Belehrungen für den Lebensmittel- und Gaststättenbereich (Gesundheitszeugnis)
Jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der aus beruflichen Gründen erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in unmittelbarem Kontakt kommt, muss sich einer Belehrung unterziehen.
Die Belehrung informiert über Krankheiten, ihre Symptome und ihre Übertragungswege. Sie soll dazu beitragen, dass der Belehrte in der Lage ist, (etwaige) Infektionen zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern.
Die Belehrung muss mündlich und schriftlich erfolgen. Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein!
Die Belehrung erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache. Sie wird im Gesundheitsamt durchgeführt und dauert etwa 90 Minuten. Die Teilnehmer/Innen müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss ein Dolmetscher mitgebracht werden. Ein gültiges Ausweispapier ist vorzulegen.
Die Bescheinigung über die Belehrung wird direkt im Anschluss ausgehändigt.
Bei einer Teilnehmerzahl ab 20 Personen können die Belehrungen nach Absprache vor Ort angeboten werden.
Die Belehrungen finden im Jahr 2022 in einem wöchentlichem Wechsel, dienstags um 13:00 Uhr und 14:30 Uhr sowie donnerstags um 09:00 Uhr und 10:00 Uhr statt.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auf allen Verkehrsflächen im Kreishaus das Tragen einer Maske (mindestens medizinischer Mund-Nase-Schutz) Pflicht ist! Das Tragen einer FFP2-Maske wird bevorzugt. Ein Betreten des Kreishauses ist ausschließlich für symptomfreie Personen und nur nach Terminvereinbarung möglich!
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte unter:
0 22 02 / 13 22 21
Gebühren
Die Gebühr für die Belehrung beträgt 25 Euro.
Die Gebühr für eingeschränkte Bescheinigungen für Praktikum und Ehrenamt beträgt 10€.
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