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Führerscheinprüfung bestanden

Sie haben die Führerscheinprüfung bestanden und der Sachverständige von der Prüfstelle konnte Ihnen keinen Führerschein aushändigen? Ihnen wurde nur eine Prüfungsbestätigung ausgestellt?


Zunächst einmal möchten wir Ihnen ganz herzlichen zur bestandenen Führerscheinprüfung gratulieren! Damit sind Sie einen Schritt näher an der persönlichen Mobilität im motorisierten Straßenverkehr.
Um nach der umfangreichen Fahrausbildung auch endlich Fahren zu können, brauchen Sie als abschließenden Schritt eine gültige Fahrerlaubnis mit einem Führerschein. Sie wundern sich daher möglicherweise, wieso das Personal der Prüfstelle keinen Führerschein für Sie zur Hand hatte. Die Gründe hierfür sind sehr individuell und lassen sich nur schwer zusammenfassen.

Um Ihnen schnellstmöglich die Gelegenheit zu ermöglichen, eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen, werden Sie gebeten eine Anfrage per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@5b5c731d499a4f83b81c8aa3909f9ea8rbk-online.de zu stellen.
Geben Sie als Betreff bitte „Führerscheinprüfung bestanden + Name + Geburtsdatum“ an. Sie können auch rechts das Kontaktformular hierfür verwenden. Bitte notieren Sie auch eine aktuelle Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, unter der Sie kurzfristig erreicht werden können. Sie erhalten dann eine schriftliche Terminzusage.

Hinweis:

So lange Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, dürfen Sie mit der Prüfungsbestätigung keine Fahrzeuge führen. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen erst mit Aushändigung eines Führerscheins in der Führerscheinstelle erteilt. Sollten Sie sich widerrechtlich doch ans Steuer eines Fahrzeugs setzen, für das Sie noch keine Fahrerlaubnis haben, würden Sie sich einer Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) schuldig machen.

Letzte Aktualisierung: 14.11.2023

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