnen und Tierärzte zum Tierarzneimittelgesetz Tierschutz Coronavirus - Leitfaden für pferdehaltende Betriebe mit Publikumsverkehr Hunde - Zwingerhaltung - Merkblatt Tierhaltung anmelden Tierschutzgesetz - Erlaubnis beantragen Tierseuchenbekämpfung Allgemeinverfügung Geflügelpest Tierhaltung anmelden Gehegewild - Bestandsregister Lebensmittel - Erzeugererklärung Milch - Anzeige der Rohmilchabgabe ab Hof Nutztiertransport in EU-Mitgliedsstaaten - Anmeldeformular Pferd - Equidenpass - kurze Zusammenfassung Pferd - Equidenpass - Merkblatt Pferd - Equidenpass - Präsentation vom 05.07.2010 Pferde- Transport in EU-Mitgliedstaaten- Anmeldeformular Pferde Antragsformular NRW Ausnahme Equidenkremierung Pferde Merkblatt zum Abholen und Kremieren von Equiden LANUV Rind - Bestandsregister Rind - BHV1 Merkblatt Verbringen in BHV1-freie Region Rind - BHV1-Freiheit - Antrag für amtstierärztliche Bescheinigung Rind - BVD Unverdächtigkeit eines Rinderbestandes - Antrag auf Bescheinigung Rundschreiben an die Jagdausübungsberechtigten zum Thema Afrikanische Schweinepest Rundschreiben an die Schweinehalter zum Thema Afrikanische Schweinepest Schafe und Ziegen - Begleitpapier Schafe und Ziegen - Bestandsregister Schafe und Ziegen - Merkblatt zur Freilandhaltung Schafe und Ziegen - Merkblatt zur Kennzeichnung und Registrierung Schlachten - Antrag zur Ausstellung des Sachkundenachweises Schweine - Bestandsregister Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Rind - Abkalbe- und Krankenstall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Hundehaltung Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Legehennen in Bodenhaltung Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Pferdestall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Rind - Milchvieh - Boxenlaufstall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Rind - Mutterkuhstall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Rind - Jungviehstall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Rind - Kälberstall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Rind - Maststall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Rind - Milchvieh - Tiefstreu- und Tretmiststall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Schafstall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Schweinestall Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Taubenschlag Stallbau - ergänzende Betriebsbeschreibung - Ziegenstall Tierimpfstoff - Anzeige der Abgabe und Anwendungsplan Tierimpfstoffabgabe - Merkblatt für den Tierarzt Tierimpfstoffabgabe - Merkblatt für den Tierhalter Tiertransport - Befähigungsnachweis - Antrag Tiertransport - Merkblatt zum Befähigungsnachweis Zentrale Dienste Kreisbus - Ausleihe

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Veranstaltungen

Übersicht der Veranstaltungen und Termine 23.05. Klima, Mobilität und ländliche Entwicklung 17:00 Uhr Infoveranstaltung Starkregen und Überflutung - wie schütze ich meine Immobilien? Bei der Infoveranstaltung des EKKO Teams und des Abwasserwerks der Stadt Bergisch Gladbach erhalten Sie hilfreiche Tipps und Lösungen, wie Ihr Eigenheim bei Starkregen geschützt werden kann. Zur Veranstaltung 27.05. Informationsveranstaltung 13:30 Uhr Bundespolizei: Mit Sicherheit vielfältig. komm-zur-bundespolizei.de Kein Tag Alltag! Zur Veranstaltung 27.05. Informationsveranstaltung 13:30 Uhr Bundeswehr: Mach, was wirklich zählt - informiere Dich Verantwortung übernehmen. Weiterkommen. Bei der Bundeswehr machst Du Dich stark für unsere Gesellschaft und Deine Zukunft. Zur Veranstaltung 27.05. Informationsveranstaltung 15:00 Uhr Ausbildung und duales Studium bei der Stadt Solingen. Deine Stadt, deine Möglichkeiten Der erste Schritt in eine erfolgreiche Zukunft - mit einem Karrierestart in Solingen! Zur Veranstaltung 27.05. Andere 20:00 Uhr Martin Schopps - Comedy Ein Abend der alles ans Licht bringt, was Eltern und Lehrer im Wahnsinn vereint. Zur Veranstaltung 01.06. RBK Joachim Rieger Klima, Mobilität und ländliche Entwicklung 18:00 Uhr Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis - Das Bausteinsystem Im Zuge des Bergischen Trassen-Treffen 2025 informiert der Rheinisch-Bergische Kreis Zur Veranstaltung 17.06. Andere 19:30 Uhr Das Haus Zwei Paare, ein Haus: Die Rotemunds – er Zahnarzt, sie Hausfrau – haben die letzten zwanzig Jahre sehr gern hier gelebt, doch jetzt sind die Kinder ausgezogen und schweren Herzens trennen sie sich von ihrem Eigentum, um in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Zur Veranstaltung 19.09. Konzert 20:00 Uhr