Belehrungen für den Lebensmittel- und Gaststättenbereich (Gesundheitszeugnis)
Jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der aus beruflichen Gründen erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in unmittelbarem Kontakt kommt, muss sich einer Belehrung unterziehen.
Die Belehrung informiert über Krankheiten, ihre Symptome und ihre Übertragungswege. Sie soll dazu beitragen, dass der Belehrte in der Lage ist, (etwaige) Infektionen zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern.
Die Belehrung muss mündlich und schriftlich erfolgen. Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein!
Die Belehrung erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache. Sie wird im Gesundheitsamt durchgeführt und dauert etwa 90 Minuten. Die Teilnehmer/Innen müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss ein Dolmetscher mitgebracht werden. Ein gültiges Ausweispapier ist vorzulegen.
Die Bescheinigung über die Belehrung wird direkt im Anschluss ausgehändigt.
Bei einer Teilnehmerzahl ab 20 Personen können die Belehrungen nach Absprache vor Ort angeboten werden.
Die Belehrungen finden zur Zeit jeden Donnerstag um 09:45 Uhr und um 11:00 Uhr statt. Die Teilnehmerzahl ist, bedingt durch Corona, auf 10 Teilnehmer begrenzt.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung bitte melden unter:
0 22 02 / 13 22 21
Gebühren
Die Gebühr für die Belehrung beträgt 25 Euro.
Die Gebühr für eingeschränkte Bescheinigungen für Praktikum und Ehrenamt beträgt 10€.
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