Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Reiten im Wald nur mit gültigem Reitkennzeichen und auf ausgewiesenen Wegen

Zum 1. Januar 2018 hat sich die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen zum Reiten im Wald geändert. Bislang war Reiten im Wald nur auf ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Jetzt sollen Pferd und Reiter auf allen befahrbaren Wirtschaftswegen willkommen sein. Im Rheinisch-Bergischen Kreis wird dennoch an der altbewährten Sonderregelung festgehalten. Darauf haben sich die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises in Abstimmung mit dem Pferdesportverband Rheinland (PSVR), den Waldbesitzern und der Vereinigung Freizeitreiter und -fahrer e.V. sowie dem Landesbetrieb Wald und Holz geeinigt. Denn damit wurden bislang gute Erfahrungen gemacht, da kaum Konflikte mit Wanderern, Joggern, Hundebesitzern oder Fahrradfahrern auftraten. In Bergisch Gladbach, Leichlingen und Odenthal wurde das Reitangebot im Wald trotzdem um einige wenige Wege erweitert. Insgesamt umfasst das Reitwegenetz im Rheinisch-Bergischen Kreis eine Länge von 300 Kilometern.

In Abstimmung mit den Reiterverbänden prüft die Verwaltung derzeit, ob zusätzliche Erweiterungen des Reitroutennetzes und Reitangebotes im Rheinisch-Bergischen Kreis möglich sind.

Reitkennzeichen für 2018 nicht vergessen – Unveränderte Gebühren

Für Ausritte auf Waldwegen benötigen Reiterinnen und Reiter eine Erlaubnis in Form eines Reitkennzeichens. Dieses muss jährlich erneuert werden. Zu Beginn des Jahres ist ein neues Kennzeichen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises erhältlich. Der Preis für die Reitkennzeichen liegt bei 30,19 Euro. Für Neuanträge werden 39,38 Euro fällig. Gewerbliche Pferdehalterinnen und Pferdehalter bezahlen bei einer Neuanmeldung 89,38 Euro und für eine Verlängerung 80,19 Euro. Wer ohne gültiges Reitkennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Die gesamten Einnahmen werden für die Instandhaltung der Reitwege im Rheinisch-Bergischen Kreis genutzt und kommen so zu 100 Prozent Ross und Reiter zu Gute.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

zurück