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Wiedereinstieg

Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Mehrheit der Eltern möchte Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren können. Was ist nötig? Familienfreundliche Arbeitgeber, geregelte Kinderbetreuung und finanzielle Sicherheit! Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern sind familienfreundliche Angebote mindestens so wichtig wie die Höhe des Gehalts. Zu dieser Einschätzung gelangt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seinem Familienportal . Familienfreundlichkeit rechnet sich also: Unternehmen binden auf diese Weise qualifizierte Beschäftigte. Das eröffnet Wettbewerbschancen - gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Familienfreundlichkeit zahlt sich aus Wer Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen gewinnen möchte, punktet vor allem mit familienbewussten und flexiblen Arbeitszeiten: Für Beschäftigte oder jene, die in den Job zurückwollen, sind viele Fragen wichtig: Wie lässt sich der Alltag gut organisieren, beispielsweise mit Kita- oder Schulkindern? Wie kann die Sorgearbeit gerecht aufgeteilt werden? Gelingt später ein Umstieg von Teilzeit auf Vollzeit? c designed by freepik Eltern wollen zudem wissen, welche Betreuungsmöglichkeiten vor Ort sie unterstützen. Das Angebot ist vielfältig, von Tagesmutter über Kita, Offenen Ganztag und oder Au-pair: Familien brauchen eine Betreuung, die am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Dies gilt auch für diejenigen, die Angehörige pflegen und nach einer Auszeit in den Beruf zurückkehren wollen. Sie können sich zum beruflichen Wiedereinstieg, zur Existenzgründung und zur allgemeinen beruflichen Situation von Frauen - und Männern - informieren. Nutzen Sie das kostenlose Servicetelefon zum Wiedereinstieg in NRW: Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr : 0211-8371821 Weitere Informationen Beratungstermine für Wiedereinsteigerinnen Fachkräfteinitiative Kluge Köpfe arbeiten hier Fachkräfteinitiative Kluge Köpfe arbeiten hier - Pflege Checklisten Wiedereinstieg Jobcenter Rhein-Berg Competentia Köln-Kompetenzzentrum Frau & Beruf Teilzeitausbildung Existenzgründung