One Night of MJ „One Night of MJ“ ist eine rund zweistündige Hommage an die außergewöhnliche Karriere des King of Pop, Michael Jackson MJ . Zur Veranstaltung 20.09. Konzert 19:00 Uhr The Music of Ludovico Einaudi Dieses einzigartige Konzert bietet mehr als nur Musik. Eine Symphonie funkelnder Kerzen wird den gesamten Raum erleuchten und dem Abend eine mystische und magische Atmosphäre verleihen. Zur Veranstaltung 30.10. Konzert 20:00 Uhr Tommy Engel & Band Tommy Engel am liebsten mit Familich un Fründe Zur Veranstaltung 1 2 Ergebnisse: 1 - 10 von 16 Filter Von Bis: Bereich: Bitte wählen Bildung und Arbeit Freizeit und Tourismus Integration und Inklusion Klima, Mobilität und ländliche Entwicklung Kultur Sonstiges Art: alle Veranstaltungen Börsen Messen Informationsveranstaltung Studienorientierungsveranstaltung Unternehmensvorstellung Tag der offenen Tür Arbeitskreise Berufsfelderkundung Workshops Zielgruppe: Bitte wählen Berufliche Orientierung StuBO Lehrkräfte Schüler innen Sek I Schüler innen Sek II Eltern Fachkräfte Multiplikator innen Arbeitgeber Betriebe Kultur und Kreisarchiv Bauen und Kataster Junge Menschen im Übergang Art: alle Veranstaltungen Arbeitskreise Börsen Flohmärkte Fortbildungen Qualifizierungen Feste Feiern Informationsveranstaltungen Konzerte Theater Sonstiges Zielgruppe: Bitte wählen Ehrenamtlich Engagierte Eltern Erzieherinnen Erzieher pädagogische Fachkräfte Lehrkräfte Interessierte Bürgerinnen und Bürger Migrantenselbstorganisationen Schülerinnen Schüler Zugewanderte Weitere Fachkräfte Multiplikatoren Art: alle Rubriken Andere Bürgerversammlung Karneval Kirche Konzert Kurse und Workshops Lesungen und Vorträge Märkte und Feste Musik Theater Theater Wanderung Suche: Suchen Kontakt Für Anregungen zum Veranstaltungskalender können Sie uns gerne schreiben. Bei Fragen zu Veranstaltungen wenden Sie sich bitte direkt an die betreffenden Kontaktpersonen. Zum Melden einer Veranstaltung schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht und Sie erhalten umgehend das Meldeformular per Email. E-Mail

Beratung & Unterstützung in Krise & Not

Beratung und Unterstützung im Notfall Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, können Sie eine Vielzahl an Hilfe und Unterstützung erhalten. Bei bundesweiten Hilfetelefonen erhalten Sie schnell eine erste Ansprechperson und Beratung, für Frauen unter 0800 116 016, für Männer unter 0800 123 99 00. Sollten Sie sich aktuell in einer psychischen Krise befinden, können Sie Kontakt mit dem ärztlichen psychiatrischen Bereitschaftsdienst bundesweite Telefonnummer: 116 117 aufnehmen. Bei akuter Suizidgefahr zögern Sie bitte nicht und wählen Sie den Notruf 112. Sie können sich auch persönlich, telefonisch oder online an die Frauenberatungsstellen in Bergisch Gladbach oder in Burscheid wenden. Die Beratungen sind offen für jede Frau sowie vertraulich und kostenfrei. Sie erhalten dort psychosoziale Beratungen, Informationen und bei Bedarf eine qualifizierte Vermittlung an andere psychosoziale Einrichtungen und Ämter. Zur Hilfe-Webseite des Runden Tisches Keine Gewalt an Frauen. Hilfen bei Gewalt gegen Frauen: Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung Evangelische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Opferschutzbeauftragte der Polizei Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen Tagebuch-APP NO STALK App-RefuShe für geflüchtete Frauen - Hilfe und Beratung in verschiedenen Sprachen Termine Frauenberatung bei Trennung, Scheidung und häuslicher Gewalt Kokobe Koordinierungs- Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinisch - Bergischen Kreis Esperanza - Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonflikte, Schwangerschaftsabbrüche Runder Tisch - Flyer Häusliche Gewalt in verschiedenen Sprachen Hilfen für Männer, Beratung bei Trennung, Scheidung und mehr Hilfetelefon für Männer Hilfsangebote des Weissen Rings: Gewalt gegen Männer Termine für Rechtsinformation-Trennung und Scheidung Checkliste und Informationsblatt bei Scheidung und Trennung Bündnis für Familie Rhein-Berg - Übersicht mit weiteren Beratungsstellen

Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut Umfangreiches Unterstützungsprogramm der Landesregierung zur Bekämpfung von Armut Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung stellt daher den Kommunen, ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes, im Rahmen des Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen - gemeinsam gegen Armut für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Rheinisch-Bergische Kreis erhält hiervon rund 330.000 Euro, die kreisangehörigen Kommunen in Summe weitere 1,3 Millionen Euro. Die Unterstützungsleistung soll unter anderem zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur eingesetzt werden. In Abstimmung mit den Kommunen erfolgt dazu ein kreisweiter Förderaufruf. Die Bedarfsmeldungen werden zentral an den Rheinisch-Bergischen Kreis gerichtet. Von dort erfolgt - je nach örtlichem Trägergebiet der Einrichtung - gegebenenfalls eine Weiterleitung an eine der kreisangehörigen Kommunen. Wo finde ich weiterführende Informationen? Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finden Sie weiterführende Informationen. Hinweis: Die Begleitinformation FAQ wird derzeit durch das Ministerium laufend aktualisiert. Was sind die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur? Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind zum Beispiel: - Sozial- und Schuldnerberatung - Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Kälte- Wärmebusse , Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc. - Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren Stadtteilen Stadtteilwohnzimmer , Wärmeräume Die Auflistung ist nicht abschließend. In erster Linie sollen Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten und oder mit besonderen Bedarfslagen unterstützt werden, die aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind. Welche Kosten sind förderfähig? Grundsätzlich werden folgende zwei Konstellationen finanziert: - Krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten, - Krisenbedingte Schaffung zusätzlicher Angebote. Folgende Ausgabepositionen können beispielsweise abgerechnet werden: - Steigerungen der Heiz- und Energiekosten, - Steigerungen der Miet- und Mietnebenkosten, - Personalausgaben: Es können sowohl Personal- als auch Honorarausgaben der Kommunen und der Freien Träger finanziert werden, soweit das Personal unmittelbar zur Erbringung von Dienstleistungen in den Sozial- und Schuldnerberatungen beziehungsweise in den förderfähigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur eingesetzt wird. Dabei muss es sich um zusätzliche Ausgaben aufgrund einer krisenbedingten, temporären Ausweitung der Beschäftigungszeiten für bestehendes Personal oder höhere, zusätzliche Personalbedarfe aufgrund einer verstärkten Inanspruchnahme und einem damit einhergehenden, ebenfalls zeitlich begrenzten Ausbau der sozialen Dienstleistungen handeln. Bei der Bereitstellung der Mittel ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung auf die im Kalenderjahr 2023 entstehenden Personalausgaben beschränkt ist. - Steigerung laufender Ausgaben zum Beispiel für Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken etc., - zusätzliche Ausgaben für Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc. vor dem Hintergrund einer gestiegenen Inanspruchnahme von Einrichtungen zur teilweisen Sicherstellung des täglichen Bedarfs, - Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien bei Sozial- und Schuldnerberatungen . Nach der Zielsetzung des Stärkungspakts NRW - gemeinsam gegen Armut sind andere vom Land angebotene Förderprogramme, die sich ausdrücklich an bestimmte Teile der sozialen Infrastruktur wenden, vorrangig zu nutzen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Es dürfen zudem nur Ausgaben, die in den Monaten Januar 2023 bis Dezember 2023 voraussichtlich anfallen werden, abgerechnet werden. Wie können Einrichtungen Mittel beantragen? Die Einrichtungen schicken die ausgefüllte Bedarfsanmeldung mit einer Begründung bis zum 18.06.2023 an den Rheinisch-Bergischen Kreis. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten: per E-Mail: staerkungspakt@rbk-online.de per Fax: 0 22 02 13 10 64 52 per Post: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales und Inklusion Stärkungspakt NRW Refrather Weg 30 51469 Bergisch Gladbach Für Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amts für Soziales und Inklusion gerne über das obenstehende E-Mail-Postfach zur Verfügung. Nach Eingang der Bedarfsmeldung erhalten die Einrichtungen unaufgefordert weitere Nachricht - entweder unmittelbar vom Rheinisch-Bergischen Kreis oder von einer der acht kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Hinweis: Es handelt sich um eine sogenannte Billigkeitsleistung. Es besteht kein Anspruch auf diese Leistung. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

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Kreisgeschichte; Rheinisch-Bergischer Kreis; Kreisverwaltung; Landrat; Kreisdirektor

