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Ihr Behördenlotse

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Zulassungsbehörde

Bild zu Zulassungsbehörde

Hier erhalten Sie Informationen rund um die Zulassung von Fahrzeugen.

An dieser Stelle finden Sie die Datenschutzhinweise der Zulassungsbehörde.

Öffnungszeiten:

Zur besseren Kundensteuerung ist die Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises nur über Termine erreichbar.   Termine für die Standorte Bergisch Gladbach und Wermelskirchen können Sie in der Online-Terminvereinbarung beantragen.

Einige Dienstleistungen werden auch in den Servicebüros der Städte und Gemeinden erbracht. Die Öffnungszeiten der Servicebüros richten sich nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Rathauses und den dort geltenden Regelungen zur Erreichbarkeit.

Bergisch Gladbach                                                                           Wermelskirchen
Montag bis Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr                                Montag bis Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Beachten Sie bitte die abweichenden Öffnungszeiten in den Servicebüros. Viele Dienstleistungen erhalten Sie auch in diesen Büros in den Städten und Gemeinden.

Ansprechpartner:

Auskunft Zulassungsbehörde
Tel.: 0 22 02 13 20 99 
Fax: 0 22 02 13 10 22 70
E-Mail-Anfrage


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