Energiesparmaßnahmen

Energiesparmaßnahmen Hier finden Sie einige praktische Tipps, wie Sie im Alltag Verbrauche reduzieren, die Umwelt schonen und Geld sparen können. Wie kann ich Strom sparen? Kostenfrei Stand-by vermeiden durch Stecker ziehen Ein einfacher Weg, um im Jahr bis zu 100 Euro Energiekosten zu sparen, ist das Vermeiden von Stromverbräuchen durch Geräte des gesamten Haushalts, die unnötig im Stand-by-Betrieb bleiben. Diese Geräte sind z.B. der Fernseher, die Waschmaschine, ein PC Laptop oder die Mikrowelle. Ziehen Sie den Stecker und sparen Sie Energiekosten, wenn Sie die Geräte nicht benutzen. Licht ausschalten, wo es nicht benötigt wird Vergessen Sie nicht, das Licht auszuschalten, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Kühlschrank und Gefrierschrank Stellen Sie die Temperatur Ihres Kühlschranks richtig ein. Normalerweise reichen 7 C im oberen Fach. Je 1 C weniger im Kühlschrank, steigt der Stromverbrauch um 6 Prozent. Für das Gefrierfach sind minus 18 C optimal. Zudem können Sie beim Kühlschrank Geld sparen, wenn Sie die Kühlschranktür stets so kurz wie nötig öffnen und die Türdichtungen regelmäßig prüfen. Durch regelmäßiges Abtauen und Vermeidung von Eisbildung Ihres Gefrierfachs stellen Sie einen effizienten Betrieb des Gerätes sicher. Waschmaschine Sparen Sie sich den Vorwaschgang. Stark verschmutzte Wäsche können Sie vorbehandeln und einweichen. Beladen Sie Ihre Waschmaschine mit der vorgeschriebenen Menge und nutzen Sie ein ECO-Programm. Dieses dauert etwas länger, verbraucht jedoch weniger Strom und Wasser. Halten Sie das Temperaturniveau des Waschgangs niedrig. Statt 90 C reichen oft 60 C für z.B. Handtücher bzw. 30 C oder 20 C statt 40 C für normal verschmutzte Wäsche. Wenn möglich, schließen Sie Ihre Waschmaschine direkt an die Warmwasserversorgung an. Das Aufheizen des Wassers in der Waschmaschine ist am energieintensivsten. Kochen Stellen Sie Töpfe und Pfannen auf die passenden Herdplatten, damit die Wärmeenergie optimal genutzt werden kann. Setzen Sie einen Deckel auf Töpfe und Pfannen, das spart Zeit und Strom. Es ist effizienter, Wasser mit dem Wasserkocher zu kochen. Nutzen Sie die Restwärme des Ofens – er kann ca. 5 Minuten vor Ende der Kochzeit abgeschaltet werden. Homeoffice Lassen Sie den PC Laptop nicht in den Bildschirmschoner fallen, sondern direkt in den Energiesparmodus nach einer gewissen Zeit ohne Nutzung. Weitere Tipps finden Sie auch in unserer Energiesparbroschüre. Niedrige Kosten Stand-by vermeiden durch abschaltbare Steckerleiste Eine kostengünstige und etwas komfortabelere Alternative zum Steckerziehen ist der Kauf von Steckerleisten mit Kippschalter zum an- und abschalten der Stromzufuhr. Energiefresser identifizieren Strommessgeräte, die Stromfresser aufspüren, können gekauft oder oftmals in der lokalen Bücherei oder Verbraucherzentrale ausgeliehen werden. Auch die lokalen Energieversorger bieten oftmals Leihgeräte an. Leuchtmittelwechsel Alte Leuchtmittel, wie die klassische Glühbirne oder Halogenstrahler, können Sie durch effiziente Leuchtmittel wie LED- oder Energiesparlampen tauschen. Diese benötigen deutlich weniger Energie und halten dafür deutlich länger. Waschmaschine Das regelmäßige Entkalken der Waschmaschine kann bares Geld sparen. Denn, sind die Heizstäbe der Waschmaschine frei von Kalk, kann sie das Wasser optimal erhitzen. Moderate Kosten Balkon- Steckersolaranlage Mit dem Kauf einer Balkon- bzw. Steckersolaranlage können Sie Ihren eigenen erneuerbaren Strom produzieren und direkt in Ihren heimischen Stromkreislauf einspeisen und dadurch Geld sparen. Eine Balkon- bzw. Steckersolaranlage rentiert sich meist bereits nach ca. 9 Jahren. Leuchtmitteltausch – Smarte LED-Lampen Smarte LED-Lampen lassen sich programmieren, über eine App oder Fernbedienung steuern oder auch dimmen. Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine &. Co Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes sollten Sie immer auf die Effizienzklasse achten. Die Geräte sind zwar in der Regel etwas teurer, rentieren sich aber recht schnell aufgrund der deutlich geringeren Betriebskosten. Die beste Energieeffizienzklasse ist seit dem Jahr 2021 die Effizienzklasse A, die schlechteste ist G. Trockner Den Trockner immer voll beladen, damit das Gerät effizient arbeitet. Verdreckte oder verstopfte Filter und Flusensiebe können zu erhöhtem Energiebedarf beim Trocknen führen. Deshalb müssen das Flusensieb und die Filter regelmäßig gereinigt werden. Das Wäschetrocknen mit dem Trockner kann zur Winterzeit im Vergleich zum Trocknen in der Wohnung effizienter sein, da durch höhere Luftfeuchtigkeit öfter gelüftet werden sollte und dadurch die Heizkosten steigen können. Videostreaming Das Streamen von Filmen, Serien oder Computerspielen über den Mobilfunk 3G ist am energieintensivsten. Am meisten Energie sparen Sie beim Streamen über den LAN-Anschluss. Dabei gilt: je größer der Bildschirm, desto energieintensiver der Stream. Achten Sie bei der Neuanschaffung eines Fernsehers darauf, dass dieser einen Netzschalter hat. Kostenintensiv Photovoltaik-Anlage Durch die Neuinstallation einer PV-Anlage können Sie eine große Menge Ihres benötigten Stroms selbst produzieren. Die eigene Nutzung des Sonnenstroms spart Ihnen zudem bares Geld. Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert bis Ende 2025 die Neuinstallation von Solaranlagen. Smart-Home Die Installation eines Smart-Home-Systems kann auf das Jahr gesehen viel Energie sparen. Eine intelligente Lichtsteuerung mit Bewegungsmeldern lässt Sie z.B. nicht mehr vergessen, das Licht in einem nicht genutzten Raum auszuschalten. Homeoffice Der Umstieg von einem traditionellen Desktop PC zu einem effizienten Laptop kann ebenfalls zum Energiesparen beitragen. Ein energieeffizienter Laptop braucht nur maximal 15 Watt. Ein energieeffizienter PC hingegen verbraucht rund 60 Watt während der Betriebszeit. Wie kann ich Wasser sparen? Kostenfrei Durchlauferhitzer Bei Nutzung eines Durchlauferhitzers sollten Sie das Temperaturniveau niedriger stellen. In der Küche reicht eine Temperatur von 45 C, im Bad reichen 38 C. Körperpflege Reduzieren Sie die Duschdauer und schalten Sie beim Einseifen zwischenzeitlich das Wasser ab. Hände und Gesicht können problemlos mit kaltem Wasser gewaschen werden. Während des Zähneputzens sollten Sie das Wasser abstellen. Küche Den Abwasch sollten Sie nicht unter fließendem Wasser erledigen - Füllen Sie das warme Spülwasser in ihr Spülbecken. Duschen statt baden Gehen Sie duschen statt baden und sparen Sie damit deutlich Energie- und Wasserkosten ein. Niederschlagswasser auffangen Fangen Sie Regenwasser z.B. mit Hilfe einer Regentonne auf und nutzen dieses unter anderem für die Bewässerung im Garten. Somit sparen Sie wertvolles Trinkwasser ein und schonen Ihren Geldbeutel. Niedrige Kosten Wassersparende Aufsätze für den Wasserhahn Die Anschaffung von Perlstrahlern, die dem Wasser aus dem Hahn Luft beimischen und so weniger Wasser warm oder kalt verbrauchen, können aufs Jahr gerechnet Geld und die Ressource Wasser sparen. Moderate Kosten Anschaffung Sparduschkopf Sparduschköpfe, die durch einen verringerten Leitungsquerschnitt und Luftbeimischung die Wassermenge reduzieren, sparen am Ende des Jahres Geld, sind in der Anschaffung jedoch meist etwas teurer. Kostenintensiv Installation von Grauwassernutzungsanlagen In Grauwassernutzungsanlagen wird Grauwasser = leicht verschmutztes Abwasser aus Privathaushalten, das z.B. aus Duschen oder Spülen stammt gesammelt, behandelt und unter Berücksichtigung von Qualitätszielen zur Nutzung als hygienisch unbedenkliches Betriebswasser bereitgestellt. Dieses Betriebswasser kann zum Beispiel zur Gartenbewässerung, WC-Spülung oder zum Wäschewaschen und zur Raumreinigung verwendet werden und zeigt am Ende des Jahres die Ersparnis auf der Kaltwasseruhr. Wie spare ich beim Heizen? Kostenfrei Heizen Reduzieren Sie Ihre Raumtemperatur! Bereits ein Grad Celsius weniger spart 6 Prozent Heizkosten. Lassen Sie die Heizkörper frei und stellen Sie keine Möbel unmittelbar vor den Heizkörper. Legen Sie auch