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Landratswahl findet am 24. September gemeinsam mit Bundestagswahl statt – Verwaltung und Kreispolitik hatten sich für gemeinsamen Termin eingesetzt

Die Wahl des neuen Landrats findet am 24. September 2017 gemeinsam mit der Bundestagswahl statt. Das hat jetzt die Bezirksregierung Köln festgelegt.

„Ich freue mich über die Entscheidung. Schließlich hat sich die Verwaltung gemeinsam mit dem Kreistag schon sehr früh dafür eingesetzt, dass beide Wahlen an einem Termin stattfinden“, erklärt Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke. „Der gemeinsame Termin spart Kosten ein, da kein zusätzlicher Urnengang organisiert werden muss. Zudem ist durch die Verknüpfung von Bundestagswahl und Landratswahl von einer höheren Beteiligung bei der Wahl des Landrats auszugehen.“

Eine mögliche Stichwahl, die notwendig würde, wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen erhielte, fände am 8. Oktober statt. Nach der Veröffentlichung des Wahltermins im Amtsblatt des Rheinisch-Bergischen Kreises, was in den nächsten Tagen geschehen wird, können Wahlvorschläge bis zum 7. August 2017 eingereicht werden.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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