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Veranstaltungen

Übersicht der Veranstaltungen und Termine 23.05. Klima, Mobilität und ländliche Entwicklung 17:00 Uhr Infoveranstaltung Starkregen und Überflutung - wie schütze ich meine Immobilien? Bei der Infoveranstaltung des EKKO Teams und des Abwasserwerks der Stadt Bergisch Gladbach erhalten Sie hilfreiche Tipps und Lösungen, wie Ihr Eigenheim bei Starkregen geschützt werden kann. Zur Veranstaltung 27.05. Informationsveranstaltung 13:30 Uhr Bundespolizei: Mit Sicherheit vielfältig. komm-zur-bundespolizei.de Kein Tag Alltag! Zur Veranstaltung 27.05. Informationsveranstaltung 13:30 Uhr Bundeswehr: Mach, was wirklich zählt - informiere Dich Verantwortung übernehmen. Weiterkommen. Bei der Bundeswehr machst Du Dich stark für unsere Gesellschaft und Deine Zukunft. Zur Veranstaltung 27.05. Informationsveranstaltung 15:00 Uhr Ausbildung und duales Studium bei der Stadt Solingen. Deine Stadt, deine Möglichkeiten Der erste Schritt in eine erfolgreiche Zukunft - mit einem Karrierestart in Solingen! Zur Veranstaltung 27.05. Andere 20:00 Uhr Martin Schopps - Comedy Ein Abend der alles ans Licht bringt, was Eltern und Lehrer im Wahnsinn vereint. Zur Veranstaltung 01.06. RBK Joachim Rieger Klima, Mobilität und ländliche Entwicklung 18:00 Uhr Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis - Das Bausteinsystem Im Zuge des Bergischen Trassen-Treffen 2025 informiert der Rheinisch-Bergische Kreis Zur Veranstaltung 17.06. Andere 19:30 Uhr Das Haus Zwei Paare, ein Haus: Die Rotemunds – er Zahnarzt, sie Hausfrau – haben die letzten zwanzig Jahre sehr gern hier gelebt, doch jetzt sind die Kinder ausgezogen und schweren Herzens trennen sie sich von ihrem Eigentum, um in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Zur Veranstaltung 19.09. Konzert 20:00 Uhr One Night of MJ „One Night of MJ“ ist eine rund zweistündige Hommage an die außergewöhnliche Karriere des King of Pop, Michael Jackson MJ . Zur Veranstaltung 20.09. Konzert 19:00 Uhr The Music of Ludovico Einaudi Dieses einzigartige Konzert bietet mehr als nur Musik. Eine Symphonie funkelnder Kerzen wird den gesamten Raum erleuchten und dem Abend eine mystische und magische Atmosphäre verleihen. Zur Veranstaltung 30.10. Konzert 20:00 Uhr Tommy Engel & Band Tommy Engel am liebsten mit Familich un Fründe Zur Veranstaltung 1 2 Ergebnisse: 1 - 10 von 16 Filter Von Bis: Bereich: Bitte wählen Bildung und Arbeit Freizeit und Tourismus Integration und Inklusion Klima, Mobilität und ländliche Entwicklung Kultur Sonstiges Art: alle Veranstaltungen Börsen Messen Informationsveranstaltung Studienorientierungsveranstaltung Unternehmensvorstellung Tag der offenen Tür Arbeitskreise Berufsfelderkundung Workshops Zielgruppe: Bitte wählen Berufliche Orientierung StuBO Lehrkräfte Schüler innen Sek I Schüler innen Sek II Eltern Fachkräfte Multiplikator innen Arbeitgeber Betriebe Kultur und Kreisarchiv Bauen und Kataster Junge Menschen im Übergang Art: alle Veranstaltungen Arbeitskreise Börsen Flohmärkte Fortbildungen Qualifizierungen Feste Feiern Informationsveranstaltungen Konzerte Theater Sonstiges Zielgruppe: Bitte wählen Ehrenamtlich Engagierte Eltern Erzieherinnen Erzieher pädagogische Fachkräfte Lehrkräfte Interessierte Bürgerinnen und Bürger Migrantenselbstorganisationen Schülerinnen Schüler Zugewanderte Weitere Fachkräfte Multiplikatoren Art: alle Rubriken Andere Bürgerversammlung Karneval Kirche Konzert Kurse und Workshops Lesungen und Vorträge Märkte und Feste Musik Theater Theater Wanderung Suche: Suchen Kontakt Für Anregungen zum Veranstaltungskalender können Sie uns gerne schreiben. Bei Fragen zu Veranstaltungen wenden Sie sich bitte direkt an die betreffenden Kontaktpersonen. Zum Melden einer Veranstaltung schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht und Sie erhalten umgehend das Meldeformular per Email. E-Mail

Beiträge & Publikationen

Beiträge und Publikationen Archive sind Gedächtniseinrichtungen. Sie dokumentieren die Historie ihrer Trägerinstitution. So ist das Ziel der Arbeit im Kreisarchiv, die Geschichte des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie seiner Rechtsvorgänger und die Entwicklung der Kreisverwaltung zu dokumentieren. „Auch die Zukunft begann in der Vergangenheit.“ Martin Gerhard Reisenberg Schriftsteller Rückspiegel Im Gegensatz zu einer Registratur übernimmt das Kreisarchiv nicht das ganze Schriftgut des Rheinisch-Bergischen Kreises. Es werden lediglich die Akten in das Archiv übernommen, die nicht mehr für die Dienstgeschäfte benötigt werden und die archivwürdig, also historisch wertvoll, sind. Über die Archivwürdigkeit entscheidet der Archivar. Unter der Rubrik Rückspiegel stellt das Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen Kreises Archivalien aus seinem Bestand vor, teilweise mit aktuellem Bezug aber auch historisch bedeutsame Unterlagen. Zu Gast beim Rheinisch-Bergischen Kreis - Die Gästebücher des Rheinisch-Bergischen Kreises 30 Jahre Gleichstellungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises Das Buch der Bäume - Dr. Hans Foerster und die Naturdenkmale des Rheinisch-Bergischen Kreises 1. Oktober 1932: Einrichtung des Rheinisch-Bergischen Kreises Die Wappen im Großen Sitzungssaal Das Kind braucht einen Namen - Wie der Rheinisch-Bergische Kreis zu seinem Namen kam 1888 - Das Drei-Kaiser-Jahr Schöne Ferien Heinrich Linder - Der verlorene Landrat 40 Jahre Autobahn A4 Schulausflug nach Schloss Ehreshoven 50 Jahre Kreishaus Heidkamp 90 Jahre Rheinisch-Bergischer Kreis Dokumentationen des Kreisarchivs Die Landräte und Oberkreisdirektoren des Rheinisch-Bergischen Kreises und seiner Vorgängerkreise Weitere Beiträge Im Wandel der Zeit: Der Rheinisch-Bergische Kreis und seine Geschichte Online-Präsentation Die Landräte und Oberkreisdirektoren des Rheinisch-Bergischen Kreises und seiner Vorgängerkreise

Wahlen

Wahlen im Rheinisch-Bergischen Kreis Hier finden Sie aktuelle Wahlergebnisse im Überblick Kommunalwahl 2025 Hier sind die offiziellen Ergebnisse zur Kommunalwahl 2025 für den Rheinisch-Bergischen Kreis und seine Kommunen einsehbar. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Kommunalwahl im September 2025 Bundestagswahl 2025 Hier sind die offiziellen Ergebnisse zur Bundestagswahl 2025 für den Rheinisch-Bergischen Kreis und seine Kommunen einsehbar. Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 Europawahl 2024 Hier sind die offiziellen Ergebnisse zur Europawahl 2024 für den Rheinisch-Bergischen Kreis und seine Kommunen einsehbar. Weitere Informationen zur Europawahl 2024 Landtagswahl 2022 Hier sind die offiziellen Ergebnisse zur Landtagswahl 2022 für den Rheinisch-Bergischen Kreis und seine Kommunen einsehbar. Weitere Informationen zur Landtagswahl 2022 Kommunalwahl 2020 Hier sind die offiziellen Ergebnisse zur Kommunalwahl 2020 für den Rheinisch-Bergischen Kreis und seine Kommunen einsehbar. Landratswahl 2017 Hier sind die offiziellen Ergebnisse zur Landratswahl 2017 für den Rheinisch-Bergischen Kreis einsehbar. Weitere Wahlergebnisse des Rheinisch-Bergischen Kreis können Sie auf folgender Seite abrufen: https: wahlen.kdvz.nrw production 05378000 index.html