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Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 1 Datenschutz-Erklärung für die Verwaltung vom Rheinisch-Bergischen Kreis Hinweise zum Text ? Statt Rheinisch-Bergischer-Kreis steht in diesem Text immer die Abkürzung RBK. ? Statt Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises steht in diesem Text immer Verwaltung. ? Statt Datenschutz-Grundverordnung steht in diesem Text immer die Abkürzung DSGVO. Erklärung von wichtigen Wörtern Daten verarbeiten heißt ? Daten aufschreiben ? Daten im Computer speichern ? Daten auswerten ? Daten an andere weitergeben ? Daten löschen. Personen-bezogene Daten sind alle Infos, die zu einer Person gehören. Zum Beispiel: ? Adresse und Telefonnummer ? Geburts-Datum Geburts-Ort ? Konto-Nummer ? Nummern-Schild Mit den Daten kann man herausfinden, wer eine Person ist. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 2 Es gibt auch besondere personen-bezogene Daten. Diese Daten heißen sensible Daten. Sensible Daten sind Daten mit sehr privaten Infos. Welche Daten zu den sensiblen Daten gehören steht in Artikel 9 von der DSGVO. Zum Beispiel: ? Konfession Das heißt: Welche Religion die Person hat. ? Gesundheits-Zustand Das heißt: Welche Krankheiten oder Behinderungen die Person hat. ? Mitgliedschaft in einer Partei oder einer Gewerkschaft ? Hautfarbe Diese Daten sind besonders stark geschützt. Wann die Verwaltung sensible Daten verarbeiten darf Die Verwaltung darf sensible Daten nur verarbeiten, wenn es dafür eine Extra-Erlaubnis in Gesetzen gibt. Zum Beispiel im ? Paragraf 67a vom Sozial-Gesetz-Buch 10. ? Paragraph 16 vom Datenschutz-Gesetz Nordrhein-Westfalen ? Gesundheitsdaten-Schutzgesetz Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 3 Vorwort Ihre personen-bezogenen Daten müssen bei der Verarbeitung besonders geschützt werden. Das ist Ihr Recht. Die Verwaltung beachtet und schützt dieses Recht. Sie haben noch weitere Rechte, wenn die Verwaltung Ihre personen-bezogenen Daten verarbeitet. Sie können die Rechte in diesem Text nachlesen. In diesem Text steht auch, an wen Sie sich bei Fragen zum Datenschutz wenden können. Aber: Der Text gibt Ihnen nur einen kurzen Überblick. Die genauen Regeln stehen in den Gesetzen. Wer Ihre personen-bezogenen Daten verarbeitet Die Verwaltung verarbeitet Ihre personen-bezogenen Daten. Die Verwaltung vertritt den Landrat. Der Landrat ist verantwortlich für den Datenschutz. Der Landrat sorgt auf zwei Wegen für den Schutz der personen-bezogenen Daten: ? mit technischem Schutz ? mit der Art, wie Arbeits-Abläufe geplant werden. Der Landrat ist verantwortlich für den Datenschutz ? nach der DSGVO oder ? nach dem Datenschutz-Gesetz Nordrhein-Westfalen oder ? nach dem Sozial-Gesetz-Buch 10. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 4 Wann die Verarbeitung rechtmäßig ist Die Verarbeitung von Ihren Daten ist rechtmäßig, wenn Sie der Verwaltung Ihre Zustimmung gegeben haben. Rechtmäßig bedeutet: Es ist im Gesetz erlaubt. Sie können diese Zustimmung zu jeder Zeit zurücknehmen. Dann darf die Verwaltung Ihre Daten nicht mehr verarbeiten. Aber: Die Verwaltung kann Ihre Daten in bestimmten Fällen auch ohne Ihre Zustimmung rechtmäßig verarbeiten. Dafür muss es aber eine besondere Regelung geben. Jedes Amt muss Sie informieren, wenn das Amt so eine Regelung hat und Ihre Daten verarbeitet. Was die Verwaltung mit Ihren Daten macht Wie die Verwaltung Ihre Daten bekommt Wenn ein Amt Daten von Ihnen für seine Arbeit braucht, fragt das Amt bei Ihnen nach diesen Daten. Wie die Verwaltung Ihre Daten verarbeiten darf Jedes Amt verarbeitet Ihre personen-bezogenen Daten nur für den Zweck, für den das Amt zuständig ist. Aber: Manchmal macht die Verwaltung eine Ausnahme von diesen Regeln. Eine Ausnahme macht die Verwaltung nur in besonderen Fällen: ? Wenn es im Gesetz eine Extra-Erlaubnis dafür gibt. ? Wenn die Verwaltung die Daten braucht, damit sie ihre Aufgaben erledigen kann. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 5 So stellt die Verwaltung sicher: Ihre Daten werden nur mit besonderem Grund verarbeitet. Wenn ein Amt Ihre Daten doch für einen anderen Zweck verarbeitet, muss das Amt Ihnen Bescheid sagen. Wann die Verwaltung Daten weitergibt Manchmal brauchen andere Stellen personen-bezogene Daten von der Verwaltung. Die Verwaltung gibt Ihre personen-bezogenen Daten nur weiter, wenn es vom Gesetz erlaubt ist. Und wenn es für die Arbeit von der Verwaltung wichtig ist. Welche Daten an welche Stellen weitergegeben werden, ist bei jedem Amt unterschiedlich. Jedes Amt muss Sie informieren, welche personen-bezogenen Daten es von Ihnen weitergibt. Wie lange die Verwaltung Ihre Daten speichert Die Verwaltung speichert Ihre personen-bezogenen Daten, damit sie die Daten verarbeiten kann. Die Verwaltung speichert die Daten aber nur so lange, wie die Verwaltung die Daten für Ihre Arbeit braucht. Die Verwaltung behält die Daten danach nur so lange, wie in den Aufbewahrungs-Regeln festgelegt ist. Das Amt löscht die Daten danach. Oder es zerstört die Daten. Zum Beispiel: Fotos oder eine Daten-CD. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 6 Wann die Verwaltung ihre Daten nicht löschen darf Manche Daten darf die Verwaltung nicht löschen oder zerstören. Weil die Daten noch weiter wichtig sind. Welche Daten so wichtig sind, steht ? im Datenschutz-Gesetz im Paragraf 10 oder ? im Sozial-Gesetz-Buch 10 im Paragraf 71 oder ? im Archiv-Gesetz. Ein Archiv ist ein sicherer und geschützter Ort. Ein Archiv ist ein Lager für wichtige Gegenstände, Daten und Informationen. Sie finden mehr Infos auf der Internetseite der Verwaltung. Die Adresse von der Internetseite ist: www.rbk-direkt.de Geben Sie dort das Wort in das Suchfeld ein. Schriftgutordnung Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 7 Ihre Rechte Ihre Rechte sind der Verwaltung besonders wichtig bei der Verarbeitung von personen-bezogenen Daten. Die Verwaltung antwortet darum so schnell wie möglich auf Ihre Fragen zum Datenschutz. Aber: Manchmal dauert es trotzdem lange bis eine Antwort kommt. Vielleicht sogar länger als einen Monat. Oder die Verwaltung gibt keine Antwort. Die Verwaltung meldet sich dann bei Ihnen. Und die Verwaltung sagt Ihnen, warum es so lange dauert. Oder warum Sie keine Antwort bekommen können. Wo Ihre Rechte geregelt sind Ihre Rechte zum Schutz von Ihren personen-bezogenen Daten stehen in den Artikeln 12 bis 23 von der DSGVO: ? Die Verwaltung muss Ihnen sagen, welche Daten die Verwaltung von Ihnen verarbeitet. Das steht in Artikel 15. ? Die Verwaltung muss Ihre Daten ändern, wenn die gespeicherten Daten nicht mehr stimmen. Das steht in Artikel 16. ? Die Verwaltung muss in bestimmten Fällen Ihre personen-bezogenen Daten löschen. Welche Fälle das sind steht in Artikel 17. ? Die Verwaltung muss in bestimmten Fällen die Verarbeitung von Ihren Daten einschränken. Welche Fälle das sind steht in Artikel 18. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 8 ? Die Verwaltung muss Ihnen Ihre personen-bezogenen Daten mitgeben. Zum Beispiel auf einer CD. Oder ausgedruckt auf Papier. Das steht in Artikel 20. ? Sie können der Verwaltung in bestimmten Fällen die Verarbeitung von Ihren Daten verbieten. Und Sie können sich bei der Aufsichts-Behörde beschweren. Das steht in Artikel 21. Aber: Nicht alle Rechte gelten in allen Fällen. Vielleicht sind Ihre Rechte in den Artikeln durch ein anderes Gesetz eingeschränkt. Zum Beispiel: ? durch Artikel 23 DSGVO. ? Oder durch das Sozial-Gesetz-Buch 10. ? Oder durch das DSGNRW. Das gilt besonders für Ihr Recht, die Verarbeitung Ihrer Daten zu verbieten. Wichtiger Hinweis: Die Verwaltung nutzt für Entscheidungen auch Ihre gespeicherten personen-bezogenen Daten. Aber: Die Verwaltung macht keine Entscheidung nur mit der automatischen Verarbeitung von Daten. Ein Mitarbeiter guckt sich die Daten vor einer Entscheidung auch immer an. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 9 Haben Sie noch Fragen zum Datenschutz? Die Mitarbeiter von der Verwaltung helfen Ihnen gern. Der Landrat ist verantwortlich für den Datenschutz. Die Adresse ist: Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Sie können auch anrufen. Die Telefon-Nummer ist: 0 22 03 - 13 0 Oder eine E-Mail schreiben. Die E-Mail-Adresse ist: landrat@rbk-online.de Sie können auch mit dem Datenschutz-Beauftragten sprechen: Die Adresse ist: Datenschutz-Beauftragter vom Rheinisch-Bergischem Kreis Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Sie können auch anrufen. Die Telefon-Nummer ist: 0 22 03 - 13 21 53 Oder eine E-Mail schreiben. Die E-Mail-Adresse ist: datenschutz@rbk-online.de Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 10 Wer hat diesen Text gemacht? Der Rheinisch-Bergische Kreis hat diesen Text gemacht. Der Text in Leichter Sprache ist vom Büro für Leichte Sprache Volmarstein. Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte Menschen in der Evangelischen Stiftung Volmarstein haben den Text in Leichter Sprache geprüft. Die Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. Das Europäische Logo für einfaches Lesen ist von © Inclusion Europe.

