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Präsenzbelehrung vor Ort für den Lebensmittel- und Gaststättenbereich

Die Belehrung wird im Kreishaus des Rheinisch-Bergischen Kreises vor Ort durch MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes durchgeführt und dauert etwa 90 Minuten. Alle teilnehmenden Personen müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss eine dolmetschende Person mitgebracht werden. Die Bescheinigung über die Belehrung wird direkt im Anschluss gegen Gebühr ausgehändigt.


Die Belehrungen im Kreishaus finden im Jahr 2024 in einem wöchentlichen Wechsel Dienstag mittags und Donnerstag vormittags statt.

Bei einer Teilnehmerzahl ab 20 Personen können die Belehrungen nach Absprache auch außerhalb des Kreishauses angeboten werden.

Möchten Sie an einer Präsenzbelehrung teilnehmen, so buchen Sie bitte hier einen Termin.

 

Was ist bei Schülerpraktika zu beachten?

Belehrungen für Schülerpraktika können nur vor Ort als Präsenzbelehrung erfolgen.                                          Termine können Sie hier buchen.

Bitte beachten Sie, dass die ausgestellte Bescheinigungausschließlich für unentgeltliche Praktika im Rahmen der Schulausbildung gilt. Für schulunabhängige, gewerbsmäßige Nebentätigkeiten hat die Bescheinigung keine Gültigkeit (eingeschränkte Bescheinigung).



Was ist bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu beachten?

Belehrungen für ehrenamtlich tätige Personen können nur vor Ort als Präsenzbelehrung erfolgen. Termine können Sie hier buchen.

Bitte beachten Sie, dass die ausgestellte Bescheinigung ausschließlich für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt. Für erwerbsmäßige Tätigkeiten hat diese Bescheinigung keine Gültigkeit (eingeschränkte Bescheinigung).


Kontakt

Bei Fragen zur Präsenzbelehrung und zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch beim Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises unter: 02202 / 132221.


Zweitschrift

Die Gebühr für eine Zweitschrift beträgt 7,50 Euro. Sollten Sie eine solche benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an 02202 / 132221 oder per E-Mail an.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter Broschüren im Informationsblatt DSGVO.

Gebühren

Die Gebühr für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) beträgt 25 Euro.

Die Gebühr für (eingeschränkte) Bescheinigungen für Schülerpraktika und Ehrenamt beträgt 10 Euro. Bitte beachten Sie, dass diese Belehrungen nicht als Online-Belehrung durchgeführt werden können.

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung (bevorzugt) oder Barzahlung möglich

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz  (vgl. § 43 Infektionsschutzgesetz) 

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 02.04.2024

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