Hier finden Sie antworten auf häufig gestellte Fragen.
Achtung:
Aufgrund des Umzugs in ein neues Dienstgebäude ist die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde in der Zeit vom 10.08. – 14.08.2026 geschlossen! Ab dem 17.08.2026 ist der neue Standort der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde in der Bensberger Str. 169, 51469 Bergisch Gladbach.
Falls sie bereits einen Termin in diesem Zeitraum oder zu einem späteren Zeitpunkt haben, werden wir Sie zeitnah kontaktieren. Bitte sehen Sie von Nachfragen bei uns ab – WIR kommen auf SIE zu.“
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Abteilung 33.2 – Allgemeines Aufenthaltsrecht
Die Abteilung ist in zwei Teams unterteilt:
- Team Humanitär (33.211)
Zuständig für Aufenthaltstitel nach Kapitel 5 des Aufenthaltsgesetzes sowie deren Familienangehörige (u.a. §§ 9, 9a, 22, 23, 23a, 24, 25, 25a, 25b, 26, 34, 35, 36, 36a)
- E-Mail: abh-team33.211@rbk-online.de
- Team Erwerbstätigkeit (33.212)
- Zuständig für Aufenthaltstitel nach Kapitel 3, 4 und 7 des Aufenthaltsgesetzes sowie deren Familienangehörige (u.a. §§ 4, 16a–21, 37, 38, 38a)
- E-Mail: abh-team33.212@rbk-online.de
Telefonische Sprechzeiten 33.2 (teamübergreifend):
Telefonnummer: 02202 13 2914
- Montag: 14:00 – 15:00 Uhr
- Dienstag: 11:00 – 12:00 Uhr
- Freitag: 11:00 – 12:00 Uhr
Abteilung 33.3 – Asyl / Duldung
Für Fragen zum Asylverfahren oder zur Duldung kontaktieren Sie uns bitte unter:
Verpflichtungserklärungen und Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln
Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches Team für Sie zuständig ist, oder haben Sie allgemeine Anfragen, schreiben Sie bitte an: abh@rbk-online.de