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Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis schafft für Mieter, Käufer und Eigentümer mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt.


Steckbriefartig dokumentiert der Energieausweis den energetischen Zustand einer Immobilie und sorgt so für mehr Durchblick bei Miete und Kauf.
Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Verkäufer und Vermieter seit dem 1. Mai 2014 verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung ungefragt vorzuzeigen und dem künftigen Mieter oder Käufer auszuhändigen, bisher mussten ihn Interessenten eigens verlangen. Außerdem müssen Angaben aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Der neue Energieausweis nach der EnEV 2014 stuft die Immobilie in eine von insgesamt neun Effizienzklassen ein. Die Skala wurde um die Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt und gibt Vergleichswerte von 0 bis 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²a) an. Ein unsanierter Altbau rangiert im neuen Ausweis nach der EnEV 2014 am roten Ende der Skala und nicht wie beim Energieausweis nach der alten EnEV in der noch annehmbaren gelben Mitte. Vor 2014 erstellte Energieausweise gelten jedoch noch bis zu zehn Jahre weiter. Mieter und Käufer sollten daher genau hinsehen und vergleichen. Beratung und Unterstützung erhalten Mieter und Käufer bei der Verbraucherzentrale NRW (siehe nebenstehende Rubrik "Zusätzliche Infos").

Nach wie vor gibt es zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Dem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Er wird anhand der Heizkostenabrechnung erstellt. Die Deutsche Energieagentur (dena) empfiehlt den etwas teureren, aber auch valideren Bedarfsausweis, bei dem das Nutzerverhalten keine Rolle spielt. Ein Energieberater berechnet dabei mit einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf.

Ein Energieausweis besteht aus vier Seiten, wobei die letzte Seite kurze Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes, zur Verbesserung der energetischen Gebäudeeigenschaften z.B. durch Optimierung des baulichen Wärmeschutzes als auch der Heizungsanlage sowie durch die Nutzung erneuerbarer Energien enthält. Auf der ersten Seite ist vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes eingesetzt wird. Handelt es sich um einen Bedarfsausweis, ist der Energieverbrauch auf der darauffolgenden Seite aufgeführt, bei einem Verbrauchsausweis sind die Daten auf Seite 3 erfasst. Auf einer Farbskala (Bandtacho) kann der Interessent ablesen, wie hoch der Energiebedarf ist.
Dieser wird nach technischen Regeln berechnet und zeigt die vom Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Wer seine künftigen Energiekosten abschätzen will, sollte sich also am Endenergiebedarf orientieren. Ein energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus sollte beim Energiebedarf unter 100 kWh pro m und Jahr liegen.

Den Energieausweis ausstellen dürfen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur Fachkräfte mit besonderer Aus- und/oder Weiterbildung sowie Berufspraxis (meist Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker). Da es kein amtliches Zertifikat der Zulassung gibt, empfiehlt es sich, auf die Liste der Deutschen Energieagentur zurückzugreifen, die nur Aussteller aufnimmt, deren Qualifikation von ihr geprüft wurde. Zusätzliche Sicherheit bietet ein Energieausweis mit dena-Gütesiegel. Eine weitere Datenbank mit Energieberatern, deren Qualifikation regelmäßig überprüft wird, ist die Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme (siehe "Zusätzliche Infos").

Letzte Aktualisierung: 13.02.2024

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