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Auf ihre wunderschöne Landschaft sind die Bewohner des Rheinisch-Bergischen Kreises besonders stolz. Damit dies auch so bleibt, ist die Koordination der unterschiedlichen Ansprüche an Natur und Landschaft notwendig. Die Planer des Amtes erstellen dazu unter anderem den Kreisentwicklungsplan sowie Landschaftspläne und vertreten die Belange des Rheinisch-Bergischen Kreises auf der Ebene der Regionalplanung. Zur Unterstützung dieser Leistungen steuert die Statistik die erforderlichen Strukturdaten bei. Als untere Naturschutzbehörde hat sich das Amt außerdem den Schutz von Natur und Landschaft zum Ziel gesetzt; neben der Ahndung von Verstößen in Schutzgebieten wird unter anderem über Ausnahmegenehmigungen beziehungsweise Befreiungen nach dem Naturschutzrecht entschieden. In einem weiteren Aufgabenschwerpunkt wird die Landschafts- und Biotoppflege durch Verträge mit den Grundbesitzern gefördert. Die Behörde wird in ihren Aufgaben vom Naturschutzbeirat unterstützt, der die unabhängige Vertretung von Natur und Landschaft zur Aufgabe hat.Die untere Naturschutzbehörde ist darüber hinaus für die Ausgabe der Reiterkennzeichen zuständig.
Termine nach vorheriger Vereinbarung
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