keine Handtücher etc. darüber. Nur ein freier Heizkörper kann seine volle Heizkraft entfalten. Geben Sie dem Raum Zeit, sich zu erwärmen. Ein höher gestelltes Thermostat heizt den Raum nicht schneller auf. Achten Sie darauf, einmal im Jahr regelmäßig den Heizkörper zu entlüften. Prüfen Sie mit Hilfe eines Teelichts, ob Ihre Fenster dicht sind. Stellen Sie das Teelicht einige Minuten lang auf die Fensterbank und beobachten Sie die Flamme. Bewegt sich die Flamme, zieht Luft durch Ihr geschlossenes Fenster. Raumklima Lieber Stoß- oder Querlüften als das Fenster lange auf Kippstellung zu halten. Schalten Sie die Heizung beim Lüften aus. Lüften Sie drei- bis viermal pro Tag für 5 bis 10 Minuten mit weit geöffneten Fenstern, um einen optimalen Luftaustausch zu erhalten und die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu senken. Wäsche trocknet am besten an der frischen Luft. Das Wäschetrocknen in der Wohnung wird auf Dauer kostenintensiv, da durch die Trocknung schnell eine erhöhte Luftfeuchtigkeit herrscht, Sie dadurch öfter und länger lüften und deshalb auch mehr heizen müssen. Niedrige Kosten Fenster abdichten Bei undichten Fenstern können Sie für wenig Geld im Baumarkt ein sogenanntes Dichtband kaufen, das Sie an den Fensterrahmen kleben können. Das Dichtband kann ebenso bei undichten Türen genutzt werden. Heizkörper Reflexionsfolie Damit die Wärme des rückseitigen Heizkörpers nicht überwiegend ins Mauerwerk strahlt, können Sie an der Wand hinter dem Heizkörper eine sogenannte Reflexionsfolie anbringen. Diese Alubeschichtete Folie strahlt die Wärme des Heizkörpers vom Mauerwerk ab, sodass sie in den Raum gelangt.n Sie hier Ihren Text ein! Moderate Kosten Anschaffung programmierbarer Thermostatventile Mit Hilfe programmierbarer Thermostatventile können Sie die Temperatur in den verschiedenen Räumen regulieren. Sind Sie nur in der Früh und am Abend in der Wohnung, kann das Thermostatventil so programmiert werden, dass nur in diesem Zeitraum und in den benötigten Räumen auf Wohlfühltemperatur geheizt wird. Dämmung der Heizungsrohre Damit keine Heizenergie bei der Leitung des Heizwassers vom Heizkessel zum Heizkörper unnötig verloren geht, empfiehlt es sich im gesamten Haus die Heizrohre zu dämmen. Hierfür gibt es im Baumarkt spezielle Schaumstoff-Dämmrohre. Kostenintensiv Smart-Home-Steuerung Smarte Thermostatventile, die sich in die Smart-Home Umgebung einfügen, können auf das Jahr gerechnet deutlich Heizkosten sparen. Dies geschieht z.B. mit einer automatischen Runterregelung der Heizung bei einem geöffneten Fenster oder mit einem dem Tagesrhythmus angepassten Heizungsbetrieb, der per App gesteuert werden kann. Solarthermie-Anlage Durch die Neuinstallation einer Solarthermie-Anlage können Sie eine große Menge Ihres benötigten Warmwassers selbst produzieren. Dies spart Ihnen zudem bares Geld. Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert bis Ende 2025 die Neuinstallation von Solaranlagen. Installation einer effizienten Heizungslösung Entscheiden Sie sich zukunftsorientiert: planen Sie Ihren Heizungsaustausch frühzeitig und sorgfältig, denn meist ist es eine Entscheidung für die nächsten 20 Jahre! Hierbei sollten Sie unbedingt zusätzliche Faktoren einbeziehen, wie gesetzliche Vorgaben oder Sanierungsvorhaben. Überlegen Sie, wie Sie alternative Heizsysteme, wie eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie-Anlage, in Ihrer individuellen Situation umsetzen können. Umfangreiche Informationen rund um den Heizungstausch bietet Ihnen u.a. die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Energetische Sanierung des Bestandsgebäudes Die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie ist ein großes und vor allen Dingen kostspieliges Vorhaben! Aber es lohnt sich! Durch die energetische Sanierung auf einen Effizienzhaus40-Standard und den entsprechenden Einbau von effizienten Geräten, z.B. einer neuen Heizung, verringert sich der Primärenergiebedarf um 60 Prozent im Vergleich zur vorherigen Bestandsimmobilie. Zur Erreichung des Effizienzhaus40-Standards gibt es weitreichende Förderungen der KfW-Bank. Den Weg zu Ihrem Effizienzhaus40 zeigt Ihnen ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan auf. Diesen Fahrplan erstellt Ihnen ein zertifiziertes Energieberatungsunternehmen in Ihrer Region. Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA mit 80 Prozent gefördert. Hierfür müssen Sie keinen Antrag stellen. Dies übernimmt das Energieberatungsunternehmen und stellt Ihnen einen um 80 Prozent verringerten Betrag in Rechnung. Zudem fördert der Rheinisch-Bergische Kreis weitere 10 Prozent zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Alle Informationen zu unserem Förderprogramm finden Sie hier. Wie kann ich Energie bei Mobilität & Freizeit einsparen? Kostenfrei Legen Sie kurze Strecken zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück. Dies schont nicht nur die Umwelt und den Geldbeutel, die Bewegung und frische Luft fördern zudem Ihre Gesundheit. Niedrige Kosten ÖPNV nutzen Nutzen Sie statt dem Auto den ÖPNV für die nächste Fahrt in die Stadt bzw. ins Dorf oder weitere Mobilitätsangebote. Moderate Kosten ÖPNV Bei intensiver Nutzung des ÖPNVs, lohnt sich die Anschaffung eines Monatstickets oder Jobtickets. Kostenintensiv Reisen Sie mit dem Zug Auf Langstreckenreisen lohnt es sich, statt dem Auto oder Flugzeug auf die Bahn umzusteigen. Die Reise mit der Bahn ist komfortabel, erschwinglich und spart einige Treibhausgasemissionen ein! Auf das E-Bike oder E-Lastenrad umsteigen Prüfen Sie bei Ihren alltäglichen Wegen, ob es sich lohnt, vom Auto auf das Fahrrad, das E-Bike oder das E- Lastenrad umzusteigen. Oftmals kann der Zweitwagen ersetzt werden. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Treibhausgasemissionen ein. Dazu helfen auch unsere Mobilitätsangebote. Treibstoffsparend fahren Ist der Pkw in Ihrem Alltag zwingend notwendig, achten Sie darauf, dass Sie treibstoffsparend fahren. Reduzieren Sie dazu den Einsatz von Stromabnehmern, wie einer Klimaanlage, achten Sie auf einen ausreichend hohen Reifendruck und fahren Sie vorausschauend ohne unnötige Beschleunigungs- und Bremsvorgänge. Alternative Antriebstechniken oder Biofuels Achten Sie bei der Neuanschaffung von Autos auf alternative Antriebstechnologien, z.B. Elektro- oder Hybridfahrzeuge, oder auf Verbrenner mit geringem Verbrauch bzw. mit biofueltauglichen Motoren. Wie kann ein Unternehmen Energie sparen? Die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH RBW berät Unternehmen zu ihren Fragen und Unsicherheiten bezüglich der Energielage. Angebote sind im Leistungsportfolio der RBW Beratungs- und Informationsgespräche, u.a. zu potenziellen Wirtschaftshilfen und Liquiditätsengpässen Fördermittelberatung im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz sowie neuer Energiekonzepte Vermittlung von Experten, u.a. zu den Themen Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, dezentrale Wärmenetze, Nahwärmeverbünde, Ressourceneinsparungen Identifikation von Good-Practice-Beispielen Vernetzung betroffener Betriebe Abstimmung mit allen wirtschaftsrelevanten Institutionen in der Region z.B. IHK, Kreishandwerkerschaft, Agentur für Arbeit und Jobcenter Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern z.B. Bergisches Energiekompetenzzentrum, Effizienzagentur NRW, NRW.Energy4Climate, DLR, FHdW Bergisch Gladbach, TH Köln, Universität Wuppertal, Universität Siegen Kontakt zu Bundes- und Landesministerien Zudem informiert die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderung über den Stand der Vorgaben und Maßnahmen, gibt erste Hinweise zu Beratungs- und Fördermöglichkeiten und vermittelt die Kontakte zu den Energieversorgern. Alle Informationen finden Sie hier. Mehr zum Thema Nachhaltigkeit Energiesparbroschüre Rheinisch-Bergischer Kreis Bergischer Abfallwirtschaftsverband :metabolon Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mobilitätsangebote im RBK Jobcenter Rhein-Berg Sozialatlas Motiv Mensch NRW.Energy4Climate Energie-Hilfe für Leistungsempfänger Veranstaltungstipps Ihre Ansprechpersonen

