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Sozialhilfe und Pflegewohngeld in Senioreneinrichtungen

Leistungen für vollstationäre Pflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege.


Für pflegebedürftige Menschen übernimmt der Rheinisch-Bergische Kreis die ungedeckten Kosten in einer Pflegeeinrichtung, wenn

-   die häusliche Versorgung und Betreuung nicht sichergestellt ist,
-   die stationäre Pflege notwendig ist und
-   das Einkommen und Vermögen zusammen mit dem Pflegegeld
    der Pflegekasse nicht ausreicht. 

Die Senioreneinrichtung unterstützt bei der Beantragung von Pflegewohngeld.

Den Antrag auf Sozialhilfe finden Sie mit weiteren Antragsunterlagen unter Formulare. Er kann schriftlich oder persönlich im Amt für Soziales eingereicht werden.
Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend Zeit haben, um die Antragsunterlagen gemeinsam mit Ihnen durchzusehen, Sie umfassend zu informieren und zu beraten, sollten Sie in jedem Fall einen Termin vereinbaren.
Der Antrag kann auch bei Ihrem örtlichen Sozialamt in Ihrer Heimatkommune gestellt werden. Siehe hierzu unter Verwandte Services.

Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Sozialhilfe finden Sie unter Broschüren.

Unter Verwandte Services sowie Zusätzliche Infos stehen Ihnen verschiedene Anbieter für die Suche nach Pflegeheimen zur Verfügung.

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

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