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Neuigkeiten, aktuelle Ausschreibungen und Förderprogramme im Kunst- und Kulturbereich

NEUIGKEITEN:

Bundesregierung: KulturPass für 18-Jährige

Die Bundesregierung bietet seit Juni 2023 den KulturPass an.
Jeder Jugendliche, der dieses Jahr 18 Jahre alt wird, kann sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft.
Mit einem Budget in Höhe von 200 € können die Jugendlichen Kulturangebote in ihrer Region buchen und nutzen. Beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt bzw. eingelöst.

Mehr Informationen hier.

Land NRW: Informations- und Netzwerksplattform "kultur-klima.de"

Das Kulturministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) die Website "Kultur-Klima" gelauncht. Das Angebot zielt darauf ab, Museen, Theater, soziokulturelle Zentren sowie Kunstschaffende zum Thema Energiekrise zu beraten.

Auf kultur-klima.de, einer digitalen Verlängerung des Formats "Runder Tisch Kultur-Klima", sind sämtliche Informationen zur aktuellen Energiekrise gebündelt. Zudem hält die Plattform auch Informationen zu künftigen Förderprogrammen bereit. Sie soll Kulturschaffenden eine schnelle Vermittlung ermöglichen. Mithilfe der beiden Landschaftsverbände werden Informationen gefiltert, spartengerecht für die Kultur aufbereitet und fortlaufend aktualisiert.

Alle weiteren Informationen hier.

Regionales Kulturprogramm Bergisches Land: Kulturadressbuch

Das Koordinierungsbüro Bergisches Land hat ein Kulturadressbuch entwickelt!

Es ist online und nutzbar für alle, die sich vernetzen oder informieren wollen, WER in der Region WAS WO macht. Kulturschaffende, die einen Kooperationspartner für ein Projekt suchen, können sich hier schlau machen. Mit der Möglichkeit, nach Orten und/oder Kultursparten zu sortieren, kommt der Suchende schnell zum Ziel. Oder einfach mal die lange Liste durchstöbern und sehen, was das Bergische Land an Kulturinstitutionen und –vereinen zu bieten hat.

Wer auf sich und seine Arbeit im Kulturadressbuch aufmerksam machen möchte, kann seinen Eintrag in weniger als 5 Minuten erstellen. Den fertigen Eintrag schaltet das Koordinierungsbüro nach kurzer Prüfung frei.

Anmeldung hier.

Alle weiteren Informationen hier.

Pressemitteilung Kulturadressbuch 

Projekt des Vereins Kunst+Projekte e.V.: Künstlerportal Deutschland 

Der Verein Kunst+Projekte e.V. hat das Künstlerportal Deutschland entwickelt, das nun durch Künstlerinnen und Künstler mit Leben erfüllt werden soll.

Es handelt sich um ein Projekt aus dem Programm Neustart Kultur des BKM, gefördert durch Kultur.Gemeinschaften und für die beteiligten Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden kostenfrei. Unter Ausnutzung der Möglichkeiten von Globalisierung und Digitalisierung wird eine Plattform geschaffen, wo Künstlerinnen und Künstler sich national und international Aufmerksamkeit und Anerkennung sichern können. Hier kann sich jede Künstlerin und jeder Künstler der angewandten und bildenden Kunst, der in Deutschland lebt und arbeitet, sich eintragen lassen, diskriminierungsfrei und antirassistisch.

Weitere Informationen und Eintragung hier.


FÖRDERPROGRAMME:

Bundesförderprogramm „Kultur macht stark“

Im Jahr 2023 startet „Kultur macht stark“ in die dritte Förderphase. Mit einer Fördersumme von jährlich bis zu 50 Millionen Euro bis Ende 2027 ist „Kultur macht stark“ das größte Programm für kulturelle Bildung in Deutschland.

Bei der Umsetzung von „Kultur macht stark“ arbeitet das BMBF mit Programmpartnern zusammen, ausgewählten Verbänden und Stiftungen, die bundesweit aktiv sind und eine große Spannbreite der kulturellen Bildungsprojekte möglich machen. Die Programmpartner wirken entweder als so genannte „Förderer“, die Fördermittel an Bündnisse für Bildung für lokale Projekte vergeben, oder als „Initiativen“, die gemeinsam mit lokalen Akteuren Projekte vor Ort umsetzen. Zu den 27 Programmpartnern der dritten Förderphase gehören der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, der Verband deutscher Musikschulen, der Deutsche Volkshochschul-Verband und die Stiftung Digitale Spielekultur.

Dem Programm liegt ein breites Kulturverständnis zugrunde, das alle Bereiche von der Alltags- und Bewegungskultur über digitale Medienbildung und Musik bis hin zum Theater oder Zirkus umfasst. Gefördert werden beispielsweise Musikworkshops, Theaterkurse oder Zirkusfreizeiten.

Weitere Informationen hier.

Bundesmusikverband für Chor & Orchester: Musik für alle! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen

Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen
verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen.

