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Neuigkeiten, aktuelle Ausschreibungen und Förderprogramme im Kunst- und Kulturbereich

NEUIGKEITEN:

Bundesregierung: KulturPass für 18-Jährige

Mit dem KulturPass können vielfältige lokale Kulturangebote wahrgenommen werden. Alle Jugendlichen, die 2024 18 Jahre alt werden (Geburtsjahr 2006), erhalten ein Budget von 100 Euro. Dieses Budget kann für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern und Platten genutzt werden. Ab dem 18. Geburtstag steht das Budget zur Verfügung.

Wer 2023 18 Jahre alt geworden ist (Geburtsjahr 2005) und sich erfolgreich identifiziert hat, kann das Budget noch bis 31.12.2024 nutzen.

Mehr Informationen hier.

Land NRW: Informations- und Netzwerksplattform "kultur-klima.de"

Das Kulturministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) die Website "Kultur-Klima" gelauncht. Das Angebot zielt darauf ab, Museen, Theater, soziokulturelle Zentren sowie Kunstschaffende zum Thema Energiekrise zu beraten.

Auf kultur-klima.de, einer digitalen Verlängerung des Formats "Runder Tisch Kultur-Klima", sind sämtliche Informationen zur aktuellen Energiekrise gebündelt. Zudem hält die Plattform auch Informationen zu künftigen Förderprogrammen bereit. Sie soll Kulturschaffenden eine schnelle Vermittlung ermöglichen. Mithilfe der beiden Landschaftsverbände werden Informationen gefiltert, spartengerecht für die Kultur aufbereitet und fortlaufend aktualisiert.

Alle weiteren Informationen hier.

Regionales Kulturprogramm Bergisches Land: Kulturadressbuch

Das Koordinierungsbüro Bergisches Land hat ein Kulturadressbuch entwickelt!

Es ist online und nutzbar für alle, die sich vernetzen oder informieren wollen, WER in der Region WAS WO macht. Kulturschaffende, die einen Kooperationspartner für ein Projekt suchen, können sich hier schlau machen. Mit der Möglichkeit, nach Orten und/oder Kultursparten zu sortieren, kommt der Suchende schnell zum Ziel. Oder einfach mal die lange Liste durchstöbern und sehen, was das Bergische Land an Kulturinstitutionen und -vereinen zu bieten hat.

Wer auf sich und seine Arbeit im Kulturadressbuch aufmerksam machen möchte, kann seinen Eintrag in weniger als 5 Minuten erstellen. Den fertigen Eintrag schaltet das Koordinierungsbüro nach kurzer Prüfung frei.

Anmeldung hier.

Alle weiteren Informationen hier.

Pressemitteilung Kulturadressbuch 

Projekt des Vereins Kunst+Projekte e.V.: Künstlerportal Deutschland 

Der Verein Kunst+Projekte e.V. hat das Künstlerportal Deutschland entwickelt, das nun durch Künstlerinnen und Künstler mit Leben erfüllt werden soll.

Es handelt sich um ein Projekt aus dem Programm Neustart Kultur des BKM, gefördert durch Kultur.Gemeinschaften und für die beteiligten Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden kostenfrei. Unter Ausnutzung der Möglichkeiten von Globalisierung und Digitalisierung wird eine Plattform geschaffen, wo Künstlerinnen und Künstler sich national und international Aufmerksamkeit und Anerkennung sichern können. Hier kann sich jede Künstlerin und jeder Künstler der angewandten und bildenden Kunst, der in Deutschland lebt und arbeitet, sich eintragen lassen, diskriminierungsfrei und antirassistisch.

Weitere Informationen und Eintragung hier.


AUSSCHREIBUNGEN:

Auszeichnung „WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024“

Die Initiative Culture4Climate zeichnet erstmals Menschen und Organisationen aus, die innovative Wege des Klimaschutzes im Kultursektor in Deutschland beschreiten, durch ihr vorbildliches Engagement wichtige Impulse setzen und andere zur Nachahmung inspirieren können.

Der „WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024“ vergibt in drei Kategorien insgesamt 10.000 Euro an:

- Öffentliche Kulturorganisationen (Öffentliche getragene oder institutionell geförderte und grundfinanzierte Kulturorganisation z.B. Städtische oder Staatliche Theater und Museen, Kulturdezernate, Produktionshäuser, Kulturverbände)
- Private Kulturorganisationen (Privat grundfinanzierte, nicht-institutionell geförderte Kulturorganisationen, z.B. freie Ensembles, private Stiftungen, Netzwerke, Initiativen)
- Einzelpersonen (Einzelakteure z.B. Solo-Selbständige, Künstler)

Bewerbungsfrist: 7.4.2024

Mehr Infos hier.

