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Wiederaufbauhilfe des Landes NRW 

Der Bund stellt dem Land Nordrhein-Westfalen 12,3 Milliarden Euro für Betroffene der Flutkatastrophe im Juli 2021 zur Verfügung. Das Geld dient dem Wiederaufbau. Privathaushalte, Unternehmen und Betriebe für die Land- und Forstwirtschaft sowie Kommunen können Förderanträge beim Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellen.

Der Rheinisch-Bergische Kreis unterstützt Betroffene bei der Antragstellung zur "Wiederaufbauhilfe" des Landes im Rahmen von Beratungsterminen. 

Vor-Ort-Beratung in Rösrath:
Stadtteilbüro Rösrath
Hauptstraße 44
51503 Rösrath-Mitte

Montag und Mittwoch: 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Terminvereinbarung Rösrath: 02205 802-720

Vor-Ort-Beratung in Leichlingen:
Rathaus Leichlingen
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen

montags, mittwochs und freitags zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Terminvereinbarung Leichlingen:
per E-Mail oder Online