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Barrierefreies Wohnen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für die Reduzierung von Barrieren in Wohnungen sowie Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit im und am Gebäude zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.




Welche Maßnahmen werden gefördert:
- Die barreirefreie Umgestaltung in von Ihnen selbst genutztem
  Wohneigentum und Mietwohnungen einschließlich Veränderung  
  des Grundrisses zur Schaffung von barrierearmen Wohnflächen,
  auch durch Anbau einzelner Räume, zum Beispiel Einbau von
  bodengleichen Duschen, Verbreiterung von Türen, Einbau von
  Treppenliften, Nachrüstung mit Aufzugsanlagen
- Die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit im Be-
   reich der Erschließung und des Wohnumfeldes Ihres Grund-
  stückes, zum Beispiel Überwindung von Stufen
- Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und zur Verbesserung 
  der Sicherheit im und am Gebäude.

Die Anträge für ein Darlehen sind bei uns einzureichen. Sie müssen dafür aber einige Voraussetzungen erfüllen. Deshalb sollten Sie vor einer Antragstellung die Möglichkeit eines persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächs nutzen.

Die Antragsunterlagen werden Ihnen entweder bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt oder Sie finden diese sowie weitere Informationen auf der Internetsetie der NRW.BANK unter Zusätzliche Infos.

Gebühren

Gebühren:

Die Gebühr für die Erteilung einer Förderzusage  beträgt in der Regel 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme; mindestens aber 60,00 Euro.

Letzte Aktualisierung: 06.09.2018

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