Unter der Lupe Leitstelle

Die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises Alle Notrufe, die über die 112 eingehen, werden in der Leitstelle angenommen. Der Notruf 112 ist immer erreichbar – egal zu welcher Tageszeit, egal ob Wochenende oder Feiertag. Insgesamt arbeiten in der Leitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises 42 Mitarbeitende im Tages- und im Schichtdienst. Fünf Disponentinnen und Disponenten nehmen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr im 24-Stunden-Dienst Anrufe entgegen, werktags werden sie zusätzlich von zwei Tagesdienst-Disponenten unterstützt. Zehntausende von Einsätzen im Kreis - jedes Jahr Täglich gehen zwischen 350 und 400 Anrufe ein, davon sind rund 150 Notrufe und 70 Anrufe für den Krankentransport. Die Leitstelle entsendet Krankentransportwagen, Rettungswagen mit oder ohne Notarzt oder Notärztin sowie die Feuerwehr zu hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern. Die Mitarbeitenden der Leitstelle nehmen aus allen Städten und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises Notrufe entgegen und lenken kreisweit alle Einsätze der Krankentransport- und Rettungsdiensteinheiten. Außerdem alarmieren sie die Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis und koordinieren im Bedarfsfall deren Einsätze. Im Jahr 2024 gab es rund 47.000 Rettungsdiensteinsätze, etwa 12.000 Krankentransporte und circa 4.200 Feuerwehreinsätze. Die Leitstelle ist das erste Glied der Rettungskette. Bürgerinnen und Bürger in Not werden bereits in den ersten Minuten einer Notlage mit Hinweisen unterstützt. Wenn eine Person nicht normal atmet und bewusstlos ist, erfolgt zum Beispiel eine telefonische Anleitung zur Reanimation durch die Disponentin oder den Disponenten. Die Leitstelle Copyright Die Leitstelle in Bergisch Gladbach-Heidkamp wurde 2019 fertiggestellt. Das moderne Gebäude verfügt neben einem Arbeitsbereich mit Leitstand, Büroräumen und Konferenzraum auch über einen Bereich, in den sich die Mitarbeitenden während der 24-Stunden-Schicht zurückziehen können. Wer arbeitet hier und sorgt dafür, dass alles rund läuft? Wessen Stimme hören Bürgerinnen und Bürger, wenn sie im Rheinisch-Bergischen Kreis die 112 wählen und welche Kompetenzen kommen hier zusammen? Das Team Copyright Axel ist Leiter der Leitstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis. Er ist Beamter im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und bringt 25 Jahre Berufserfahrung in der Leitstelle mit. Als erfahrene Führungskraft leitet er die Leitstelle seit 2012. Axel S. ist Ansprechpartner für die Belange der Kolleginnen und Kollegen und sorgt für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb. Als Leiter kümmert er sich um die Personalplanung und Aufgabenverteilung und vertritt die Leitstelle fachlich nach innen und außen in unterschiedlichsten Arbeitsgremien. Außerdem leitet Axel S. die Leitstelle bei Großeinsätzen. Eine reibungslose Zusammenarbeit wird hier großgeschrieben: „Ein starkes Team ist die Grundlage, sich besonderen Herausforderungen zu stellen.“ Copyright Tamara K. ist Notfallsanitäterin und geprüfte Hauptbrandmeisterin. Wählt jemand im Kreis die 112, nimmt oft sie ab. Die erste Frage lautet immer: „In welcher Stadt ist der Notfallort?“ Im weiteren Gesprächsverlauf erfragt die Disponentin dann Straße und Hausnummer, damit sie den Einsatzkräften den genauen Notfallort durchgeben kann. Nachdem Tamara K. Namen und Vornamen erfragt hat, will sie genau wissen, was passiert ist und erfährt dann, ob es sich um einen medizinischen Notfall handelt oder einen Notfall im Bereich der Feuerwehr. Bei medizinischen Notfällen gibt die Fachfrau Hilfestellung. Copyright Jan H. hat eine Feuerwehrausbildung und war elf Jahre bei der Feuerwehr Bergisch Gladbach beschäftigt, bevor er in die Leitstelle des Kreises gewechselt ist. Hier war er zunächst Disponent und wurde dann Lagedienstführer. Als Lagedienstführer übernimmt Jan H. vor allem organisatorische Aufgaben, behält den Gesamtüberblick und trägt die Verantwortung im operativen Bereich. Er koordiniert alle Einsätze, unterstützt seine Kolleginnen und Kollegen aber auch als Disponent und bietet Hilfestellung an. Ihn reizt an seinem Job, dass kein Tag ist wie der andere, und es immer neue Herausforderungen gibt. Copyright Thomas S. ist Systemadministrator in der Leitstelle und kümmert sich darum, dass das Einsatzleitsystem und die digitale Alarmierung laufen. Er ist Diplom-Informatiker und hat außerdem eine abgeschlossene Elektrikerlehre. Im Einsatzleitsystem sehen die Disponentinnen und Disponenten, welche Einsatzmittel, zum Beispiel Rettungswagen, verfügbar sind und welche Einsätze gerade laufen oder anstehen. Außerdem können sie die Einsätze hierüber dokumentieren. Da das Einsatzleitsystem unverzichtbar und sozusagen das technische Herzstück der Leitstelle ist, gibt es ein Rückfallnetz. Dieses kann aktiviert werden, wenn das Einsatzleitsystem nicht funktioniert.

Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger

Die Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger Der Rheinisch-Bergische Kreis zeichnet jährlich bis zu 25 Personen aus, die sich in den Bereichen Soziales, Kultur oder Jugendförderung engagieren. Geehrt werden sollen Personen, die ihr Ehrenamt seit mindestens zehn Jahren ausüben und dies nicht im unmittelbaren Licht der Öffentlichkeit, sondern eher im Hintergrund durch ihren besonderen persönlichen Einsatz erbringen. Die zu Ehrenden werden im Rahmen einer Feierstunde mit einer vom Kreistag gestifteten Ehrennadel in Gold ausgezeichnet. Sie soll Symbol für die öffentliche Anerkennung der Tätigkeit sein und gleichzeitig zur Nachahmung anregen. Jetzt mitmachen und Ehrenamtliche vorschlagen! c Rheinisch-Bergischer Kreis Alle Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis können sich an der Ehrung beteiligen: indem sie Personen benennen, die sich in den genannten Bereichen besonders verdient gemacht haben. Die Anregungen sollen eine Begründung enthalten und mindestens zwei Referenzpersonen benennen. Über die eingegangenen Vorschläge entscheidet anschließend der Kreisausschuss nach Vorberatung in einem Arbeitskreis. Wer eine Person für eine Ehrung vorschlagen möchte, kann dies beim Referat für Presse und Kommunikation tun. Stichtag für Ehrungen im darauffolgenden Jahr ist stets der 15. August. Vorschläge können an den Rheinisch-Bergischen Kreis, Der Landrat, Referat für Presse und Kommunikation, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, oder per E-Mail eingereicht werden. Und so geht's Auswahlkriterien Flyer Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger

Bevölkerugnsvorausberechnung

Bevölkerungsvorausberechnung für den Rheinisch-Bergischen Kreis & seine Kommunen Rheinisch-Bergischer Kreis Stadt Bergisch Gladbach Stadt Burscheid Gemeinde Kürten Stadt Leichlingen Gemeinde Odenthal Stadt Overath Stadt Rösrath Stadt Wermelskirchen Hinweise: - Datengrundlage: Einwohnermeldedaten zum 31.12.2022 - Quelle: Kommunen SIT - Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe - Prognosezeitraum: 25 Jahre