Kunstmuseum Solingen: Internationaler Bergischer Kunstpreis 

Das Kunstmuseum Solingen richtet vom 13.09. bis 20.10.2024 die 78. Internationale Bergische Kunstausstellung aus. In den repräsentativen Räumen des Museums werden ausgewählte und herausragende Positionen aktueller Kunst gezeigt. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog.
Der Internationale Bergische Kunstpreis ist mit 10.000 € dotiert und wird von der´NATIONAL-BANK AG verliehen. Zur Finissage verleiht die Stadt-Sparkasse Solingen drei Publikumspreise in Höhe von 1.500 €, 1.000 € und 500 €.

Bewerbungsfrist: 13.03.2024

Teilnahmebedingungen und weitere Informationen hier.

Gemeinde Wadersloh: 8. Bildhauersymposium vom 10.08. bis 18.08.2024

Bereits im Jahre 1997 hat die Gemeinde Wadersloh das 1. Wadersloher Bildhauersymposium veranstaltet. Das „2. Work-Shop-Symposium“ im Jahr 2000 wurde mit den drei weiterführenden Schulen in der Gemeinde gestaltet. Ein 3. Bildhauersymposium hat im Jahr 2003 unter dem Leitgedanken „Europa“ und das 4. Bildhauersymposium im Jahr 2009 mit dem Thema „Kunst verbindet“ stattgefunden. So wurde die Präsentation der ständigen Sammlung im Museum ergänzt. Im Jahr 2014 fand das 5. Bildhauersymposium unter dem Thema „Wege nach Liesborn“ zum Leitgedanken „Gründung eines Kunstpfades“, der den Ortsteil Liesborn zum kulturellen Zentrum der Gemeinde macht, statt. Die entstandenen Kunstwerke des 6. Bildhauersymposiums 2017 und des 7. Bildhauersymposiums 2021 wurden auf dem Kunstpfad in Liesborn bereits integriert.

Viele Künstlerinnen und Künstler aus der Region und darüber hinaus haben sich mit unterschiedlichen Arbeiten an den bisherigen sechs Symposien beteiligt. Viele entstandene Kunstwerke finden sich heute im öffentlichen Raum aller drei Ortsteile und auf dem Kunstpfad wieder.

Die Kunstwerke des 8. Bildhauersymposiums mit dem Thema „Wege nach Liesborn“ sollen ebenfalls auf dem Kunstpfad, der seinen Anfang am Wanderparkplatz/weg im Ortsteil Liesborn an der Liesborner Straße in Richtung des Waldgebietes „Liesborner Holz“ nimmt, ihren Platz finden.

Wettbewerbsleistung: Die Aufgabenstellung besteht in der Entwicklung von zwei Ideenentwürfen zum Thema „Wege nach Liesborn“.

Teilnahmevoraussetzungen: u.a. Wohnsitz in NRW.

Abgabetermin: 01.03.2024 bis 12.30 Uhr

Alle weiteren Informationen hier.

Strundetal e.V.: Malwettbewerb „Strundeliebe - in Gemälden“

Das Strundetal und seine bergische Umgebung sind ein besonders schöner und inspirierender Ort. Anlässlich des vierten Strundetal-Festes lobt der Strundetal e. V. wieder einen Kunstwettbewerb aus, dieses Mal einen Malwettbewerb unter dem Motto „Strundeliebe - in Gemälden“.

Eine 6-köpfige Jury (Eva und Dirk Günther, Ursula Clemens-Schierbaum, Christoph Felder, Gisbert Franken, David Roth,) wird aus den Einsendungen drei Gemälde auswählen, die am Tag des Strundetal-Festes am 1. September 2024 innerhalb einer Ausstellung präsentiert und mit Preisgeldern prämiert werden. Die Preisgelder sind gestiftet und betragen:
1. Platz: 500,- €; 2. und 3. Platz: je 250,- €

Die drei Gewinner des Wettbewerbs und ihre prämierten Bilder werden von der Fotografin Polina Kluss für das Buch „Strundeliebe - in Gemälden“ portraitiert. Auch die anderen eingereichten Gemälde sollen in diesem Bändchen dokumentiert und veröffentlicht werden.

Einsendeschluss: 23.06.2024

Teilnahmevoraussetzungen hier.
Weitere Informationen hier.


FÖRDERPROGRAMME:

Bundesförderprogramm „Kultur macht stark“

Mit einer Fördersumme von jährlich bis zu 50 Millionen Euro bis Ende 2027 ist „Kultur macht stark“ das größte Programm für kulturelle Bildung in Deutschland.

Bei der Umsetzung von „Kultur macht stark“ arbeitet das BMBF mit Programmpartnern zusammen, ausgewählten Verbänden und Stiftungen, die bundesweit aktiv sind und eine große Spannbreite der kulturellen Bildungsprojekte möglich machen. Die Programmpartner wirken entweder als so genannte „Förderer“, die Fördermittel an Bündnisse für Bildung für lokale Projekte vergeben, oder als „Initiativen“, die gemeinsam mit lokalen Akteuren Projekte vor Ort umsetzen. Zu den 27 Programmpartnern der dritten Förderphase gehören der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, der Verband deutscher Musikschulen, der Deutsche Volkshochschul-Verband und die Stiftung Digitale Spielekultur.

