Landrat, Kreisdirektor und Bereichsleiter
An der Spitze der Kreisverwaltung steht der Landrat. Er ist neben seiner Funktion als Vorsitzender des Kreistages auch Behördenleiter. In dieser Funktion wird er vom Kreisdirektor vertreten. Darüber hinaus gehören der Verwaltungsführung fünf Bereichsleiter an. Die Ämter und Abteilungen der Kreisverwaltung sind thematisch in Bereichen zusammengefasst. Die Verantwortung für die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung hat der Landrat für die jeweiligen Bereiche an die Bereichsleiter delegiert. In der wöchentlich stattfindenden Verwaltungskonferenz werden die Rahmenbedingungen besprochen und der aktuelle Sachstand ausgetauscht.