Netiquette

Unsere Netiquette Herzlich willkommen beim Rheinisch-Bergischen Kreis! Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen in unseren Social Media-Kanälen. Damit alle gut miteinander ins Gespräch kommen, beachten Sie bitte: Bleiben Sie freundlich und respektvoll. Diskutieren Sie bitte sachlich und themenbezogen – auch bei unterschiedlichen Meinungen. Beleidigungen sind keine Meinung, sondern gezielte Abwertungen von Personen oder Gruppen und verletzen deren Würde. Wir dulden in unseren Kanälen weder Beleidigungen noch Hassrede, Diskriminierungen, Rassismus, Sexismus oder andere rechtswidrige oder ehrverletzende Äußerungen oder Inhalte. Auch Hetze, Drohungen oder Aufrufe zu Gewalt sind in keiner Form erlaubt. Zudem sind Werbung, Spam und private Angebote nicht gestattet, auch nicht in Form von Links. Bitte posten Sie keine persönlichen Daten, weder von sich selbst noch von anderen. Unsere Nutzer innen sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die Rechte an geposteten Inhalten besitzen oder dass zumindest die Nutzung erlaubt ist. Quellenangaben sind bei Zitaten und Werken Dritter Pflicht. Vermeiden Sie Spam, Trolling, Bashing, die Verbreitung von Falschinformationen und die Teilnahme mit mehreren Profilen. Wir behalten uns vor, Beiträge zu löschen, die gegen diese Regeln verstoßen. Bei wiederholten Verstößen werden Nutzerinnen oder Nutzer gesperrt. Vielen Dank für Ihr Verständnis, für die Beachtung und viel Freude beim Mitdiskutieren!

Tollitätenempfang

Tollitätenempfang 2026 Prinzen und Prinzessinnen, Bauern und Jungfrauen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis haben mitsamt ihren Gefolgen wieder beste Karnevalsstimmung im Kreishaus Heidkamp verbreitet. Alle Bilder stammen von Fotografie Joachim Rieger . Die jecken Tollitäten... JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER ...waren völlig raderdoll! JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER Alle waren knatschverdötscht... JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER ...und es war super! JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER JOACHIM RIEGER