Nachrichten

Nachrichten Deutschland checkt sein Netz: Bundesweite Mobilfunk-Messwoche vom 26. Mai bis 1. Juni lädt zum Mitmachen ein – Landrat wirbt für Beteiligung im Rheinisch-Bergischen Kreis 19.05.2025 Eine stabile Mobilfunkverbindung ist heute unverzichtbar – ob auf dem Weg ins Büro, bei einem Treffen mit Freunden oder beim Spaziergang im Wald. Mehr lesen Notstrom für Bereitstellungs- und Sammelräume: Ausschuss für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz gibt finanzielle Mittel frei 15.05.2025 Im Rheinisch-Bergischen Kreis werden Maßnahmen geplant, um besser auf Hochwasser und Starkregen reagieren zu können. Mehr lesen Auszeichnung für zahlreiche Bemühungen im Klimaschutz: Ministerin überreicht European Energy Award in Gold 15.05.2025 Der Rheinisch-Bergische Kreis ist erneut mit dem European Energy Award© eea in Gold ausgezeichnet worden. Mehr lesen Vorsorge treffen für das Alter – Örtliche Beratungsangebote und Veranstaltungen für Juni 2025 15.05.2025 Sie möchten Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können? Mehr lesen Dritter Sozialbericht für den Rheinisch-Bergischen Kreis veröffentlicht – die Lebenssituationen der Menschen im Blick 13.05.2025 Der Rheinisch-Bergische Kreis hat zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen, der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie dem Jobcenter Rhein-Berg den dritten Sozialbericht vorgelegt. Mehr lesen Rechtliche Betreuung fördern: Fachkräftegewinnung und Stärkung des Ehrenamts 13.05.2025 Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann. Mehr lesen „Wir kommen in Bewegung!“: Projekt für pflegende Angehörige und Betroffene wird verlängert – Angebote sollen Gesundheit fördern und Belastung reduzieren 13.05.2025 Bewegung tut gut und kann dazu beitragen, den Alltag einmal hinter sich zu lassen und Stress abzubauen. Mehr lesen „FIT in Deutsch“: Jugendliche arbeiteten in Osterferien spielerisch an ihren Sprachkenntnissen 13.05.2025 „FIT in Deutsch“ werden – auf diesen Weg machten sich Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren beim FerienIntensivTraining des Kommunalen Integrationszentrums des Rheinisch-Bergischen Kreises. Mehr lesen Kreis vergibt erstmalig Heimat-Preis – Jetzt bewerben und Projekt fördern lassen 12.05.2025 Ehrenamt bewegt und ist insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene häufig die Antriebskraft für innovative Projekte und Initiativen. Mehr lesen 1 2 3 4 Ergebnisse: 1 - 9 von 33

Dienststelle

Dienststellen der Kreisverwaltung Wählen Sie die gewünschte Dienststelle aus und Sie erfahren mehr über deren Öffnungszeiten, Dienstleistungen und Ansprechpartner. Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Ausländerbehörde Einbürgerungsbehörde Öffentlich rechtliche Namensänderungen Staatsangehörigkeitswesen Standesamtsaufsicht Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle Bildung und Integration Bildungsnetzwerk Kommunales Integrationszentrum Rheinisch-Bergischer Kreis Koordinierungsbüro Übergang Schule-Beruf MINT-Netzwerk Familie und Jugend Jugendamt für Burscheid, Kürten und Odenthal Kreisfamilienförderung Feuerschutz und Rettungswesen Finanzen, Beteiligungen, Wohnungsbauförderung Gebäudemanagement Gesundheitsamt Gleichstellungsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte IT-Service Kommunalaufsicht Kreisarchiv Kreispolizeibehörde Direktion Zentrale Aufgaben Kreisstraßen, Verkehr Kreisstraßenbau und -unterhaltung Straßenverkehrsbehörde - Verkehrslenkung Kreistagsbüro Krisenstab Kulturamt Liegenschaftskataster und Geoinformation Geodaten Liegenschaftskataster Vermessung Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte Klimaschutz und Raumentwicklung Mobilität ÖPNV Ordnung Bußgeld Allgemeine Gefahrenabwehr Bekämpfung der Schwarzarbeit Bußgeldstelle Gewerbeangelegenheiten Personal und Organisation Planung und Landschaftsschutz Natur- und Landschaftsschutz Planung, Raumordnung Pressereferat Rechnungsprüfung Recht, Datenschutz, Antikorruption Antikorruptionsbeauftragte Datenschutzbeauftragter Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Schule und Sport Schulamt Schulverwaltung Sport Schulpsychologischer Dienst Soziales und Inklusion Sozialplanung „Motiv Mensch“ Straßenverkehr Fahrerlaubnisbehörde Zulassungsbehörde Umweltschutz Bodenschutz und Landwirtschaft Zulassungsverfahren und Gewässerbewirtschaftung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Zentrale Dienste