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Verantwortlicher Rheinisch-Bergischer Kreis Amt IT-Service Archiv Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13 -0, dv@rbk-online.de Behördlicher Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 132153, datenschutz@rbk-online.de Zweck der Datenverarbeitung Durchführen von Videokonferenzen und Online-Präsentationen Wesentliche Rechtsgrundlage Art. 7 DSGVO Die Daten sind im Regelfall bestimmt für bei Datenübermittlung Konferenzteilnehmende xevIT GmbH, Cisco Systems Inc. Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen Eine Speicherung der Bild- und Tondaten erfolgt grundsätzlich nicht. Sollen diese Daten aufgezeichnet werden, ist eine Zustimmung aller Konferenzteilnehmer einzuholen. Die Speicherung kann lokal oder in der Cloud erfolgen. Verbindungs- und Protokollierungsdaten werden spätestens nach 6 Monaten gelöscht. Rechte der betroffenen Person Betroffene Personen haben folgende Rechte, sofern die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind: • Recht auf Auskunft zu den verarbeiteten Daten • Recht zum Widerruf einer Einwilligung • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung • Recht auf Widerspruch wegen besonderer Umstände • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde Landesbeauftragte Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Email: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de Information nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung DSGVO bei der Erhebung personenbezogener Daten

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Durchführung der DSGVO 2018 hier: Informationspflichten Datenschutzerklärung der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises Vorwort Die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises respektiert und schützt das Ihnen zustehende Grundrecht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten. Auf den nächsten Seiten können Sie sich einfach und schnell einen Überblick verschaffen, welche personenbezogenen Daten die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises von Ihnen verarbeitet. Was personenbezogene Daten sind, finden Sie ebenfalls auf der nächsten Seite. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen informiert und Sie erhalten Informationen, an wen Sie sich bei Fragen wenden können. Verantwortliche Stelle Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13-0 landrat@rbk-online.de verarbeitet. Der Landrat vertreten durch die entsprechenden Ämtern und Abteilungen ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union 2016 679 vom 27.04.2016 - im Folgenden DSGVO - und der nationalen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen - im Folgenden DSGNRW oder des Sozialgesetzbuches X - im folgenden SGB X. Bei Fragen rund um den Datenschutz können Sie sich auch an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art. 37-39 DSGVO wenden: Datenschutzbeauftragter des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 132153 datenschutz@rbk-online.de Verarbeitung personenbezogener Daten Personenbezogene Daten im datenschutzrechtlichen Sinne sind alle Informationen, die sich nur auf eine natürliche Person beziehen Von einer Verarbeitung personenbezogene Daten - 2 - wird gesprochen bei jeder Erhebung, Speicherung Nutzung, Übermittlung oder Löschung Ihrer Daten. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt rechtmäßig, wenn Sie uns hierzu eine Einwilligung erteilt haben. Sie können eine solche Einwilligung jederzeit - in der Regel mit Wirkung für die Zukunft - widerrufen. Auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung durch Sie kann eine rechtmäßige Datenverarbeitung durch eine Behörde erfolgen. Dazu sind rechtliche Vorschriften erforderlich. Sie werden von der jeweiligen Behörde Dienststelle über die entsprechenden Regelungen aufgeklärt. Die Behörde ist zur Verarbeitung personenbezogener Daten danach immer befugt, soweit diese für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO - bekannt als sogenannte sensible Daten - verarbeitet die Verwaltung nur, wenn sie dazu ausdrücklich befugt ist. Entsprechende Regelungen finden Sie beispielweise in § 67a Abs.1 S.2 SGB X, § 16 DSGNRW oder im Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSGNRW. Die Erhebung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten erfolgt regelmäßig bei Ihnen als Betroffene Betroffener. Von diesem Grundsatz weicht die Verwaltung des RheinischBergischen Kreises nur dann ab, wenn sie hier aufgrund einer rechtlichen Regelung ausdrücklich legitimiert ist und die Aufgabenerfüllung das erfordert. Ihre personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck der jeweiligen behördlichen Aufgabe verarbeitet. Von diesem Grundsatz der Zweckbindung weicht die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises nur dann ab, wenn sie hierzu aufgrund einer rechtlichen Regelung ausdrücklich legitimiert ist und die Aufgabenerfüllung das erfordert. So wird eine anlasslose Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wirksam unterbunden. Von einer zweckabweichenden Datenverarbeitung werden Sie regelmäßig im Einzelfall unterrichtet. vgl. Art. 13 Abs. 3 DSGVO; § 82 Abs.3 SGB X; §§ 9 Abs.2, 37 DSGNW Auch eine Übermittlung an Dritte oder eine behördeninterne Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zulässigerweise nur dann, wenn hierzu eine ausdrückliche Ermächtigung vorliegt und die Übermittlung im Einzelfall für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Wer im Einzelfall welche Daten von Ihnen erhält, hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung der Behörde ab. Sie erhalten von der jeweiligen Dienststelle weitere Hinweise. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger als notwendig gespeichert. Sind die Datenbestände für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, werden Sie nach Ablauf der im Einzelnen festgelegter Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. vernichtet, sofern nach den gesetzlichen Vorgaben des Archivgesetzes NRW bzw. nach § 10 DSGNRW § 71 Abs.1 S.3 SGB X keine Übernahme in das Archiv erfolgt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Internetauftritt der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises unter dem Stichwort Schriftgutordnung . Sofern die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe erfolgt, können Sie eine Löschung Ihrer Daten auch nach den Vorgaben aus Art. 17 DSGVO verlangen. Schutz der personenbezogenen Daten Der Landrat als verantwortliche Stelle ergreift die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen. - 3 - Hinweise Rechte Der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises sind Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besonders wichtig. Deshalb werden hierzu