FAQ

FAQ - häufig gestellte Fragen Hier finden Sie unsere FAQ frequently asked questions , also die Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger unseren Fachämtern am häufigsten stellen. Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns , wir helfen Ihnen gerne weiter! Artenschutz Wildtiere Was tun bei Wespen- und Hornissennestern? Wespen- und Hornissennester am Haus und im Garten können Sorge bereiten. Wir können Ihnen eine kostenlose Beratung durch unsere ehrenamtlichen Sachkundigen vermitteln. Bitte beachten Sie, dass einige Arten - wie die Europäische Hornisse – streng geschützt sind. Es ist verboten, sie oder ihre Nester zu vernichten. Wie kann ich Europäische und Asiatische Hornisse unterscheiden? Eine Bestimmungshilfe zur sicheren Unterscheidung der Europäischen und Asiatischen Hornisse bieten wir Ihnen hier . Weiterführende Informationen zur Asiatischen Hornisse finden Sie hier . Was tun mit Nestern der eingewanderten Asiatischen Hornisse? Die Asiatische Hornisse ist inzwischen bei uns „etabliert“ und so weit verbreitet, dass eine flächendeckende Bekämpfung nicht mehr möglich ist. Seit 2025 gilt für sie ein Managementplan. Auch wenn Grundstückseigentümer für die Tilgung der Nester verantwortlich sind: Bekämpfen Sie die Hornissen oder Nester bitte nicht selbst. Es ist wahrscheinlich, dass Sie die einheimische Europäische Hornisse bekämpfen - eine besonders geschützte Art. Was tun bei Waschbären am Haus? Waschbären stammen aus Nordamerika, aber haben sich bei uns flächendeckend etabliert. Sie müssen nicht gemeldet werden. Vermeiden Sie Futterquellen im Garten und am Haus. Bei Problemen im Siedlungsbereich können Sie sich an per E-Mail an die Untere Jagdbehörde wenden, sie vermittelt den zuständigen Kontakt. Was tun bei Steinmardern oder Siebenschläfern im Haus? Hören Sie im Frühjahr und Sommer Geräusche auf Ihrem Dachboden oder in der Zwischendecke? Dann könnte es sich um Marder oder Siebenschläfer handeln. Hilfe und Tipps, um tierische Mitbewohner loszuwerden, bieten wir hier . Wie kann ich meine Bäume im Garten vor Biberverbiss schützen? Der Biber ist nach seiner Ausrottung in Nordrhein-Westfalen vor mehr als 150 Jahren wieder heimisch geworden im Rheinisch-Bergischen Kreis. Biber brauchen Nahrung und ein sicheres Tagesversteck. Dafür fällen sie entlang der Gewässer Bäume und legen Erdbaue sowie Dämme, Kanäle und Teiche an. Grenzt Ihr Garten an ein Bibergewässer, kann es sinnvoll sein, die Bäume mit geeigneten Maßnahmen vor Biberverbiss zu schützen. Was ist beim Abbruch eines Hauses oder Veränderung einer Fassade zu beachten? Verschiedene geschützte Tiere wie Fledermäuse, Siebenschläfer, Vögel sowie Hornissen nutzen Hausfassaden, Dachböden und Schuppen zeitweise oder dauerhaft als Lebensraum. Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, müssen Bauherren vor Beginn von Um baumaßnahmen das Gebäude auf geschützte Tierarten überprüfen. Mehr Infos gibt es hier . Was kann ich für den Artenschutz tun? Sie interessieren sich für Biber , Fledermäuse , Igel , Hummeln , Insekten , Schwalben , Hornissen oder Amphibien wie den Feuersalamander? Sie möchten wissen, ob Marder und Siebenschläfer im Haus unterwegs sind? Oder wann Sie Ihre Gehölze schneiden dürfen? Der Artenschutz bietet zahlreiche Broschüren und Beratung. Fortbildungen im Bereich Artenschutz bietet die Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW an. Ausländerbehörde FAQ: Allgemeines Aufenthaltsrecht FAQ: Für Arbeitgeber FAQ: Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen FAQ: Verpflichtungserklärung Bauförderung durch Stiftungsmittel Landrat-Lucas-Stiftung Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Der Antragsvordruck muss immer ausgefüllt werden. Wenn bereits ein weiterer Antrag zur Förderung des Erwerbs oder Neubau eines Eigenheims aus Mitteln der NRW.BANK bei der Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises vorliegt, wird auf die vorhandenen Unterlagen zugegriffen. Diese müssen dann neben dem Antragsvordruck nicht erneut eingereicht werden. Behördenlotse und Website Was ist der Unterschied zwischen dem Behördenlotsen und der Webseite des Kreises? Die Internetpräsenz des Rheinisch-Bergischen Kreises gliedert sich in zwei Bereiche. Der erste Teil, die Website selbst, informiert über das aktuelle Geschehen im Kreis und bietet viele vertiefende Informationen über den Rheinisch-Bergischen Kreis. Der zweite Teil ist der Behördenlotse, das Dienstleistungsportal des Kreises. Hier finden Sie alle Fachämter und Dienstleistungen der Kreisverwaltung in kompakter Form. Zu den Dienstleistungen gelangen Sie unter dem Stichwort „Service“ im Hauptmenü oder über die Suchfunktion der Startseite. Ein Beispiel für die beiden Bereiche: Dienstleistungen, Standort und Öffnungszeiten der Elterngeldstelle finden Sie im Behördenlotsen. Alles Wissenswerte für eine Familiengründung und die Termine von Informationsabenden für junge Eltern erfahren Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung. Erste Hilfe Wie kann ich mich als Ersthelferin oder Ersthelfer engagieren? Der Rheinisch-Bergische Kreis hat 2023 die Erste-Hilfe-App Katretter eingeführt. Die App ist kostenlos im Google Play Store und im Apple Store zum Download oder auf der Website www.katretter.de erhältlich. Sie können sich dort als freiwillige Ersthelfende registrieren. Die App ist kostenlos, mögliche Einsätze sind für Sie freiwillig. Alle wichtigen Fragen sind dort auch noch einmal erklärt. Zudem sind Sie als Ersthelfer in über die Unfallkasse NRW unfallversichert. Mehr Infos dazu gibt es hier. Wo befinden sich im Rheinisch-Bergischen Kreis Defibrillatoren? Der gemeinnützige Verein Definetz e.V. stellt auf seiner Webseite eine Karte mit Standortdaten bereit. Kreisverwaltung: Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Ansprechpersonen Wie erreichen Sie uns? Sie können auf verschiedenen Wegen mit der Kreisverwaltung Kontakt aufnehmen, Termine vereinbaren oder Online-Angebote nutzen: unsere Online-Dienste nutzen, den Behördenlotse n befragen, hier um einen Rückruf bitten, einen Termin vereinbaren, indem Sie eine E-Mail schreiben , unser Kontaktformular nutzen ein Fax schicken an 0 22 02 13 10 26 00 Zentralfax anrufen unter 0 22 02 13 0 Zentrale oder der Behördenrufnummer 115 oder eine Online-Terminreservierung für die Zulassungs- und Führerscheinstelle vornehmen Termine für die Ausländerbehörde siehe weiter unten bei zur Ausländerbehörde Wo finden Sie uns? Hier weitere Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten der häufig aufgesuchten Dienststellen: zur Straßenverkehrsbehörde zur Ausländerbehörde zum Bauamt zum Gesundheitsamt Die übrigen Dienststellen sind in der Regel während der folgenden Zeiten telefonisch oder per E-Mail zu erreichen: montags bis donnerstags: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr freitags: 9 bis 12 Uhr Einige Dienstleistungen werden auch in den Servicebüros der Städte und Gemeinden erbracht. Die Öffnungszeiten der Servicebüros richten sich nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Rathauses und den dort geltenden Regelungen zur Erreichbarkeit. Mietwohnraumförderung Wer wird im Rahmen der Mietwohnraumförderung gefördert? Förderzusagen werden an kreditwürdige Bauherrinnen und Bauherren vergeben natürliche und juristische Personen wie private Investorinnen und Investoren, Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften . Wie wird gefördert? Investorinnen und Investoren erhalten zinslose oder zinsgünstige Förderdarlehen sowie hohe Tilgungsnachlässe Teilschulderlässe . Sofern das Bauvorhaben förderfähig ist, prüft die NRW.BANK die Kreditwürdigkeit der Bauherrenschaft. Wird die Kreditwürdigkeit bestätigt, erteilt die kommunale Bewilligungsbehörde eine Förderzusage und die NRW.BANK schließt einen entsprechenden Darlehensvertrag ab. Die Bauherrenschaft nimmt in der Regel zunächst Kontakt mit der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde bei den kreisfreien Städten oder Kreisen auf, um Fragen zu klären. Sie interessieren sich auch für die Förderungshöhe, für das Mindestmaß an Eigenkapital oder Effizienzstandards? Alle Informationen gibt es hier im Behördenlotsen. Unsere Broschüre Mietwohnraumförderung - Kurzinfo zu den aktuellen Konditionen 2025 können Sie hier downloaden. Modernisierungsförderung selbst genutztes Wohneigentum Wer stellt den Antrag? Der oder die Eigentümer in laut Grundbuch . Wenn nur eine Person im Grundbuch eingetragen ist, muss diese den Antrag stellen. Die Tragbarkeit des Darlehens wird von dem Einkommen dieser Person geprüft. Wie beziffere ich die Kosten der Maßnahmen? Es werden Kostenvoranschläge oder, wenn ein Architekturbüro mit der Maßnahme beauftragt wurde, eine Kostenaufstellung von diesem benötigt. Wann darf ich mit den Maßnahmen beginnen? Nach Antragseingang darf, auf eigenes Risiko, mit den Maßnahmen begonnen werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Reiten Reiten, Reitroutennetzkonzept und Reitgebiete In der freien Landschaft ist das Reiten nur eingeschränkt gestattet. Wo Sie im Rheinisch- Bergischen Kreis reiten dürfen, sehen Sie hier . Reitkennzeichen Wollen Sie in der freien Landschaft reiten? Dann benötigen Sie ein Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette. Wie Sie dieses erhalten, können Sie hier nachlesen. Rettungseinsätze und Gebühren Was ist der Unterschied zwischen einem Krankentransportwagen KTW und einem Rettungstransportwagen RTW ? Der Hauptunterschied zwischen KTW und RTW liegt in der Ausstattung und dem Einsatzbereich: Ein RTW ist für den Einsatz bei akuten Notfällen und schwerwiegenden medizinischen Zuständen gedacht. Hierfür ist er mit medizinischen Geräten und Medikamenten ausgestattet, um eine Notfallversorgung durchzuführen. Ein KTW dient für den Transport stabiler Patientinnen und Patienten ohne akuten Notfall, zum Beispiel bei einer Verlegung zwischen zwei Krankenhäusern. Warum bekomme ich zwei Rechnungen für einen Einsatz im Rettungsdienst? Es kann vorkommen, dass Sie für einen Einsatz zwei Rechnungen erhalten, wenn mehrere sogenannte Rettungsmittel beteiligt waren. Beispiel: wenn sowohl ein Rettungstransportwagen RTW als auch ein Notarzteinsatzfahrzeug NEF zur Einsatzstelle gerufen werden. Der RTW wird für den Transport und die medizinische Versorgung der Patientinnen oder Patienten abgerechnet, das NEF für die medizinische Notfallversorgung. Beide Fahrzeuge und die jeweilige Besatzung werden separat abgerechnet, da sie jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen und unter Umständen von verschiedenen Rettungswachen kommen müssen. Schornsteinfegerwesen Was sind eine Feuerstättenschau und ein Feuerstättenbescheid? Eine Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Dabei werden alle Feuerungsanlagen eines Gebäudes auf Betriebs- und Brandsicherheit geprüft. Die Feuerstättenschau ist sehr wichtig, weil sie der Sicherheit dient. Deshalb darf sie laut Gesetz nur von dem oder der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in ausgeführt werden. Wegen Terminen kommt er oder sie auf Sie zu. Nach der Schau setzt der oder die Bezirksschornsteinfeger -in im Feuerstättenbescheid fest, welche gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten in welchem Zeitraum durchzuführen sind. Der Feuerstättenbescheid ist somit ein rechtsverbindliches Dokument. Wozu benötige ich einen Feuerstättenbescheid? Er dient einerseits der Kontrolle der Pflichteinhaltung und zum anderen der Information der Eigentümer in über die durchzuführenden Arbeiten. Für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen. Hierzu müssen Sie wissen, in welchem Zeitraum die Schornsteinfegerarbeiten zu erledigen sind. Diese Information erhalten Sie aus dem Feuerstättenbescheid. Was passiert, wenn ich eine Frist für die Arbeiten nach dem Feuerstättenbescheid nicht einhalte? Werden die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht oder zu spät durchgeführt oder nachgewiesen, so sind die zuständigen Bezirksschornsteinfeger dazu verpflichtet, eine entsprechende Meldung an den Rheinisch-Bergischen Kreis zu machen. Dies kann ggf. ein Ordnungs- und Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Wie weise ich die fristgerecht durchgeführten Arbeiten nach, wenn ich einen anderen Schornsteinfegerbetrieb beauftrage? Im Anschluss an die Arbeiten muss der von Ihnen beauftragte Schornsteinfegerbetrieb die fach- und fristgerechte Durchführung dem Bezirksschornsteinfeger auf einem gesonderten Formblatt nachweisen. Zur Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Mess-, Kehr- und Reinigungsarbeiten habe ich den die Bezirksschornsteinfeger in beauftragt. Gleichzeitig wurde die Feuerstättenschau durchgeführt. Warum erhalte ich hierüber zwei getrennte Rechnungen? Weil die zuständigen Bezirksschornsteinfeger innen in zwei verschiedenen Rollen unterwegs sind. Bei der Feuerstättenschau sind sie als sogenannte hoheitlich beliehene Unternehmerinnen Unternehmer im öffentlichen Interesse tätig. Die Vergütung hierfür ist gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Die im Feuerstättenbescheid festgelegten Mess-, Kehr- und Reinigungsarbeiten hingegen sind privatwirtschaftliche Leistungen. Diese bieten die Schornsteinfegerbetriebe als Gewerbetreibende an, die Vergütung hierfür ist frei verhandelbar. Weil hoheitliche und gewerbliche Aufgaben getrennt werden müssen, müssen auch zwei Rechnungen gestellt werden. Schulpsychologischer Dienst Wer kann sich beim Schulpsychologischen Dienst des Rheinisch-Bergischen Kreises beraten lassen? Eltern, Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis und pädagogische Lehr- und Fachkräfte mit Schulort im Rheinisch-Bergischen Kreis . Wer kann ein Kind beim Schulpsychologischen Dienst anmelden? Ausschließlich die Erziehungsberichtigten können ihr Kind anmelden. Lehr- und Fachkräfte können sich anonymisiert zu Schülerinnen und Schülern beraten lassen. Ab 14 Jahren können sich Jugendliche auch selbst anmelden. Was kostet die Beratung beim Schulpsychologischen Dienst? Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. Wie lange muss ich auf einen Termin beim Schulpsychologischen Dienst warten? Das ist saisonal etwas verschieden, abhängig vom Anmeldeaufkommen. In der Regel ca. 6-8 Wochen. Erfährt jemand von meiner Anmeldung? Werden Ergebnisse weitergeben? Nein, die Anmeldung und die Beratung unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Kann ich mich beim Schulpsychologischen Dienst beraten lassen, wenn ich wenig Deutsch spreche? Ja, unsere Übersetzerinnen und Übersetzer können helfen. Tierhaltung Ich halte ein exotisches Tier, das unter Artenschutz steht. Wo melde ich es an? Viele exotische Tierarten wie u.a. Landschildkröten, andere Reptilien, Amphibien und Papageien stehen unter Artenschutz und müssen angemeldet werden. Für sie besteht Meldepflicht und zur Identitätskontrolle auch eine Kennzeichnungspflicht. So lassen sich der rechtmäßige Erwerb und die Herkunft nachweisen und illegaler Handel eindämmen. Die nötigen Formulare und weitere Informationen finden Sie hier . Den Schutzstatus Ihres Tieres können Sie hier nachschlagen. Ich halte ein heimisches Tier, das unter Artenschutz steht. Wo melde ich es an? Viele heimische Tierarten stehen unter Artenschutz und müssen angemeldet werden. Darunter Schildkröten sowie weitere Reptilien, Amphibien und Vögel. Für sie besteht Meldepflicht und zur Identitätskontrolle auch eine Kennzeichnungspflicht. So lässt sich der rechtmäßige Erwerb und die Herkunft nachweisen und illegaler Handel eindämmen. Die nötigen Formulare und weitere Informationen finden Sie hier . Den Schutzstatus Ihres Tieres können Sie hier nachschlagen.