Fahrplanauskunft

Bürgerdienste

Veranstaltungen

Übersicht der Veranstaltungen und Termine 23.05. Klima, Mobilität und ländliche Entwicklung 17:00 Uhr Infoveranstaltung Starkregen und Überflutung - wie schütze ich meine Immobilien? Bei der Infoveranstaltung des EKKO Teams und des Abwasserwerks der Stadt Bergisch Gladbach erhalten Sie hilfreiche Tipps und Lösungen, wie Ihr Eigenheim bei Starkregen geschützt werden kann. Zur Veranstaltung 27.05. Informationsveranstaltung 13:30 Uhr Bundespolizei: Mit Sicherheit vielfältig. komm-zur-bundespolizei.de Kein Tag Alltag! Zur Veranstaltung 27.05. Informationsveranstaltung 13:30 Uhr Bundeswehr: Mach, was wirklich zählt - informiere Dich Verantwortung übernehmen. Weiterkommen. Bei der Bundeswehr machst Du Dich stark für unsere Gesellschaft und Deine Zukunft. Zur Veranstaltung 27.05. Informationsveranstaltung 15:00 Uhr Ausbildung und duales Studium bei der Stadt Solingen. Deine Stadt, deine Möglichkeiten Der erste Schritt in eine erfolgreiche Zukunft - mit einem Karrierestart in Solingen! Zur Veranstaltung 27.05. Andere 20:00 Uhr Martin Schopps - Comedy Ein Abend der alles ans Licht bringt, was Eltern und Lehrer im Wahnsinn vereint. Zur Veranstaltung 01.06. RBK Joachim Rieger Klima, Mobilität und ländliche Entwicklung 18:00 Uhr Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis - Das Bausteinsystem Im Zuge des Bergischen Trassen-Treffen 2025 informiert der Rheinisch-Bergische Kreis Zur Veranstaltung 17.06. Andere 19:30 Uhr Das Haus Zwei Paare, ein Haus: Die Rotemunds – er Zahnarzt, sie Hausfrau – haben die letzten zwanzig Jahre sehr gern hier gelebt, doch jetzt sind die Kinder ausgezogen und schweren Herzens trennen sie sich von ihrem Eigentum, um in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Zur Veranstaltung 19.09. Konzert 20:00 Uhr One Night of MJ „One Night of MJ“ ist eine rund zweistündige Hommage an die außergewöhnliche Karriere des King of Pop, Michael Jackson MJ . Zur Veranstaltung 20.09. Konzert 19:00 Uhr The Music of Ludovico Einaudi Dieses einzigartige Konzert bietet mehr als nur Musik. Eine Symphonie funkelnder Kerzen wird den gesamten Raum erleuchten und dem Abend eine mystische und magische Atmosphäre verleihen. Zur Veranstaltung 30.10. Konzert 20:00 Uhr Tommy Engel & Band Tommy Engel am liebsten mit Familich un Fründe Zur Veranstaltung 1 2 Ergebnisse: 1 - 10 von 16 Filter Von Bis: Bereich: Bitte wählen Bildung und Arbeit Freizeit und Tourismus Integration und Inklusion Klima, Mobilität und ländliche Entwicklung Kultur Sonstiges Art: alle Veranstaltungen Börsen Messen Informationsveranstaltung Studienorientierungsveranstaltung Unternehmensvorstellung Tag der offenen Tür Arbeitskreise Berufsfelderkundung Workshops Zielgruppe: Bitte wählen Berufliche Orientierung StuBO Lehrkräfte Schüler innen Sek I Schüler innen Sek II Eltern Fachkräfte Multiplikator innen Arbeitgeber Betriebe Kultur und Kreisarchiv Bauen und Kataster Junge Menschen im Übergang Art: alle Veranstaltungen Arbeitskreise Börsen Flohmärkte Fortbildungen Qualifizierungen Feste Feiern Informationsveranstaltungen Konzerte Theater Sonstiges Zielgruppe: Bitte wählen Ehrenamtlich Engagierte Eltern Erzieherinnen Erzieher pädagogische Fachkräfte Lehrkräfte Interessierte Bürgerinnen und Bürger Migrantenselbstorganisationen Schülerinnen Schüler Zugewanderte Weitere Fachkräfte Multiplikatoren Art: alle Rubriken Andere Bürgerversammlung Karneval Kirche Konzert Kurse und Workshops Lesungen und Vorträge Märkte und Feste Musik Theater Theater Wanderung Suche: Suchen Kontakt Für Anregungen zum Veranstaltungskalender können Sie uns gerne schreiben. Bei Fragen zu Veranstaltungen wenden Sie sich bitte direkt an die betreffenden Kontaktpersonen. Zum Melden einer Veranstaltung schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht und Sie erhalten umgehend das Meldeformular per Email. E-Mail

Beratung & Unterstützung in Krise & Not

Beratung und Unterstützung im Notfall Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, können Sie eine Vielzahl an Hilfe und Unterstützung erhalten. Bei bundesweiten Hilfetelefonen erhalten Sie schnell eine erste Ansprechperson und Beratung, für Frauen unter 0800 116 016, für Männer unter 0800 123 99 00. Sollten Sie sich aktuell in einer psychischen Krise befinden, können Sie Kontakt mit dem ärztlichen psychiatrischen Bereitschaftsdienst bundesweite Telefonnummer: 116 117 aufnehmen. Bei akuter Suizidgefahr zögern Sie bitte nicht und wählen Sie den Notruf 112. Sie können sich auch persönlich, telefonisch oder online an die Frauenberatungsstellen in Bergisch Gladbach oder in Burscheid wenden. Die Beratungen sind offen für jede Frau sowie vertraulich und kostenfrei. Sie erhalten dort psychosoziale Beratungen, Informationen und bei Bedarf eine qualifizierte Vermittlung an andere psychosoziale Einrichtungen und Ämter. Zur Hilfe-Webseite des Runden Tisches Keine Gewalt an Frauen. Hilfen bei Gewalt gegen Frauen: Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung Evangelische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Opferschutzbeauftragte der Polizei Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen Tagebuch-APP NO STALK App-RefuShe für geflüchtete Frauen - Hilfe und Beratung in verschiedenen Sprachen Termine Frauenberatung bei Trennung, Scheidung und häuslicher Gewalt Kokobe Koordinierungs- Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinisch - Bergischen Kreis Esperanza - Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonflikte, Schwangerschaftsabbrüche Runder Tisch - Flyer Häusliche Gewalt in verschiedenen Sprachen Hilfen für Männer, Beratung bei Trennung, Scheidung und mehr Hilfetelefon für Männer Hilfsangebote des Weissen Rings: Gewalt gegen Männer Termine für Rechtsinformation-Trennung und Scheidung Checkliste und Informationsblatt bei Scheidung und Trennung Bündnis für Familie Rhein-Berg - Übersicht mit weiteren Beratungsstellen

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Kreisgeschichte; Rheinisch-Bergischer Kreis; Kreisverwaltung; Landrat; Kreisdirektor

rbk organigramm 01042025

Übersicht der Verwaltungsstruktur, Zuständigkeiten und Ansprechpartner innerhalb der Kreisverwaltung

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Verantwortlicher Rheinisch-Bergischer Kreis Amt IT-Service Archiv Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13 -0, dv@rbk-online.de Behördlicher Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 132153, datenschutz@rbk-online.de Zweck der Datenverarbeitung Durchführen von Videokonferenzen und Online-Präsentationen Wesentliche Rechtsgrundlage Art. 7 DSGVO Die Daten sind im Regelfall bestimmt für bei Datenübermittlung Konferenzteilnehmende xevIT GmbH, Cisco Systems Inc. Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen Eine Speicherung der Bild- und Tondaten erfolgt grundsätzlich nicht. Sollen diese Daten aufgezeichnet werden, ist eine Zustimmung aller Konferenzteilnehmer einzuholen. Die Speicherung kann lokal oder in der Cloud erfolgen. Verbindungs- und Protokollierungsdaten werden spätestens nach 6 Monaten gelöscht. Rechte der betroffenen Person Betroffene Personen haben folgende Rechte, sofern die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind: • Recht auf Auskunft zu den verarbeiteten Daten • Recht zum Widerruf einer Einwilligung • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung • Recht auf Widerspruch wegen besonderer Umstände • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde Landesbeauftragte Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Email: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de Information nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung DSGVO bei der Erhebung personenbezogener Daten