Antragsfrist: 01.05.2024 (mit Projektstart ab 01.07.2024)

Weitere Informationen hier.

create music NRW: Förderung von Bands und Solo-Künstlern 

Sie planen ein Projekt, was Sie als Band weiterbringt? Sie wollen ins Studio gehen, ein Video drehen, Fotos schießen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann können Sie sich bei create music NRW für eine Förderung Ihres Vorhabens bewerben. Viermal im Jahr werden kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands vergeben.

Diese Anleitung erklärt das Verfahren, die genauen Bedingungen, Fristen und Termine.

Nächste Antragsfrist Bandförderung:
01.12.2023 (für Projekte in 2024)

Antragsformular hier.
Kriterienkatalog hier.

Alle weiteren Informationen hier.

Kontakt: Landesmusikrat NRW, Abhilash Arackal, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf, E-Mail: a.arackal@create-music.info. Das Team berät bei der Antragsstellung, Tel.: 0211 862064 32.

create music NRW: Projektförderung für Veranstalterinnen und Veranstalter

Wenn Sie ein Projekt planen, dass das Netzwerk in Ihrer Nähe stärkt, jungen Bands sowie Musikerinnen und Musikern eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in Ihrer Stadt ankurbelt, dann können Sie bei einen Antrag auf finanzielle Förderung beim Projektbüro create music stellen. In dem Projektförderprogramm werden Projekte mit bis zu 5.000 € gefördert.

Nächste Antragsfrist Projektförderung:
01.12.2023 (für Projekte in 2024)

Antragsformular hier.
Kriterienkatalog hier.

Alle weiteren Informationen hier.

Kontakt: Landesmusikrat NRW, Abhilash Arackal, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf, E-Mail: a.arackal@create-music.info. Das Team berät bei der Antragsstellung, Tel.: 0211 862064 32.

Denkmalförderung des Landes NRW 2024

Das Land NRW unterstützt private Denkmaleigentümer, Vereine, Bürgerinitiativen, Stiftungen, Kirchen und Kommunen beim Erhalt und der Pflege dieses wichtigen kulturellen Schatzes. Hierzu werden Fördermittel bereitgestellt, die im Denkmalförderprogramm zusammengefast sind.

Die Förderung erfolgt sowohl als Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände als auch als Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten.

Antragsfrist: 01.10.2023

Alle Informationen hier im Fördersteckbrief.

Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum (2024-2028)

„Dritte Orte“ bieten Raum für Kultur, Bildung und Begegnung. Durch die Vernetzung mit bestehenden Angeboten sowie Akteurinnen und Akteuren sollen Ankerpunkte für kulturelle Vielfalt entstehen. „Dritte Orte“ stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, leisten einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und laden zur identitätsstiftenden Verantwortungsübernahme ein. Sie sichern und erweitern die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen und verbinden haupt- und ehrenamtliches Engagement. Das Programm fördert kulturelle Einrichtungen in kommunaler, frei-gemeinnütziger oder kooperativer Trägerschaft, die gemeinsam mit weiteren Institutionen, Vereinen oder Initiativen die Schaffung bzw. Weiterentwicklung eines „Dritten Ortes“ für die Region voranbringen wollen.

Folgende Ausgangssituationen sind denkbar:
Variante A: Ein neuer „Dritter Ort" soll entwickelt werden.
Variante B: Eine Einrichtung, die sich bereits als Ort für Kultur und Begegnung versteht, möchte sich zu einem „Dritten Ort“ weiterentwickeln.

Bewerbungsfrist: 15.11.2023

Alle weiteren Informationen hier im Fördersteckbrief.

Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Ziel des Förderaufrufs ist die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, die vorrangig
karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen.

Eine Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus
dem "Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen -
progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude" (progres.nrw –
Energieeffiziente öffentliche Gebäude).

Für dieses Förderangebot stehen rund 196 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Landes NRW zur Verfügung.
Förderfähig ist bei anteiliger Gewährung von EU-Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW
2021-2027 die energetische Sanierung von:

a) kulturellen Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie
Gebäuden für kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte und
Kunstausstellungen,
b) Bibliotheken und Büchereien,
c) Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude wie z.B. Umkleide-, Wasch- und
Duschräume, Toiletten, Schulungs- und Besprechungsräume von Sporthallen und
Sportplätzen, die für die Ausübung einer sportlichen Betätigung geeignet und bestimmt
sind und in denen Sportunterricht erteilt wird oder die für den Trainings- und
Wettkampfbetrieb genutzt werden,
d) Schwimmbädern, soweit sie zum sportlichen Schwimmen und nicht auf die Erholung und
den Spaß der Badegäste ausgelegt sind,
e) Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbädern, soweit sie auf
Rehabilitationsmaßnahmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste
ausgelegt sind,
f) Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheimen und Jugendherbergen,
g) Pflegeheimen und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.