Förderung Balkonsolaranlagen

Förderung von Balkon- und Steckersolaranlagen Bitte beachten Sie: Der Fördertopf ist ausgeschöpft. Es ist keine Antragstellung mehr möglich. Derzeit ist keine weitere Förderung für Balkonsolaranlagen geplant. Falls sich dies ändern sollte, werden wir dies über die Presse und unsere Homepage kommunizieren. Nutzen Sie die Sonnenenergie auf Ihrem Balkon und sparen Sie Stromkosten. Der Rheinisch-Bergische Kreis unterstützt Sie mit einer Förderung von 200?€. Download Förderrichtlinie Aufwendige Baumaßnahmen sind dafür nicht erforderlich, die kleinen Kraftwerke sind wartungsarm und langlebig. Sie können an die Größe Ihres Balkons angepasst werden und sind auch für kleine Flächen geeignet. Der Rheinisch-Bergische Kreis unterstützt Sie bei der Anschaffung einer Balkonsolaranlage mit einer finanziellen Förderung: Antragstellung vor oder nach Kauf der Anlage Bequeme Antragstellung per Online-Formular Nach Antragstellung ist der Zuschuss 90 Tage lang für Sie reserviert Pauschalförderung von 200 € pro Anlage, sofern der Anschaffungspreis der Anlage über 200 € liegt Pro Wohneinheit Stromzähler eine geförderte Anlage Antragsberechtigt sind alle Menschen, die zur Miete leben, alle Menschen, die Häuser, Wohnungen oder Grundstücke besitzen sowie alle Vereine und gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Kirchen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Diese aufgelisteten Informationen können sich ändern. Es gilt immer die aktuelle Förderrichtlinie. Ist es Ihnen nicht möglich einen Antrag digital einzureichen, können Sie sich telefonisch unter 02202 13 3250 bei unserer Fördermittel-Hotline melden. So erreichen Sie uns! Fördermittel-Hotline Telefon: 02202 13 3250 Servicezeiten der Fördermittel-Hotline: dienstags: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr donnerstags: 9:00 bis 12:00 Uhr Oder schreiben Sie uns eine E-Mail

Mädchenberatung

Mädchenberatung Du bist ein Mädchen im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren? Du hast Fragen oder Probleme, mit denen Du allein nicht weiter kommst? Komm zu uns - die Mädchenberatungsstelle unterstützt Dich! Die Beratungen sind vertraulich und können auf Wunsch auch anonym, also ohne den Namen zu nennen, stattfinden. Auch eine Online-Beratung ist möglich. Die Beratungen sind kostenlos. Eure Themen Mädchenberatungsstelle Mädchensprechstunde Deutscher Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. Essstörungen BzgA Katholische Erziehungsberatung e.V.- Netzwerk Essstörung Zwangsheirat Ausbildung in Teilzeit - Infos des Jobcenter Mädchentag Sicher unterwegs und nach Hause Sicher feiern in NRW Luisa Heimweg - Telefon Mädchen- und Jungenarbeit NRW Die neue Landkarte Mädchenarbeit in NRW stellt eine umfangreiche Sammlung von Kontaktdaten von Mädchentreffs, Mädchenberatungsstellen und Mädchenhäusern in NRW sowie zu den Expertinnen und Mitgliedsorganisatinen der LAG dar. Zusammen mit der Landkarte Jungenarbeit der LAG und NRW bietet die Landkarte Mädchenarbeit in NRW nun einen schnellen Überblick über die Kontakte von Mädchen- und Jungenarbeit vor Ort. Landkarte Mädchenarbeit NRW Landkarte Jungenarbeit NRW Ihre Ansprechpersonen Anja Möldgen Gleichstellungsbeauftragte Tel. 02202 13 2750 gleichstellung@rbk-online.de Foto: Fotografie Joachim Rieger Süheyla Bas Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Tel. 02202 13 2350 gleichstellung@rbk-online.de Foto: Fotografie Joachim Rieger

