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Förderprogramm für das Ehrenamt

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Rheinisch-Bergischen Kreises bietet ein neues Förderprogramm mit dem Titel „Ehrenamt in der präventiven Integrationsarbeit“ an. Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement, das zur gesellschaftlichen Teilhabe, zum sozialen Zusammenhalt und zur Stärkung demokratischer Werte beiträgt, zu fördern.

(c) spot-decor / adobestock

Im Mittelpunkt stehen insbesondere Vorhaben, die präventiv auf Herausforderungen in der Integrationsarbeit abzielen und den Aufbau nachhaltiger wirksamer Projekte in den Kommunen unterstützen.

Schwerpunkte des Projekts
Das Förderprogramm „Ehrenamt in der präventiven Integrationsarbeit“ widmet sich verschiedenen Themen. Dazu zählt vorbeugendes Handeln, um Schutzfaktoren gegen Radikalisierung, Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung zu stärken. Dabei stehen besonders (neu)zugewanderte Menschen im Fokus. Ziel ist es, dass die Programme möglichst frühzeitig ansetzen und gesellschaftliche Teilhabe, Selbstwirksamkeit und demokratische Orientierung zu fördern.

Schwerpunkte der präventiven Integrationsarbeit

• Empowerment: Stärkung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Zugewanderten.
• Demokratieförderung: Vermittlung von Grundrechten, politischen Beteiligungsmöglichkeiten und Vertrauen in demokratische Institutionen.
• Soziale Orientierung: Unterstützung beim Ankommen in neuen Lebensumfeldern.
• Vielfalt und Respekt: Aufbau interkultureller Verständigung und Abbau von Vorurteilen.
• Prävention von Extremismus: Resilienz gegen menschenfeindliche Ideologien und Gruppierungen.

Förderfähige Zielgruppen und Maßnahmen

Antragsberechtigt sind zum Beispiel:
• Ehrenamtlich Engagierte, Ehrenamtsinitiativen
• Migrantenorganisationen, Vereine, Verbände
• Initiativen, Kirchen- und Moscheegemeinden
• Träger der offenen Sozial- und Jugendarbeit, Sport- und Kulturvereine

Geförderte Projekte und Maßnahmen

• Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung
• Projekte zur Demokratiebildung und politischen Partizipation
• Angebote der Informations- und Wissensvermittlung für geflüchtete Menschen
• Qualifizierungen für ehrenamtlich Engagierte

Fördervoraussetzungen

• Klare Zielsetzung in der Integrationsarbeit
• Der präventive Charakter der Maßnahmen muss klar erkennbar sein
• Gemeinwohlorientierung und kein wirtschaftliches Interesse
• Nachvollziehbarer Projektzeitraum und Kostenplan für das Förderjahr 2025
• Keine Doppelfinanzierung (bzw. transparente Angabe anderer Förderquellen)
• Enge Kooperation und Abstimmung über die Projektinhalte mit dem Kommunalen Integrationszentrum

Art, Umfang und Ablauf der Förderung

• Förderart: Zuschuss zu Sachausgaben (beispielsweise Maßnahmen, Honorare, Materialien)
• Förderhöhe: abhängig von Projektumfang und verfügbaren Mitteln
• Kein Eigenanteil erforderlich
• Nicht förderfähig: Personalkosten, Renovierungen, berufsbezogene Maßnahmen, Bestandsmieten, technische Ausstattung


Antragstellung: Einreichung mit Projektbeschreibung, Zeitplan und Kostenübersicht (siehe Antragsformular) bis zum 31. Juli 2025.
Verwendungsnachweis: Sachbericht und einfache Kostenübersicht nach Projektende zum 31. Januar 2026.

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Belege sind 5 Jahre aufzubewahren.

Das Programm ist Teil des landesweiten Maßnahmenpakets zur Sicherheit, Migration und Prävention des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch das Kommunalen Integrationszentrum vor Ort umgesetzt und begleitet.

Weitere Informationen
Tel.: 02202 13-2164
E-Mail: ki@rbk-online.de

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