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Durchführung der DSGVO 2018 hier: Informationspflichten Datenschutzerklärung der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises Vorwort Die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises respektiert und schützt das Ihnen zustehende Grundrecht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten. Auf den nächsten Seiten können Sie sich einfach und schnell einen Überblick verschaffen, welche personenbezogenen Daten die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises von Ihnen verarbeitet. Was personenbezogene Daten sind, finden Sie ebenfalls auf der nächsten Seite. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen informiert und Sie erhalten Informationen, an wen Sie sich bei Fragen wenden können. Verantwortliche Stelle Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 13-0 landrat@rbk-online.de verarbeitet. Der Landrat vertreten durch die entsprechenden Ämtern und Abteilungen ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union 2016 679 vom 27.04.2016 - im Folgenden DSGVO - und der nationalen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen - im Folgenden DSGNRW oder des Sozialgesetzbuches X - im folgenden SGB X. Bei Fragen rund um den Datenschutz können Sie sich auch an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art. 37-39 DSGVO wenden: Datenschutzbeauftragter des Rheinisch-Bergischen Kreises Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Tel. 02202 132153 datenschutz@rbk-online.de Verarbeitung personenbezogener Daten Personenbezogene Daten im datenschutzrechtlichen Sinne sind alle Informationen, die sich nur auf eine natürliche Person beziehen Von einer Verarbeitung personenbezogene Daten - 2 - wird gesprochen bei jeder Erhebung, Speicherung Nutzung, Übermittlung oder Löschung Ihrer Daten. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt rechtmäßig, wenn Sie uns hierzu eine Einwilligung erteilt haben. Sie können eine solche Einwilligung jederzeit - in der Regel mit Wirkung für die Zukunft - widerrufen. Auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung durch Sie kann eine rechtmäßige Datenverarbeitung durch eine Behörde erfolgen. Dazu sind rechtliche Vorschriften erforderlich. Sie werden von der jeweiligen Behörde Dienststelle über die entsprechenden Regelungen aufgeklärt. Die Behörde ist zur Verarbeitung personenbezogener Daten danach immer befugt, soweit diese für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO - bekannt als sogenannte sensible Daten - verarbeitet die Verwaltung nur, wenn sie dazu ausdrücklich befugt ist. Entsprechende Regelungen finden Sie beispielweise in § 67a Abs.1 S.2 SGB X, § 16 DSGNRW oder im Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSGNRW. Die Erhebung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten erfolgt regelmäßig bei Ihnen als Betroffene Betroffener. Von diesem Grundsatz weicht die Verwaltung des RheinischBergischen Kreises nur dann ab, wenn sie hier aufgrund einer rechtlichen Regelung ausdrücklich legitimiert ist und die Aufgabenerfüllung das erfordert. Ihre personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck der jeweiligen behördlichen Aufgabe verarbeitet. Von diesem Grundsatz der Zweckbindung weicht die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises nur dann ab, wenn sie hierzu aufgrund einer rechtlichen Regelung ausdrücklich legitimiert ist und die Aufgabenerfüllung das erfordert. So wird eine anlasslose Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wirksam unterbunden. Von einer zweckabweichenden Datenverarbeitung werden Sie regelmäßig im Einzelfall unterrichtet. vgl. Art. 13 Abs. 3 DSGVO; § 82 Abs.3 SGB X; §§ 9 Abs.2, 37 DSGNW Auch eine Übermittlung an Dritte oder eine behördeninterne Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zulässigerweise nur dann, wenn hierzu eine ausdrückliche Ermächtigung vorliegt und die Übermittlung im Einzelfall für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Wer im Einzelfall welche Daten von Ihnen erhält, hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung der Behörde ab. Sie erhalten von der jeweiligen Dienststelle weitere Hinweise. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger als notwendig gespeichert. Sind die Datenbestände für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, werden Sie nach Ablauf der im Einzelnen festgelegter Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. vernichtet, sofern nach den gesetzlichen Vorgaben des Archivgesetzes NRW bzw. nach § 10 DSGNRW § 71 Abs.1 S.3 SGB X keine Übernahme in das Archiv erfolgt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Internetauftritt der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises unter dem Stichwort Schriftgutordnung . Sofern die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe erfolgt, können Sie eine Löschung Ihrer Daten auch nach den Vorgaben aus Art. 17 DSGVO verlangen. Schutz der personenbezogenen Daten Der Landrat als verantwortliche Stelle ergreift die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen. - 3 - Hinweise Rechte Der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises sind Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besonders wichtig. Deshalb werden hierzu bestehende Fragen so schnell wie möglich beantwortet. Dennoch kann es gelegentlich vorkommen, dass Anfragen auch länger als einen Monat lang nicht beantwortet werden können oder auch aus rechtlichen Gründen generell nicht beantwortet werden können. Die entsprechenden Gründe hierzu werden Ihnen selbstverständlich im Einzelfall mitgeteilt. Die Einzelheiten der Ihnen zustehenden Rechte ergeben sich aus den Art. 12-23 DSGVO, auf die ausdrücklich verwiesen wird und die im Folgenden kurz erläutert werden. Nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über die hier verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sollten Ihre Angaben nicht oder nicht mehr zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO eine Berichtigung unzutreffender Daten verlangen. Auf die Möglichkeiten des Löschens Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO wurde bereits hingewiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 18 DSGVO in Betracht. Sie haben nach Art. 20 DSGVO die Möglichkeit, die von Ihnen gespeicherten Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten. Zudem besteht nach Art. 21 DSGVO unter bestimmten Umständen das Recht, der Datenverarbeitung durch die Verwaltung zu widersprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Rechte nach Maßgabe des Art. 23 DSGVO und den gesetzlichen Regelungen des SGB X oder des DSGNRW eingeschränkt sein können. Dies gilt vor allem für das Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO. Die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises trifft keine Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung Ihrer Daten beruht. - 4 - Abkürzungsverzeichnis: Abkürzung Klartext DSGVO Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union 2016 679 vom 27.04.2016 DSG NRW Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2000 GV. NRW. S. 542 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2016 GV. NRW. S. 1052 SGB X. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch vom 18. Januar 2001 BGBl. I S. 130 zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 11 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 BGBl. I S. 3618 GDSGNRW. Gesundheitsdatenschutzgesetz vom 22.Februar 1994 GV. NW. S. 84 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 GV. NRW. S. 94