Elektromobilität

Elektromobilität im Rheinisch-Bergischen Kreis Umweltfreundlich fahren – jetzt auf Elektromobilität umsteigen! © Rheinisch-Bergischer Kreis Markus Gloger Elektromobilität bedeutet, mit E-Autos, E-Bikes oder E-Carsharing klimafreundlich unterwegs zu sein. Sie reduzieren CO2, schonen die Umwelt und sind leise im Betrieb. Ihre Vorteile auf einen Blick: Emissionsfrei fahren: Weniger Schadstoffe, besseres Klima. Viele Lademöglichkeiten: Zahlreiche öffentliche Ladestationen im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis. Förderungen nutzen: Zuschüsse für nicht öffentliche Ladepunkte und E-Fahrzeuge. Mobilstationen: Einfach ausprobieren & umsteigen zwischen Bus, Bahn, E-Bike und E-Auto. Wichtige Informationen Ladeinfrastrukturkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreis Ladestationen in NRW finden Fördermöglichkeiten Elektromobilität kennen lernen & Mobilstationen nutzen Ihre Ansprechperson Daniela Zeller Mobilitätsmanagement Tel. 02202 13 2788 Mobilitaet@rbk-online.de Foto: Fotografie Joachim Rieger

European Energy Award

Der European Energy Award® - Rheinisch-Bergischer Kreis erneut Goldkreis c eea Der European Energy Award® eea ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten von Kommunen und Kreisen erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden. Zum zweiten Mal in Folge wurde dem Rheinisch-Bergischen Kreis der eea in GOLD überreicht. Das Qualitätsmanagement führt eine prozessorientierte Energiepolitik und eine fachübergreifende Energiearbeit in der Verwaltung ein. Auf Basis einer systematischen Analyse der Ist-Situation hinsichtlich Energiemanagement der kreiseigenen Liegenschaften und Klimaschutzaktivitäten können effektive Projekte und Maßnahmen identifiziert und umgesetzt werden. Ein regelmäßiges Controlling spiegelt Erfolge sowie Handlungsbedarfe wieder und weist auf erforderliche Anpassungen hin. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens werden die Erfolge der Kommunen und Kreise objektiv betrachtet und nach einheitlichen europäischen Standards in einem Punktesystem bewertet. Bei Erreichen einer Punktzahl von mindestens 50 % der Gesamtpunkte werden die Erfolge mit dem European Energy Award® ausgezeichnet und somit auch öffentlichkeitswirksam kommuniziert. Werden mindestens 75% der möglichen Punkte erreicht, wird der European Energy Award in Gold verliehen. Der Rheinisch-Bergische Kreis nimmt seit 2009 am European Energy Award® teil. Anhand des vorgegebenen, einheitlichen Maßnahmenkatalogs wurde eine detaillierte Bestandsaufnahme durchgeführt, die jährlich fortgeschrieben wird. Parallel wurde in einem ämterübergreifenden Austausch ein energiepolitisches Arbeitsprogramm mit den für die nächsten Jahre geplanten Aktivitäten entwickelt und vom Kreistag verabschiedet. Dieses Arbeitsprogramm wird ebenfalls jährlich überprüft und aktualisiert. Im Jahr 2019 konnte der Rheinisch-Bergische Kreis das erste Mal den Gold-Status im eea erreichen und im Jahr 2024 erfolgreich halten. Anfang Mai 2025 fand die Preisverleihung in der alten Seifenfabrik in Düsseldorf statt. Überreicht wurde der Preis von NRW Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Monau Neubaur. Ihre Ansprechperson Martin Beulker Klimaschutzmanagement Tel. 02202 132361 klimaschutz@rbk-online.de Foto: Fotografie Joachim Rieger

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bmub hochwasserschutzfibel auflage 7 dl

Hochwasserschutzfibel, Objektschutz, Vorsorge, Hochwasserschutz

2023 12 05 landraete biografien final

Kreisgeschichte; Rheinisch-Bergischer Kreis; Kreisverwaltung; Landrat; Kreisdirektor

2023 12 05 praesenation landraete okds

Kreisgeschichte; Rheinisch-Bergischer Kreis; Kreisverwaltung; Landrat; Kreisdirektor

