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Willkommen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Stephan Santelmann ist seit dem 25. Oktober 2017 neuer Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises. Er wurde am 8. Oktober 2017 in direkter Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern des Rheinisch-Bergischen Kreises mit 59,44 Prozent der Wählerstimmen gewählt. Stephan Santelmann ist gewählt bis 2025.

Lebenslauf

Vor seiner Wahl zum Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises war Stephan Santelmann 14 Jahre lang als Leiter des Amtes für Soziales und Senioren bei der Stadt Köln tätig.
Sein Studium in Politikwissenschaften absolvierte der gebürtige Hamburger in Münster und Bonn. Nach seinem Abschluss M.A. folgt die erste Stelle als Referent im Bundesministerium für Familie und Senioren bei der Bundesministerin Hannelore Rönsch. Von 1994 bis 1999 ist er Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der stellvertretenden Vorsitzenden Hannelore Rönsch.
1999 wird Stephan Santelmann Referent im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Internationales Jahr der Freiwilligen 2001). Noch im selben Jahr wechselte er als Fachreferent des Oberbürgermeisters für Soziales, Gesundheit, Umwelt, Jugend, Interkulturelles Referat und Ehrenamt zur Stadt Köln.
Seit Anfang 2003 war er Leiter des Amtes für Soziales und Senioren. In diese Zeit fiel unter anderem die Gründung der Arge Köln 2004/05.

Stephan Santelmann lebt in Köln-Porz, ist verheiratet und Vater von zwei Söhnen. Geboren wurde er am 26. Oktober 1965 als erstes von zwei Kindern in Hamburg.

Aufgaben

Am 8. Oktober 2017 haben die Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises Stephan Santelmann (CDU) zum Landrat gewählt. Dieses Amt hat er acht Jahre inne.

Er hat den Vorsitz im Kreistag und auch im Kreisausschuss inne. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Außerdem nimmt er die repräsentative Vertretung des Kreises nach außen wahr. In diesen Funktionen wird er im Bedarfsfall von den ehrenamtlichen Landräten vertreten. Daneben ist der Landrat Chef der Kreisverwaltung. Als solcher erledigt er die Geschäfte der laufenden Verwaltung und führt die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses aus.

Von den Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises sind die Aufgaben zu unterscheiden, die der Landrat für den Staat erfüllt. Das Land Nordrhein-Westfalen verzichtet überwiegend auf eigene Behörden zur Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben auf Kreisebene. Statt dessen leiht sich das Land den Landrat gewissermaßen vom Kreis aus und beauftragt ihn, Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden zu erfüllen. Man nennt das "Organleihe". Diese Regelung ist zweckmäßig, spart Kosten und hat sich bestens bewährt. Als staatliche Behörde übt der Landrat die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus, ist Leiter der Kreispolizeibehörde und bildet zusammen mit den staatlichen Schulräten das Schulamt. Darüber hinaus vertritt der Landrat den Rheinisch-Bergischen Kreis in zahlreichen Gremien von Gesellschaften und Institutionen.