bestehende Fragen so schnell wie möglich beantwortet. Dennoch kann es gelegentlich vorkommen, dass Anfragen auch länger als einen Monat lang nicht beantwortet werden können oder auch aus rechtlichen Gründen generell nicht beantwortet werden können. Die entsprechenden Gründe hierzu werden Ihnen selbstverständlich im Einzelfall mitgeteilt. Die Einzelheiten der Ihnen zustehenden Rechte ergeben sich aus den Art. 12-23 DSGVO, auf die ausdrücklich verwiesen wird und die im Folgenden kurz erläutert werden. Nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über die hier verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sollten Ihre Angaben nicht oder nicht mehr zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO eine Berichtigung unzutreffender Daten verlangen. Auf die Möglichkeiten des Löschens Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO wurde bereits hingewiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 18 DSGVO in Betracht. Sie haben nach Art. 20 DSGVO die Möglichkeit, die von Ihnen gespeicherten Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten. Zudem besteht nach Art. 21 DSGVO unter bestimmten Umständen das Recht, der Datenverarbeitung durch die Verwaltung zu widersprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Rechte nach Maßgabe des Art. 23 DSGVO und den gesetzlichen Regelungen des SGB X oder des DSGNRW eingeschränkt sein können. Dies gilt vor allem für das Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO. Die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises trifft keine Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung Ihrer Daten beruht. - 4 - Abkürzungsverzeichnis: Abkürzung Klartext DSGVO Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union 2016 679 vom 27.04.2016 DSG NRW Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2000 GV. NRW. S. 542 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2016 GV. NRW. S. 1052 SGB X. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch vom 18. Januar 2001 BGBl. I S. 130 zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 11 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 BGBl. I S. 3618 GDSGNRW. Gesundheitsdatenschutzgesetz vom 22.Februar 1994 GV. NW. S. 84 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 GV. NRW. S. 94

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Verantwortlicher Landrat des Rheinisch - Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13 - 0, info@rbk-online.de Behördlicher Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13 2153, datenschutz@rbk-online.de Zweck der Datenverarbeitung Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Wesentliche Rechtsgrundlage Gesetz über Ordnungswidrigkeiten i. V. m. spezialgesetzlichen Regelungen Rechte der betroffenen Person Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben nach Maßgabe der §§ 49 und 50 DSG NRW folgende Rechte: ? Recht auf Auskunft, ? Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, ? Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung bei unzulässiger Datenverarbeitung ? Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen. Zuständige Aufsichtsbehörde Landesbeauftragte Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Email: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de Informationen zu Datenverarbeitungen im Rahmen von Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gemäß § 47 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen DSG NRW

amtsblatt nr. 1 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 1 10.01.2024 1. 05.01.2024 Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz AMG vom 19.04.2023 Banz AT 25.04.2023 B4 bezüglich des Versorgungsmangels der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder 1. Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz AMG vom 19.04.2023 Banz AT 25.04.2023 B4 bezüglich des Versorgungsmangels der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder Die folgende Allgemeinverfügung ergeht auf Grundlage von § 79 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes AMG vom 12. Dezember 2005 BGBI. I S. 3394 in der z. Z. geltenden Fassung i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 3a der Verordnung über die Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenwesen sowie auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 25. Januar 2022 GV. NRW. S. 100 in der z. Z. geltenden Fassung sowie der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG vom 19. April 2023 Banz AT 25.04.2023 B4 . Allgemeinverfügung Regelungen Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten für öffentliche Apotheken, die ihren Sitz im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises haben. I. Gestattung Den öffentlichen Apotheken im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises wird in Bezug auf in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassene antibiotikahaltige Säfte für Kinder folgende Abweichung von § 73 Abs. 3 Nr. 1 AMG gestattet: ? Die Bestellung der betreffenden Arzneimittel durch die Apotheken kann erfolgen, ohne dass der jeweiligen Apotheke zu diesem Zeitpunkt eine Bestellung einer einzelnen Person und eine Verschreibung für das betreffende Arzneimittel vorliegen. ? Eine Bevorratung der betreffenden Arzneimittel kann in angemessenem Umfang bis zu einem 4-Wochenvorrat, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Kunden der Apotheke, erfolgen. ? Diese Ausnahme gilt nur für Arzneimittel, die aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bezogen werden. Die weiteren Vorgaben des § 73 Abs. 3 AMG bleiben unberührt. Die nach § 18 Apothekenbetriebsordnung ApBetrO in jedem Fall der Verbringung aufzuzeichnenden Angaben sind durch die Apotheke vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich bereitzustellen. Hinweis: Die Beratungspflichten, die sich aus § 20 Apothekenbetriebsordnung ApBetrO ergeben, sind zu beachten. II. Geltungsdauer Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Gestattung gilt, solange der vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 79 Absatz 5 AMG festgestellte Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder bestehen bleibt. Maßgebend ist der Tag nach der entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit im Bundesanzeiger. Diese Allgemeinverfügung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen oder mit Nebenbestimmungen versehen werden. Begründung Die hierfür erforderliche Feststellung des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 79 Abs. 5 Satz 5 AMG liegt durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19.04.2023 veröffentlicht am 25.04.2023 BAnz AT 25.04.2023 B4 vor. Konkret hat das BMG folgendes festgestellt: Auf Grund des § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes AMG macht das Bundesministerium für Gesundheit bekannt: Derzeit besteht nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland ein Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder. Bei antibiotikahaltigen Arzneimitteln in Form von Säften handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Für diese Arzneimittel steht oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung. Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird bekannt machen, wenn der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt. Durch diese Allgemeinverfügung wird der legitime Zweck erreicht, die Versorgung der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder sicherzustellen. Die getroffene Maßnahme ist geeignet, da den Apotheken eine weitere Möglichkeit zur Beschaffung und Bevorratung entsprechender Arzneimittel eröffnet wird. Die Maßnahme ist auch angemessen und auf das erforderliche Maß begrenzt, da sich diese Allgemeinverfügung darauf beschränkt, den Apotheken die Bestellung der betreffenden Arzneimittel ohne vorliegende Bestellung einzelner Personen sowie eine Bevorratung bis zu einem Vierwochenbedarf aus EU- Ländern oder Staaten der EWR zu gestatten. Die weiteren Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 AMG sind einzuhalten. Überdies ist die Maßnahme auf den Versorgungsmangel befristet und endet spätestens am 31.12.2023. Der Widerrufsvorbehalt stützt sich auf § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und ermöglicht es der Behörde ggf. kurzfristig zu reagieren, wenn dies insbesondere aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderlich sein sollte. Hinweis Diese Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung beim Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dienstgebäude Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 02202-13-2739 eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24.November 2017 BGBl.I S. 3803 in der jeweils geltenden Fassung. Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d Satz 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d Satz 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d Satz 1 und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zum Versand an das DE-Mail-Postfach des Rheinisch-Bergischen Kreises eine eigene DE-Mail-Adresse notwendig ist. Eine einfache Mail genügt hier nicht. Zur Einrichtung einer DE-Mail-Adresse wird auf die Hinweise unter www.rbk-direkt.de impressum.aspx verwiesen. Bergisch Gladbach, den 05.01.2024 gez. Stephan Santelmann Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises

amtsblatt nr. 2 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 2 22.01.2024 1. 22.01.2024 Öffentliche Bekanntmachung Jägerprüfung 2024 1. Öffentliche Bekanntmachung Jägerprüfung 2024 Für die nächste Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises werden folgende Termine bekannt gegeben: Schriftliche Prüfung Montag, den 22. April 2024, 15:00 Uhr, Kreishaus Heidkamp, Raum Großer Sitzungssaal Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Schießprüfung Mittwoch, den 24. April 2024, 13:00 Uhr Schießstand Talbecke, Schemmener Straße, 51647 Gummersbach mündliche praktische Prüfung Donnerstag, den 25. April 2024 oder am Folgetag, Technologiepark Haus 56 Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung können bis zum 22. Februar 2024 bei der Unteren Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Postfach 20 04 50, 51434 Bergisch Gladbach, eingereicht werden. Zur Prüfungsanmeldung sind die Bescheinigungen über die Kurzwaffenhandhabung und die Fleischhygieneschulung sowie ein aktuelles Führungszeugnis einzureichen. Die Gebühren für die Jägerprüfung betragen 250 EUR. Wer bei der Schießprüfung oder der mündlichen praktischen Jägerprüfung nicht erfolgreich sein sollte, hat die Möglichkeit, an einer Nachprüfung in der zweiten Jahreshälfte 2024 teilzunehmen. Bergisch Gladbach, den 22.01.2024 Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat - Untere Jagdbehörde - Im Auftrag gez. Eschner

amtsblatt nr. 3 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 3 15.02.2024 1. 15.02.2024 Öffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Antrag des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes BAV , Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Nr.1 KrWG 1. Öffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Antrag des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes BAV , Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Nr.1 KrWG Der Bergische Abfallwirtschaftsverband BAV , Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen, hat am 01.12.2023 die Plangenehmigung für die Errichtung einer Bodenaushubdeponie der Deponieklasse DK 0 am Standort Kürten-Höchsten nach § 35 Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG beantragt. Ziel der Planung ist die Sicherstellung der Entsorgung von Bodenaushub im Großraum Kürten innerhalb des RheinischBergischen Kreises. Der Standort befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Kürten, Flur 32, Flurstück 111. Das geplante Füllvolumen beträgt 294.000 m³. Es wird eine Laufzeit von 10 Jahren beantragt. Der Rheinisch-Bergische Kreis ist als Genehmigungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Deponien zur Ablagerung von Inertabfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind in der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben unter Ziffer 12.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG in der zurzeit geltenden Fassung aufgeführt. Für das beantragte Vorhaben ist gem. §§ 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien durchzuführen. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG aufgeführten Schutzgüter hat. Die Nutzung natürlicher Ressourcen Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere wird als gering erheblich bewertet. Umweltverschmutzungen und Belästigungen werden in unerheblichem Maße auftreten, durch Prognosegutachten ist nachgewiesen, dass Richt- und Grenzwerte des Immissionsschutzes eingehalten werden, schädliche Umwelteinwirkungen sind hierdurch nicht zu erwarten. Schutzgebiete sind durch das Vorhaben weder direkt noch indirekt beeinträchtigt. Unter Berücksichtigung aller untersuchten Umweltbelange wird deutlich, dass keine herausragenden Umweltbelange durch das Planvorhaben erheblich beeinträchtigt und oder nachhaltig geschädigt würden. Es wird daher festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Dieses Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls ist gem. § 5 Absatz 2 UVPG hiermit öffentlich bekannt gemacht und gem. § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Bergisch Gladbach, den 15.02.2024 Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat Az. 66.60.33-114 2023 Im Auftrag gez. Helmerichs

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