rbk datenschutzerklaerung leichtesprache

Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 1 Datenschutz-Erklärung für die Verwaltung vom Rheinisch-Bergischen Kreis Hinweise zum Text ? Statt Rheinisch-Bergischer-Kreis steht in diesem Text immer die Abkürzung RBK. ? Statt Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises steht in diesem Text immer Verwaltung. ? Statt Datenschutz-Grundverordnung steht in diesem Text immer die Abkürzung DSGVO. Erklärung von wichtigen Wörtern Daten verarbeiten heißt ? Daten aufschreiben ? Daten im Computer speichern ? Daten auswerten ? Daten an andere weitergeben ? Daten löschen. Personen-bezogene Daten sind alle Infos, die zu einer Person gehören. Zum Beispiel: ? Adresse und Telefonnummer ? Geburts-Datum Geburts-Ort ? Konto-Nummer ? Nummern-Schild Mit den Daten kann man herausfinden, wer eine Person ist. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 2 Es gibt auch besondere personen-bezogene Daten. Diese Daten heißen sensible Daten. Sensible Daten sind Daten mit sehr privaten Infos. Welche Daten zu den sensiblen Daten gehören steht in Artikel 9 von der DSGVO. Zum Beispiel: ? Konfession Das heißt: Welche Religion die Person hat. ? Gesundheits-Zustand Das heißt: Welche Krankheiten oder Behinderungen die Person hat. ? Mitgliedschaft in einer Partei oder einer Gewerkschaft ? Hautfarbe Diese Daten sind besonders stark geschützt. Wann die Verwaltung sensible Daten verarbeiten darf Die Verwaltung darf sensible Daten nur verarbeiten, wenn es dafür eine Extra-Erlaubnis in Gesetzen gibt. Zum Beispiel im ? Paragraf 67a vom Sozial-Gesetz-Buch 10. ? Paragraph 16 vom Datenschutz-Gesetz Nordrhein-Westfalen ? Gesundheitsdaten-Schutzgesetz Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 3 Vorwort Ihre personen-bezogenen Daten müssen bei der Verarbeitung besonders geschützt werden. Das ist Ihr Recht. Die Verwaltung beachtet und schützt dieses Recht. Sie haben noch weitere Rechte, wenn die Verwaltung Ihre personen-bezogenen Daten verarbeitet. Sie können die Rechte in diesem Text nachlesen. In diesem Text steht auch, an wen Sie sich bei Fragen zum Datenschutz wenden können. Aber: Der Text gibt Ihnen nur einen kurzen Überblick. Die genauen Regeln stehen in den Gesetzen. Wer Ihre personen-bezogenen Daten verarbeitet Die Verwaltung verarbeitet Ihre personen-bezogenen Daten. Die Verwaltung vertritt den Landrat. Der Landrat ist verantwortlich für den Datenschutz. Der Landrat sorgt auf zwei Wegen für den Schutz der personen-bezogenen Daten: ? mit technischem Schutz ? mit der Art, wie Arbeits-Abläufe geplant werden. Der Landrat ist verantwortlich für den Datenschutz ? nach der DSGVO oder ? nach dem Datenschutz-Gesetz Nordrhein-Westfalen oder ? nach dem Sozial-Gesetz-Buch 10. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 4 Wann die Verarbeitung rechtmäßig ist Die Verarbeitung von Ihren Daten ist rechtmäßig, wenn Sie der Verwaltung Ihre Zustimmung gegeben haben. Rechtmäßig bedeutet: Es ist im Gesetz erlaubt. Sie können diese Zustimmung zu jeder Zeit zurücknehmen. Dann darf die Verwaltung Ihre Daten nicht mehr verarbeiten. Aber: Die Verwaltung kann Ihre Daten in bestimmten Fällen auch ohne Ihre Zustimmung rechtmäßig verarbeiten. Dafür muss es aber eine besondere Regelung geben. Jedes Amt muss Sie informieren, wenn das Amt so eine Regelung hat und Ihre Daten verarbeitet. Was die Verwaltung mit Ihren Daten macht Wie die Verwaltung Ihre Daten bekommt Wenn ein Amt Daten von Ihnen für seine Arbeit braucht, fragt das Amt bei Ihnen nach diesen Daten. Wie die Verwaltung Ihre Daten verarbeiten darf Jedes Amt verarbeitet Ihre personen-bezogenen Daten nur für den Zweck, für den das Amt zuständig ist. Aber: Manchmal macht die Verwaltung eine Ausnahme von diesen Regeln. Eine Ausnahme macht die Verwaltung nur in besonderen Fällen: ? Wenn es im Gesetz eine Extra-Erlaubnis dafür gibt. ? Wenn die Verwaltung die Daten braucht, damit sie ihre Aufgaben erledigen kann. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 5 So stellt die Verwaltung sicher: Ihre Daten werden nur mit besonderem Grund verarbeitet. Wenn ein Amt Ihre Daten doch für einen anderen Zweck verarbeitet, muss das Amt Ihnen Bescheid sagen. Wann die Verwaltung Daten weitergibt Manchmal brauchen andere Stellen personen-bezogene Daten von der Verwaltung. Die Verwaltung gibt Ihre personen-bezogenen Daten nur weiter, wenn es vom Gesetz erlaubt ist. Und wenn es für die Arbeit von der Verwaltung wichtig ist. Welche Daten an welche Stellen weitergegeben werden, ist bei jedem Amt unterschiedlich. Jedes Amt muss Sie informieren, welche personen-bezogenen Daten es von Ihnen weitergibt. Wie lange die Verwaltung Ihre Daten speichert Die Verwaltung speichert Ihre personen-bezogenen Daten, damit sie die Daten verarbeiten kann. Die Verwaltung speichert die Daten aber nur so lange, wie die Verwaltung die Daten für Ihre Arbeit braucht. Die Verwaltung behält die Daten danach nur so lange, wie in den Aufbewahrungs-Regeln festgelegt ist. Das Amt löscht die Daten danach. Oder es zerstört die Daten. Zum Beispiel: Fotos oder eine Daten-CD. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 6 Wann die Verwaltung ihre Daten nicht löschen darf Manche Daten darf die Verwaltung nicht löschen oder zerstören. Weil die Daten noch weiter wichtig sind. Welche Daten so wichtig sind, steht ? im Datenschutz-Gesetz im Paragraf 10 oder ? im Sozial-Gesetz-Buch 10 im Paragraf 71 oder ? im Archiv-Gesetz. Ein Archiv ist ein sicherer und geschützter Ort. Ein Archiv ist ein Lager für wichtige Gegenstände, Daten und Informationen. Sie finden mehr Infos auf der Internetseite der Verwaltung. Die Adresse von der Internetseite ist: www.rbk-direkt.de Geben Sie dort das Wort in das Suchfeld ein. Schriftgutordnung Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 7 Ihre Rechte Ihre Rechte sind der Verwaltung besonders wichtig bei der Verarbeitung von personen-bezogenen Daten. Die Verwaltung antwortet darum so schnell wie möglich auf Ihre Fragen zum Datenschutz. Aber: Manchmal dauert es trotzdem lange bis eine Antwort kommt. Vielleicht sogar länger als einen Monat. Oder die Verwaltung gibt keine Antwort. Die Verwaltung meldet sich dann bei Ihnen. Und die Verwaltung sagt Ihnen, warum es so lange dauert. Oder warum Sie keine Antwort bekommen können. Wo Ihre Rechte geregelt sind Ihre Rechte zum Schutz von Ihren personen-bezogenen Daten stehen in den Artikeln 12 bis 23 von der DSGVO: ? Die Verwaltung muss Ihnen sagen, welche Daten die Verwaltung von Ihnen verarbeitet. Das steht in Artikel 15. ? Die Verwaltung muss Ihre Daten ändern, wenn die gespeicherten Daten nicht mehr stimmen. Das steht in Artikel 16. ? Die Verwaltung muss in bestimmten Fällen Ihre personen-bezogenen Daten löschen. Welche Fälle das sind steht in Artikel 17. ? Die Verwaltung muss in bestimmten Fällen die Verarbeitung von Ihren Daten einschränken. Welche Fälle das sind steht in Artikel 18. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 8 ? Die Verwaltung muss Ihnen Ihre personen-bezogenen Daten mitgeben. Zum Beispiel auf einer CD. Oder ausgedruckt auf Papier. Das steht in Artikel 20. ? Sie können der Verwaltung in bestimmten Fällen die Verarbeitung von Ihren Daten verbieten. Und Sie können sich bei der Aufsichts-Behörde beschweren. Das steht in Artikel 21. Aber: Nicht alle Rechte gelten in allen Fällen. Vielleicht sind Ihre Rechte in den Artikeln durch ein anderes Gesetz eingeschränkt. Zum Beispiel: ? durch Artikel 23 DSGVO. ? Oder durch das Sozial-Gesetz-Buch 10. ? Oder durch das DSGNRW. Das gilt besonders für Ihr Recht, die Verarbeitung Ihrer Daten zu verbieten. Wichtiger Hinweis: Die Verwaltung nutzt für Entscheidungen auch Ihre gespeicherten personen-bezogenen Daten. Aber: Die Verwaltung macht keine Entscheidung nur mit der automatischen Verarbeitung von Daten. Ein Mitarbeiter guckt sich die Daten vor einer Entscheidung auch immer an. Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 9 Haben Sie noch Fragen zum Datenschutz? Die Mitarbeiter von der Verwaltung helfen Ihnen gern. Der Landrat ist verantwortlich für den Datenschutz. Die Adresse ist: Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Sie können auch anrufen. Die Telefon-Nummer ist: 0 22 03 - 13 0 Oder eine E-Mail schreiben. Die E-Mail-Adresse ist: landrat@rbk-online.de Sie können auch mit dem Datenschutz-Beauftragten sprechen: Die Adresse ist: Datenschutz-Beauftragter vom Rheinisch-Bergischem Kreis Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Sie können auch anrufen. Die Telefon-Nummer ist: 0 22 03 - 13 21 53 Oder eine E-Mail schreiben. Die E-Mail-Adresse ist: datenschutz@rbk-online.de Datenschutzerklärung Rheinisch-Bergischer Kreis 28.03.2019 Seite 10 Wer hat diesen Text gemacht? Der Rheinisch-Bergische Kreis hat diesen Text gemacht. Der Text in Leichter Sprache ist vom Büro für Leichte Sprache Volmarstein. Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte Menschen in der Evangelischen Stiftung Volmarstein haben den Text in Leichter Sprache geprüft. Die Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. Das Europäische Logo für einfaches Lesen ist von © Inclusion Europe.

