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Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf Nordrhein-Westfalen"

"Kein Abschluss ohne Anschluss"– nach diesem Motto führt Nordrhein-Westfalen ein landesweit einheitliches Übergangssystem von der Schule in den Beruf ein.
Dieses neue Übergangssystem Schule-Beruf unterstützt Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium. Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für eine Berufsausbildung oder ein Studium zu eröffnen und durch ein effektives, kommunal koordiniertes Gesamtsystem unnötige Warteschleifen zu vermeiden.

An der Umsetzung des neuen Übergangssystems wirken viele Partnerinnen und Partner und Akteure auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene sowie aus Wirtschaft und Schule mit. Grundlage dafür sind die Vereinbarungen des Ausbildungskonsens NRW und der Instrumentenkatalog des Landes NRW.

Zentrale Bausteine des Landesvorhabens sind:

  • Studien- und Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen
    Spätestens ab der achten Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche, systematische und geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung mit regelmäßigen Praxisphasen.
  • Übergang in Ausbildung oder Studium organisieren
    Bis zum Ende der Schulzeit wird mit den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Anschlussperspektive erarbeitet und durch eine konkrete Anschlussvereinbarung dokumentiert.
  • Attraktivität der dualen Berufsausbildung stärken
    Ein wichtiges Anliegen des Landesvorhabens ist es, die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu erhöhen. Die Berufsausbildung im dualen System ist modern und bietet exzellente Weiterbildungsmöglichkeiten. Dennoch sind die vielfältigen Chancen nicht ausreichend bekannt.
  • Kommunale Koordinierung bündelt die Aktivitäten vor Ort
    Bei der Umsetzung des neuen Übergangssystems haben die Kommunen eine wichtige Rolle und bündeln über die kommunalen Koordinierungsstellen die Aktivitäten vor Ort, gefördert aus Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds.

Sieben Referenzkommunen starteten Anfang 2012 mit der praktischen Umsetzung des neuen Übergangssystems: Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aachen, Kreis Borken, Kreis Siegen-Wittgenstein, Rheinisch-Bergischer Kreis.
Seit Anfang 2014 sind alle 53 Kreise und kreisfreien Städte eingebunden.