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Gebührensatzung für wasserrechtliche Handlungen

Mit Satzung vom 15.12.2015 in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2017 hat der Rheinisch Bergische Kreis die Gebührentarife für wasserrechtliche Handlungen geregelt.


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Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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