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Verantwortlicher Rheinisch-Bergischer Kreis Amt IT-Service Archiv Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13 -0, dv@rbk-online.de Behördlicher Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 132153, datenschutz@rbk-online.de Zweck der Datenverarbeitung Durchführen von Videokonferenzen und Online-Präsentationen Wesentliche Rechtsgrundlage Art. 7 DSGVO Die Daten sind im Regelfall bestimmt für bei Datenübermittlung Konferenzteilnehmende xevIT GmbH, Cisco Systems Inc. Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen Eine Speicherung der Bild- und Tondaten erfolgt grundsätzlich nicht. Sollen diese Daten aufgezeichnet werden, ist eine Zustimmung aller Konferenzteilnehmer einzuholen. Die Speicherung kann lokal oder in der Cloud erfolgen. Verbindungs- und Protokollierungsdaten werden spätestens nach 6 Monaten gelöscht. Rechte der betroffenen Person Betroffene Personen haben folgende Rechte, sofern die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind: • Recht auf Auskunft zu den verarbeiteten Daten • Recht zum Widerruf einer Einwilligung • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung • Recht auf Widerspruch wegen besonderer Umstände • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde Landesbeauftragte Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Email: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de Information nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung DSGVO bei der Erhebung personenbezogener Daten

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Durchführung der DSGVO 2018 hier: Informationspflichten Datenschutzerklärung der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises Vorwort Die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises respektiert und schützt das Ihnen zustehende Grundrecht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten. Auf den nächsten Seiten können Sie sich einfach und schnell einen Überblick verschaffen, welche personenbezogenen Daten die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises von Ihnen verarbeitet. Was personenbezogene Daten sind, finden Sie ebenfalls auf der nächsten Seite. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen informiert und Sie erhalten Informationen, an wen Sie sich bei Fragen wenden können. Verantwortliche Stelle Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13-0 landrat@rbk-online.de verarbeitet. Der Landrat vertreten durch die entsprechenden Ämtern und Abteilungen ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union 2016 679 vom 27.04.2016 - im Folgenden DSGVO - und der nationalen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen - im Folgenden DSGNRW oder des Sozialgesetzbuches X - im folgenden SGB X. Bei Fragen rund um den Datenschutz können Sie sich auch an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art. 37-39 DSGVO wenden: Datenschutzbeauftragter des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 132153 datenschutz@rbk-online.de Verarbeitung personenbezogener Daten Personenbezogene Daten im datenschutzrechtlichen Sinne sind alle Informationen, die sich nur auf eine natürliche Person beziehen Von einer Verarbeitung personenbezogene Daten - 2 - wird gesprochen bei jeder Erhebung, Speicherung Nutzung, Übermittlung oder Löschung Ihrer Daten. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt rechtmäßig, wenn Sie uns hierzu eine Einwilligung erteilt haben. Sie können eine solche Einwilligung jederzeit - in der Regel mit Wirkung für die Zukunft - widerrufen. Auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung durch Sie kann eine rechtmäßige Datenverarbeitung durch eine Behörde erfolgen. Dazu sind rechtliche Vorschriften erforderlich. Sie werden von der jeweiligen Behörde Dienststelle über die entsprechenden Regelungen aufgeklärt. Die Behörde ist zur Verarbeitung personenbezogener Daten danach immer befugt, soweit diese für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO - bekannt als sogenannte sensible Daten - verarbeitet die Verwaltung nur, wenn sie dazu ausdrücklich befugt ist. Entsprechende Regelungen finden Sie beispielweise in § 67a Abs.1 S.2 SGB X, § 16 DSGNRW oder im Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSGNRW. Die Erhebung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten erfolgt regelmäßig bei Ihnen als Betroffene Betroffener. Von diesem Grundsatz weicht die Verwaltung des RheinischBergischen Kreises nur dann ab, wenn sie hier aufgrund einer rechtlichen Regelung ausdrücklich legitimiert ist und die Aufgabenerfüllung das erfordert. Ihre personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck der jeweiligen behördlichen Aufgabe verarbeitet. Von diesem Grundsatz der Zweckbindung weicht die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises nur dann ab, wenn sie hierzu aufgrund einer rechtlichen Regelung ausdrücklich legitimiert ist und die Aufgabenerfüllung das erfordert. So wird eine anlasslose Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wirksam unterbunden. Von einer zweckabweichenden Datenverarbeitung werden Sie regelmäßig im Einzelfall unterrichtet. vgl. Art. 13 Abs. 3 DSGVO; § 82 Abs.3 SGB X; §§ 9 Abs.2, 37 DSGNW Auch eine Übermittlung an Dritte oder eine behördeninterne Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zulässigerweise nur dann, wenn hierzu eine ausdrückliche Ermächtigung vorliegt und die Übermittlung im Einzelfall für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Wer im Einzelfall welche Daten von Ihnen erhält, hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung der Behörde ab. Sie erhalten von der jeweiligen Dienststelle weitere Hinweise. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger als notwendig gespeichert. Sind die Datenbestände für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, werden Sie nach Ablauf der im Einzelnen festgelegter Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. vernichtet, sofern nach den gesetzlichen Vorgaben des Archivgesetzes NRW bzw. nach § 10 DSGNRW § 71 Abs.1 S.3 SGB X keine Übernahme in das Archiv erfolgt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Internetauftritt der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises unter dem Stichwort Schriftgutordnung . Sofern die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe erfolgt, können Sie eine Löschung Ihrer Daten auch nach den Vorgaben aus Art. 17 DSGVO verlangen. Schutz der personenbezogenen Daten Der Landrat als verantwortliche Stelle ergreift die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen. - 3 - Hinweise Rechte Der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises sind Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besonders wichtig. Deshalb werden hierzu bestehende Fragen so schnell wie möglich beantwortet. Dennoch kann es gelegentlich vorkommen, dass Anfragen auch länger als einen Monat lang nicht beantwortet werden können oder auch aus rechtlichen Gründen generell nicht beantwortet werden können. Die entsprechenden Gründe hierzu werden Ihnen selbstverständlich im Einzelfall mitgeteilt. Die Einzelheiten der Ihnen zustehenden Rechte ergeben sich aus den Art. 12-23 DSGVO, auf die ausdrücklich verwiesen wird und die im Folgenden kurz erläutert werden. Nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über die hier verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sollten Ihre Angaben nicht oder nicht mehr zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO eine Berichtigung unzutreffender Daten verlangen. Auf die Möglichkeiten des Löschens Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO wurde bereits hingewiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 18 DSGVO in Betracht. Sie haben nach Art. 20 DSGVO die Möglichkeit, die von Ihnen gespeicherten Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten. Zudem besteht nach Art. 21 DSGVO unter bestimmten Umständen das Recht, der Datenverarbeitung durch die Verwaltung zu widersprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Rechte nach Maßgabe des Art. 23 DSGVO und den gesetzlichen Regelungen des SGB X oder des DSGNRW eingeschränkt sein können. Dies gilt vor allem für das Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO. Die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises trifft keine Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung Ihrer Daten beruht. - 4 - Abkürzungsverzeichnis: Abkürzung Klartext DSGVO Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union 2016 679 vom 27.04.2016 DSG NRW Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2000 GV. NRW. S. 542 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2016 GV. NRW. S. 1052 SGB X. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch vom 18. Januar 2001 BGBl. I S. 130 zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 11 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 BGBl. I S. 3618 GDSGNRW. Gesundheitsdatenschutzgesetz vom 22.Februar 1994 GV. NW. S. 84 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 GV. NRW. S. 94

