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(c) Fotografie Joachim Rieger

Wertvolles Düngemittel und wassergefährdender Stoff - Festmist, Gülle, Jauche und Silagesickersaft

Die ordnungsgemäße Verwertung von Wirtschaftsdüngern wie Festmist, Jauche, Gülle und Silagesickersaft auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt dem Boden Nährstoffe zurück, die ihm durch den Anbau von Feldfrüchten entzogen worden sind. Auf diese Weise wird die Bodenfruchtbarkeit als Grundlage unserer Nahrungsmittelversorgung gesichert.


Das Bild des Informationsdienst Wissenschaft (idw) zeigt das Schleppschuh-Verfahren. Informationen zu Innovativen Düngeverfahren finden Sie beim Informationsdienst Wissenschaft unter Zusätzliche Infos.

Festmist, Jauche, Gülle und Silagesickersaft sind aber auch den wassergefährdenden Stoffen zuzurechnen, die geeignet sind, Gewässer oder deren Eigenschaften nachhaltig zu schädigen: die für den Boden und den Bewuchs so wichtigen Nährstoffe können schädlich wirken, wenn sie im Übermaß angewendet werden oder in Bäche, Seen oder in das Grundwasser gelangen.

Während Festmist, Jauche, Gülle und Silagesickersaft das ganze Jahr über anfallen, dürfen diese Stoffe in Abhängigkeit von Jahreszeit, Witterung und Fruchtfolge zu bestimmten Zeiten (Sperrfristen) nicht ausgebracht werden. Wann und in welchen Mengen diese Stoffe auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Düngemaßnahme ausgebracht werden können, ist in der Düngeverordnung geregelt, deren Einhaltung der Landwirtschaftskammer als Fachbehörde obliegt.

Folglich müssen in jedem Betrieb Festmist, Jauche, Gülle und Silagesickersäfte gesammelt und bis zum nächsten, pflanzenbaulich sinnvollen Ausbringungszeitpunkt ordnungsgemäß gelagert werden. Das Vorhalten und der ordnungsgemäße Betrieb entsprechender Lager- und Abfüllanlagen, sogenannter JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Silagesickersaft), sind durch die Betreiberin/den Betreiber sicherzustellen. Liegt die Ursache einer Gewässerverunreinigungen im Verantwortungsbereich eines landwirtschaftlichen Betriebes, beispielsweise durch Missachtung technischer oder organisatorischer Vorschriften, so muss die Betreiberin/der Betreiber mit einem Bußgeld oder ggf. mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Rechtliche Grundlagen

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Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 5. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  Schäfer-Nolte

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Letzte Aktualisierung: 09.05.2022

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