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Belehrungen für den Lebensmittel- und Gaststättenbereich (Gesundheitszeugnis)- vor Ort im Kreishaus

Wer aus beruflichen Gründen erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in unmittelbarem Kontakt kommt, muss sich einer gesetzlich verpflichtenden Belehrung unterziehen. Dies ist unabhängig davon, ob die Person Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist.





Die Belehrung informiert über Krankheiten, ihre Symptome und ihre Übertragungswege. Sie soll dazu beitragen, dass die belehrte Person in der Lage ist, etwaige Infektionen zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. 

Die Belehrung muss mündlich und schriftlich erfolgen. Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein!

Die Belehrung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung. Termine können hier online gebucht werden.

Die Belehrung wird im Kreishaus des Rheinisch-Bergischen Kreises durch MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes durchgeführt und dauert etwa 90 Minuten. Alle Personen, die teilnehmen, müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss ein Dolmetscher mitgebracht werden. Ein gültiges Ausweispapier ist vorzulegen. Die Bescheinigung über die Belehrung wird direkt im Anschluss ausgehändigt.

Bei einer Teilnehmerzahl ab 20 Personen können die Belehrungen nach Absprache auch außerhalb des Kreishauses angeboten werden.

Die Belehrungen im Kreishaus finden im Jahr 2024 in einem wöchentlichen Wechsel Dienstag mittags und Donnerstag vormittags statt.

Bei Fragen und zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch unter:
0 22 02 / 13 22 21.

 

Gebühren

Die Gebühr für die Belehrung beträgt 25 Euro.
Die Gebühr für eingeschränkte Bescheinigungen für Praktikum und Ehrenamt beträgt 10 Euro.

Zahlungsart

bevorzugt EC-Kartenzahlung, Barzahlung möglich

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz  (vgl. § 43 Infektionsschutzgesetz) 

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 12.03.2024

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