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Verantwortlicher Landrat des Rheinisch - Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13 - 0, info@rbk-online.de Behördlicher Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13 2153, datenschutz@rbk-online.de Zweck der Datenverarbeitung Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Wesentliche Rechtsgrundlage Gesetz über Ordnungswidrigkeiten i. V. m. spezialgesetzlichen Regelungen Rechte der betroffenen Person Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben nach Maßgabe der §§ 49 und 50 DSG NRW folgende Rechte: ? Recht auf Auskunft, ? Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, ? Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung bei unzulässiger Datenverarbeitung ? Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen. Zuständige Aufsichtsbehörde Landesbeauftragte Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Email: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de Informationen zu Datenverarbeitungen im Rahmen von Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gemäß § 47 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen DSG NRW

amtsblatt nr. 1 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 1 10.01.2024 1. 05.01.2024 Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz AMG vom 19.04.2023 Banz AT 25.04.2023 B4 bezüglich des Versorgungsmangels der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder 1. Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz AMG vom 19.04.2023 Banz AT 25.04.2023 B4 bezüglich des Versorgungsmangels der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder Die folgende Allgemeinverfügung ergeht auf Grundlage von § 79 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes AMG vom 12. Dezember 2005 BGBI. I S. 3394 in der z. Z. geltenden Fassung i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 3a der Verordnung über die Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenwesen sowie auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 25. Januar 2022 GV. NRW. S. 100 in der z. Z. geltenden Fassung sowie der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG vom 19. April 2023 Banz AT 25.04.2023 B4 . Allgemeinverfügung Regelungen Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten für öffentliche Apotheken, die ihren Sitz im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises haben. I. Gestattung Den öffentlichen Apotheken im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises wird in Bezug auf in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassene antibiotikahaltige Säfte für Kinder folgende Abweichung von § 73 Abs. 3 Nr. 1 AMG gestattet: ? Die Bestellung der betreffenden Arzneimittel durch die Apotheken kann erfolgen, ohne dass der jeweiligen Apotheke zu diesem Zeitpunkt eine Bestellung einer einzelnen Person und eine Verschreibung für das betreffende Arzneimittel vorliegen. ? Eine Bevorratung der betreffenden Arzneimittel kann in angemessenem Umfang bis zu einem 4-Wochenvorrat, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Kunden der Apotheke, erfolgen. ? Diese Ausnahme gilt nur für Arzneimittel, die aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bezogen werden. Die weiteren Vorgaben des § 73 Abs. 3 AMG bleiben unberührt. Die nach § 18 Apothekenbetriebsordnung ApBetrO in jedem Fall der Verbringung aufzuzeichnenden Angaben sind durch die Apotheke vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich bereitzustellen. Hinweis: Die Beratungspflichten, die sich aus § 20 Apothekenbetriebsordnung ApBetrO ergeben, sind zu beachten. II. Geltungsdauer Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Gestattung gilt, solange der vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 79 Absatz 5 AMG festgestellte Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder bestehen bleibt. Maßgebend ist der Tag nach der entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit im Bundesanzeiger. Diese Allgemeinverfügung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen oder mit Nebenbestimmungen versehen werden. Begründung Die hierfür erforderliche Feststellung des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 79 Abs. 5 Satz 5 AMG liegt durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19.04.2023 veröffentlicht am 25.04.2023 BAnz AT 25.04.2023 B4 vor. Konkret hat das BMG folgendes festgestellt: Auf Grund des § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes AMG macht das Bundesministerium für Gesundheit bekannt: Derzeit besteht nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland ein Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder. Bei antibiotikahaltigen Arzneimitteln in Form von Säften handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Für diese Arzneimittel steht oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung. Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird bekannt machen, wenn der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt. Durch diese Allgemeinverfügung wird der legitime Zweck erreicht, die Versorgung der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder sicherzustellen. Die getroffene Maßnahme ist geeignet, da den Apotheken eine weitere Möglichkeit zur Beschaffung und Bevorratung entsprechender Arzneimittel eröffnet wird. Die Maßnahme ist auch angemessen und auf das erforderliche Maß begrenzt, da sich diese Allgemeinverfügung darauf beschränkt, den Apotheken die Bestellung der betreffenden Arzneimittel ohne vorliegende Bestellung einzelner Personen sowie eine Bevorratung bis zu einem Vierwochenbedarf aus EU- Ländern oder Staaten der EWR zu gestatten. Die weiteren Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 AMG sind einzuhalten. Überdies ist die Maßnahme auf den Versorgungsmangel befristet und endet spätestens am 31.12.2023. Der Widerrufsvorbehalt stützt sich auf § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und ermöglicht es der Behörde ggf. kurzfristig zu reagieren, wenn dies insbesondere aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderlich sein sollte. Hinweis Diese Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung beim Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dienstgebäude Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 02202-13-2739 eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24.November 2017 BGBl.I S. 3803 in der jeweils geltenden Fassung. Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d Satz 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d Satz 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d Satz 1 und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zum Versand an das DE-Mail-Postfach des Rheinisch-Bergischen Kreises eine eigene DE-Mail-Adresse notwendig ist. Eine einfache Mail genügt hier nicht. Zur Einrichtung einer DE-Mail-Adresse wird auf die Hinweise unter www.rbk-direkt.de impressum.aspx verwiesen. Bergisch Gladbach, den 05.01.2024 gez. Stephan Santelmann Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises

amtsblatt nr. 2 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 2 22.01.2024 1. 22.01.2024 Öffentliche Bekanntmachung Jägerprüfung 2024 1. Öffentliche Bekanntmachung Jägerprüfung 2024 Für die nächste Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises werden folgende Termine bekannt gegeben: Schriftliche Prüfung Montag, den 22. April 2024, 15:00 Uhr, Kreishaus Heidkamp, Raum Großer Sitzungssaal Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Schießprüfung Mittwoch, den 24. April 2024, 13:00 Uhr Schießstand Talbecke, Schemmener Straße, 51647 Gummersbach mündliche praktische Prüfung Donnerstag, den 25. April 2024 oder am Folgetag, Technologiepark Haus 56 Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung können bis zum 22. Februar 2024 bei der Unteren Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Postfach 20 04 50, 51434 Bergisch Gladbach, eingereicht werden. Zur Prüfungsanmeldung sind die Bescheinigungen über die Kurzwaffenhandhabung und die Fleischhygieneschulung sowie ein aktuelles Führungszeugnis einzureichen. Die Gebühren für die Jägerprüfung betragen 250 EUR. Wer bei der Schießprüfung oder der mündlichen praktischen Jägerprüfung nicht erfolgreich sein sollte, hat die Möglichkeit, an einer Nachprüfung in der zweiten Jahreshälfte 2024 teilzunehmen. Bergisch Gladbach, den 22.01.2024 Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat - Untere Jagdbehörde - Im Auftrag gez. Eschner

amtsblatt nr. 3 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 3 15.02.2024 1. 15.02.2024 Öffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Antrag des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes BAV , Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Nr.1 KrWG 1. Öffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Antrag des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes BAV , Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Nr.1 KrWG Der Bergische Abfallwirtschaftsverband BAV , Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen, hat am 01.12.2023 die Plangenehmigung für die Errichtung einer Bodenaushubdeponie der Deponieklasse DK 0 am Standort Kürten-Höchsten nach § 35 Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG beantragt. Ziel der Planung ist die Sicherstellung der Entsorgung von Bodenaushub im Großraum Kürten innerhalb des RheinischBergischen Kreises. Der Standort befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Kürten, Flur 32, Flurstück 111. Das geplante Füllvolumen beträgt 294.000 m³. Es wird eine Laufzeit von 10 Jahren beantragt. Der Rheinisch-Bergische Kreis ist als Genehmigungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Deponien zur Ablagerung von Inertabfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind in der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben unter Ziffer 12.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG in der zurzeit geltenden Fassung aufgeführt. Für das beantragte Vorhaben ist gem. §§ 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien durchzuführen. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG aufgeführten Schutzgüter hat. Die Nutzung natürlicher Ressourcen Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere wird als gering erheblich bewertet. Umweltverschmutzungen und Belästigungen werden in unerheblichem Maße auftreten, durch Prognosegutachten ist nachgewiesen, dass Richt- und Grenzwerte des Immissionsschutzes eingehalten werden, schädliche Umwelteinwirkungen sind hierdurch nicht zu erwarten. Schutzgebiete sind durch das Vorhaben weder direkt noch indirekt beeinträchtigt. Unter Berücksichtigung aller untersuchten Umweltbelange wird deutlich, dass keine herausragenden Umweltbelange durch das Planvorhaben erheblich beeinträchtigt und oder nachhaltig geschädigt würden. Es wird daher festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Dieses Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls ist gem. § 5 Absatz 2 UVPG hiermit öffentlich bekannt gemacht und gem. § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Bergisch Gladbach, den 15.02.2024 Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat Az. 66.60.33-114 2023 Im Auftrag gez. Helmerichs

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