Sie haben Fragen zu Themen rund um die Ausländerbehörde? Dann schauen Sie doch in unsere FAQ unter „Broschüren“. Dort finden Sie kompakte Informationen zu allen relevanten Themen, z.B. Aufenthaltsrecht, Verpflichtungserklärungen, Abholung elektronischer Aufenthaltstitel oder Informationen für Arbeitgeber.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Abteilung 33.2 – Allgemeines Aufenthaltsrecht
Die Abteilung ist in zwei Teams unterteilt:
- Team Humanitär (33.211)
Zuständig für Aufenthaltstitel nach Kapitel 5 des Aufenthaltsgesetzes sowie deren Familienangehörige (u.a. §§ 9, 9a, 22, 23, 23a, 24, 25, 25a, 25b, 26, 34, 35, 36, 36a)
- E-Mail: abh-team33.211@rbk-online.de
- Team Erwerbstätigkeit (33.212)
- Zuständig für Aufenthaltstitel nach Kapitel 3, 4 und 7 des Aufenthaltsgesetzes sowie deren Familienangehörige (u.a. §§ 4, 16a–21, 37, 38, 38a)
- E-Mail: abh-team33.212@rbk-online.de
Telefonische Sprechzeiten 33.2 (teamübergreifend):
Telefonnummer: 02202 13 2914
- Montag: 14:00 – 15:00 Uhr
- Dienstag: 11:00 – 12:00 Uhr
- Freitag: 11:00 – 12:00 Uhr
Abteilung 33.3 – Asyl / Duldung
Für Fragen zum Asylverfahren oder zur Duldung kontaktieren Sie uns bitte unter:
Verpflichtungserklärungen und Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln
Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches Team für Sie zuständig ist, oder haben Sie allgemeine Anfragen, schreiben Sie bitte an: abh@rbk-online.de