amtsblatt nr. 1 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 1 10.01.2024 1. 05.01.2024 Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz AMG vom 19.04.2023 Banz AT 25.04.2023 B4 bezüglich des Versorgungsmangels der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder 1. Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz AMG vom 19.04.2023 Banz AT 25.04.2023 B4 bezüglich des Versorgungsmangels der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder Die folgende Allgemeinverfügung ergeht auf Grundlage von § 79 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes AMG vom 12. Dezember 2005 BGBI. I S. 3394 in der z. Z. geltenden Fassung i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 3a der Verordnung über die Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenwesen sowie auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 25. Januar 2022 GV. NRW. S. 100 in der z. Z. geltenden Fassung sowie der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG vom 19. April 2023 Banz AT 25.04.2023 B4 . Allgemeinverfügung Regelungen Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten für öffentliche Apotheken, die ihren Sitz im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises haben. I. Gestattung Den öffentlichen Apotheken im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises wird in Bezug auf in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassene antibiotikahaltige Säfte für Kinder folgende Abweichung von § 73 Abs. 3 Nr. 1 AMG gestattet: ? Die Bestellung der betreffenden Arzneimittel durch die Apotheken kann erfolgen, ohne dass der jeweiligen Apotheke zu diesem Zeitpunkt eine Bestellung einer einzelnen Person und eine Verschreibung für das betreffende Arzneimittel vorliegen. ? Eine Bevorratung der betreffenden Arzneimittel kann in angemessenem Umfang bis zu einem 4-Wochenvorrat, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Kunden der Apotheke, erfolgen. ? Diese Ausnahme gilt nur für Arzneimittel, die aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bezogen werden. Die weiteren Vorgaben des § 73 Abs. 3 AMG bleiben unberührt. Die nach § 18 Apothekenbetriebsordnung ApBetrO in jedem Fall der Verbringung aufzuzeichnenden Angaben sind durch die Apotheke vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich bereitzustellen. Hinweis: Die Beratungspflichten, die sich aus § 20 Apothekenbetriebsordnung ApBetrO ergeben, sind zu beachten. II. Geltungsdauer Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Gestattung gilt, solange der vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 79 Absatz 5 AMG festgestellte Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder bestehen bleibt. Maßgebend ist der Tag nach der entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit im Bundesanzeiger. Diese Allgemeinverfügung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen oder mit Nebenbestimmungen versehen werden. Begründung Die hierfür erforderliche Feststellung des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 79 Abs. 5 Satz 5 AMG liegt durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19.04.2023 veröffentlicht am 25.04.2023 BAnz AT 25.04.2023 B4 vor. Konkret hat das BMG folgendes festgestellt: Auf Grund des § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes AMG macht das Bundesministerium für Gesundheit bekannt: Derzeit besteht nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland ein Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder. Bei antibiotikahaltigen Arzneimitteln in Form von Säften handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Für diese Arzneimittel steht oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung. Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird bekannt machen, wenn der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt. Durch diese Allgemeinverfügung wird der legitime Zweck erreicht, die Versorgung der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder sicherzustellen. Die getroffene Maßnahme ist geeignet, da den Apotheken eine weitere Möglichkeit zur Beschaffung und Bevorratung entsprechender Arzneimittel eröffnet wird. Die Maßnahme ist auch angemessen und auf das erforderliche Maß begrenzt, da sich diese Allgemeinverfügung darauf beschränkt, den Apotheken die Bestellung der betreffenden Arzneimittel ohne vorliegende Bestellung einzelner Personen sowie eine Bevorratung bis zu einem Vierwochenbedarf aus EU- Ländern oder Staaten der EWR zu gestatten. Die weiteren Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 AMG sind einzuhalten. Überdies ist die Maßnahme auf den Versorgungsmangel befristet und endet spätestens am 31.12.2023. Der Widerrufsvorbehalt stützt sich auf § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und ermöglicht es der Behörde ggf. kurzfristig zu reagieren, wenn dies insbesondere aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderlich sein sollte. Hinweis Diese Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung beim Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dienstgebäude Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 02202-13-2739 eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24.November 2017 BGBl.I S. 3803 in der jeweils geltenden Fassung. Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d Satz 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d Satz 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d Satz 1 und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zum Versand an das DE-Mail-Postfach des Rheinisch-Bergischen Kreises eine eigene DE-Mail-Adresse notwendig ist. Eine einfache Mail genügt hier nicht. Zur Einrichtung einer DE-Mail-Adresse wird auf die Hinweise unter www.rbk-direkt.de impressum.aspx verwiesen. Bergisch Gladbach, den 05.01.2024 gez. Stephan Santelmann Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises

amtsblatt nr. 2 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 2 22.01.2024 1. 22.01.2024 Öffentliche Bekanntmachung Jägerprüfung 2024 1. Öffentliche Bekanntmachung Jägerprüfung 2024 Für die nächste Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises werden folgende Termine bekannt gegeben: Schriftliche Prüfung Montag, den 22. April 2024, 15:00 Uhr, Kreishaus Heidkamp, Raum Großer Sitzungssaal Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Schießprüfung Mittwoch, den 24. April 2024, 13:00 Uhr Schießstand Talbecke, Schemmener Straße, 51647 Gummersbach mündliche praktische Prüfung Donnerstag, den 25. April 2024 oder am Folgetag, Technologiepark Haus 56 Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung können bis zum 22. Februar 2024 bei der Unteren Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Postfach 20 04 50, 51434 Bergisch Gladbach, eingereicht werden. Zur Prüfungsanmeldung sind die Bescheinigungen über die Kurzwaffenhandhabung und die Fleischhygieneschulung sowie ein aktuelles Führungszeugnis einzureichen. Die Gebühren für die Jägerprüfung betragen 250 EUR. Wer bei der Schießprüfung oder der mündlichen praktischen Jägerprüfung nicht erfolgreich sein sollte, hat die Möglichkeit, an einer Nachprüfung in der zweiten Jahreshälfte 2024 teilzunehmen. Bergisch Gladbach, den 22.01.2024 Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat - Untere Jagdbehörde - Im Auftrag gez. Eschner

amtsblatt nr. 4 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 4 20.02.2024 1. 19.02.2024 Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung über die Feststellung eines Nachfolgers in den Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises gemäß § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz und § 65 Ziffer 4 Kommunalwahlordnung 1. Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung über die Feststellung eines Nachfolgers in den Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises gemäß § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz und § 65 Ziffer 4 Kommunalwahlordnung: Herr Jürgen Langenbucher hat mit Ablauf des 31.01.2024 auf seinen Sitz im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises verzichtet. Die Nachfolge ist gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz aus der Reserveliste der GRÜNEN zu entnehmen. Die in der Reserveliste folgende Bewerberin ist Frau Claudia Bacmeister, wohnhaft in Bergisch Gladbach. Frau Bacmeister hat die Ersatzbestimmung angenommen. Sie rückt damit ab dem 09.02.2024 Eingang der Annahmeerklärung als Nachfolgerin für Herrn Langenbucher in den Kreistag nach. Gegen diese Feststellung können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter des Rheinisch-Bergischen Kreises, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bergisch Gladbach, den 19.02.2024 RHEINISCH-BERGISCHER KREIS Der Kreiswahlleiter gez. Stephan Santelmann

amtsblatt nr. 5 2024

Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 15. Jahrgang Nummer 5 26.02.2024 1. 16.02.2024 Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung über die Veröffentlichung der 16. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg ZV VRS 1. Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung über die Veröffentlichung der 16. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg ZV VRS Der Rheinisch-Bergische Kreis ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Aufgrund § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit GkG NRW haben die Kreise auf die Veröffentlichung der Zweckverbandssatzung hinzuweisen. Mit § 20 Absatz 4 Satz 1 GkG NRW wird bestimmt, dass für die Änderung der Zweckverbandssatzung vorgenannter § 11 GkG NRW entsprechend anzuwenden ist und demzufolge auch für Änderungen der Zweckverbandssatzung entsprechende Hinweisbekanntmachungen vorzunehmen sind. Am 21.12.2023 wurde die Anzeige der 16. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg ZV VRS durch die Bezirksregierung Köln bestätigt und in der Ausgabe 01 ´24 des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln vom 08.01.2024 bekanntgemacht. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 20 Absatz 4 Satz 1 GkG NRW wird hiermit auf die vorgenannte Veröffentlichung hingewiesen. Bergisch Gladbach, den 16.02.2024 Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat gez. Stephan Santelmann

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