Der Rheinisch-Bergische Kreis sorgt als Schulträger beispielsweise für die Sach- und Raumausstattung, für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln und ist für die Organisation der Schülerbeförderung verantwortlich.
Die Schulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung sind Ganztagsschulen. Daher zeichnet der Kreis hier auch für die Mittagsverpflegung der Kinder und Jugendlichen verantwortlich.