Die zu sanierenden Gebäude müssen vor 1977 errichtet worden sein und unter den
Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes in der jeweils geltenden Fassung fallen.

Antragsfrist: Anträge können laufend eingereicht werden, es gilt das
Windhundprinzip.

Alle weiteren Informationen hier.

Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter werden auch im Jahr 2024 wieder Kulturprojekte, die älteren Menschen die aktive Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen – insbesondere, wenn diese bisher wenig Zugang zu Kunst und Kultur haben. Ab sofort können sich Kulturakteure und soziale Einrichtungen aus NRW um Fördermittel bewerben. Es stehen 100.000 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung, die von kubia vergeben werden.

Bewerbungsfrist: 30.09.2023

Die Antragsberatung erfolgt durch kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion/Institut für Bildung und Kultur e.V., Köln.

Weitere Informationen hier.

Fonds Soziokultur

Die Förderprogramme des Bundesverbandes Soziokultur richten sich an soziokulturelle Zentren, soziokulturelle Initiativen und weitere soziokulturelle Akteur*innen.

Hier der Überblick zum Fonds sowie alle weiteren Informationen (abrufbar unter der Rubrik "Förderung").

Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen,
Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien,
Kreativwirtschaft, KI und IKT“

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, wettbewerbsfähige Innovationen zu entwickeln und Lösungen zu finden, die dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben. Die Innovationen sollen als Treiber für eine moderne klima-, umwelt-, und ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen dienen. Es sind sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen angesprochen.

Die standortspezifischen Stärken des Landes NRW sollen innerhalb der folgenden drei Themenbereiche gefestigt und ausgebaut werden:
• Kultur, Medien und Kreativwirtschaft
• Künstliche Intelligenz
• Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft

Antragsberechtigt sind:
• kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• große Unternehmen
• kommunale Unternehmen und Einrichtungen
• Forschungs- und Bildungseinrichtungen
• Kammern, Vereine und Stiftungen

Anträge zur Förderung können eingereicht werden bis:
Einreichungsrunde 2: 26.04.2024
Einreichungsrunde 3: 31.01.2025

Weitere Informationen hier.

Kulturrucksack NRW

Ziel des landesweiten Vorhabens ist, allen Kindern und Jugendlichen kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.

Der Kulturrucksack NRW knüpft an bestehende Programme wie zum Beispiel „Künstler in die Kita", „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen", „Kultur und Schule", „KulturScouts" oder „Kulturstrolche" an, die bereits in den Kindertageseinrichtungen und Schulen Nordrhein-Westfalens angeboten werden. Er wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren.

Kommunen, in denen mehr als 3.500 junge Menschen in diesem Alter leben, können sich direkt beteiligen, kleinere Städte und Gemeinden können sich im Verbund mit anderen bewerben. Das Land unterstützt die Kulturrucksack-Kommunen und ihre Projekte finanziell.

Die Antragsstellung für Bergisch Gladbach erfolgt über das Kulturbüro der Stadt Bergisch Gladbach. Weitere Informationen hier.

Die Kommunen Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal und Wermelskirchen haben sich für das Angebot zu einem Verbund zusammengeschlossen. Die Antragsstellung erfolgt bei der jeweiligen Kommune. Weitere Informationen hier.

Nordrhein-Westfalen-Stiftung: Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (Projektförderung)

Förderprogramm für Vereine, Stiftungen, Verbände, Gruppen
Erhalt von Landschaften, Denkmälern und Kulturgütern (z.B. Flächenerwerb, Bauvorhaben, Projekte)

Weitere Informationen hier.

Residence NRW⁺

Ein Programm von Kunststiftung und Kultursekretariat NRW

Residence NRW⁺ richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler und Kuratorinnen und Kuratoren mit Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie an Kuratorinnen und Kuratoren aus der Schweiz. Mit den vier programmatischen Kernelementen – Austausch, Praxis, Betreuung und Netzwerk – bietet Residence NRW⁺ die bestmöglichen Bedingungen für die Weiterentwicklung im jeweiligen Arbeitsfeld. Pro Jahr vergibt Residence NRW⁺ vier zwölfmonatige Stipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler sowie vier sechsmonatige Stipendien für Kuratorinnen und Kuratoren. Besonderheiten des Stipendiums sind das gemeinsame Leben und Arbeiten, das den Austausch untereinander befördert. Dementsprechend ist die Bereitschaft aller Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Stipendienzeit vornehmlich am Residenzort zu verbringen, Voraussetzung. Zum Leben und Arbeiten werden kostenfrei geeignete Räume zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen hier.
Ein Überblick hier.

Soziokultur NRW: Allgemeine Projektförderung und Transkultur

Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen e.V. (Soziokultur NRW) fördert Projekte, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und die Wechselwirkungen von Kunst, Kultur und Gesellschaft in den Blick nehmen. Soziokulturelle Praxis soll der Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Bürger*innen dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur.

Weitere Informationen hier.

Stand: September 2023