Dem Programm liegt ein breites Kulturverständnis zugrunde, das alle Bereiche von der Alltags- und Bewegungskultur über digitale Medienbildung und Musik bis hin zum Theater oder Zirkus umfasst. Gefördert werden beispielsweise Musikworkshops, Theaterkurse oder Zirkusfreizeiten.

Weitere Informationen hier.

Bundesmusikverband für Chor & Orchester: Musik für alle! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen

Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen.

Antragsfrist: 01.05.2024 (mit Projektstart ab 01.07.2024)

Weitere Informationen hier.

create music NRW: Förderung von Bands und Solo-Künstlern 

Sie planen ein Projekt, was Sie als Band weiterbringt? Sie wollen ins Studio gehen, ein Video drehen, Fotos schießen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann können Sie sich bei create music NRW für eine Förderung Ihres Vorhabens bewerben. Viermal im Jahr werden kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands vergeben.

Nächste Antragsfristen Bandförderung:
01.04.2024
01.08.2024

Antragsformular hier.
Kriterienkatalog hier.

Alle weiteren Informationen hier.

create music NRW: Projektförderung für Veranstalterinnen und Veranstalter

Wenn Sie ein Projekt planen, dass das Netzwerk in Ihrer Nähe stärkt, jungen Bands sowie Musikerinnen und Musikern eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in Ihrer Stadt ankurbelt, dann können Sie bei einen Antrag auf finanzielle Förderung beim Projektbüro create music stellen. In dem Projektförderprogramm werden Projekte mit bis zu 5.000 € gefördert.

Nächste Antragsfristen Projektförderung:
01.04.2024
01.08.2024

Antragsformular hier.
Kriterienkatalog hier.

Alle weiteren Informationen hier.

Deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen
des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften
und gemeinnützige kirchliche Träger.

Antragsfrist: 31.03.2024

Weitere Informationen hier.

Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Ziel des Förderaufrufs ist die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, die vorrangig karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen.

Eine Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude" (progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude).

Förderfähig ist bei anteiliger Gewährung von EU-Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 die energetische Sanierung von:

a) kulturellen Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie Gebäuden für kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte und Kunstausstellungen,
b) Bibliotheken und Büchereien,
c) Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude wie z.B. Umkleide-, Wasch- und Duschräume, Toiletten, Schulungs- und Besprechungsräume von Sporthallen und Sportplätzen, die für die Ausübung einer sportlichen Betätigung geeignet und bestimmt sind und in denen Sportunterricht erteilt wird oder die für den Trainings- und Wettkampfbetrieb genutzt werden,
d) Schwimmbädern, soweit sie zum sportlichen Schwimmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind,
e) Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbädern, soweit sie auf
Rehabilitationsmaßnahmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind,
f) Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheimen und Jugendherbergen,
g) Pflegeheimen und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.

Die zu sanierenden Gebäude müssen vor 1977 errichtet worden sein und unter den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes in der jeweils geltenden Fassung fallen.

Antragsfrist: Anträge können laufend eingereicht werden, es gilt das Windhundprinzip.

Alle weiteren Informationen hier.

Erlebnis.NRW

Im Rahmen des EFRE/ JTF-Programm NRW 2021-2027 ist der zweite Aufruf des Erlebnis.NRW veröffentlicht worden.

Mit dem Aufruf sollen der nachhaltige Tourismus, der Kultur- und Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit dem aktuellen Territorialen Strategiekonzept der jeweiligen touristischen Region stehen.

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Verbände und Stiftungen, Kammern.

Antragsfrist für die zweite Einreichungsrunde: 31.01.2025.

Weitere Informationen hier.

Fonds Soziokultur

Die Förderprogramme des Bundesverbandes Soziokultur richten sich an soziokulturelle Zentren, soziokulturelle Initiativen und weitere soziokulturelle Akteur*innen.

Hier der Überblick zum Fonds sowie alle weiteren Informationen (abrufbar unter der Rubrik "Förderung").

Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen,
Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT“

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, wettbewerbsfähige Innovationen zu entwickeln und Lösungen zu finden, die dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben. Die Innovationen sollen als Treiber für eine moderne klima-, umwelt-, und ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen dienen. Es sind sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen angesprochen.

Die standortspezifischen Stärken des Landes NRW sollen innerhalb der folgenden drei Themenbereiche gefestigt und ausgebaut werden:
• Kultur, Medien und Kreativwirtschaft
• Künstliche Intelligenz
• Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft

Antragsberechtigt sind:
• kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen
• kommunale Unternehmen und Einrichtungen
• Forschungs- und Bildungseinrichtungen
• Kammern, Vereine und Stiftungen

Anträge zur Förderung können eingereicht werden bis:
Einreichungsrunde 2: 26.04.2024
Einreichungsrunde 3: 31.01.2025

Weitere Informationen hier.

Kulturrucksack NRW

Ziel des landesweiten Vorhabens ist, allen Kindern und Jugendlichen kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.

Der Kulturrucksack NRW knüpft an bestehende Programme wie zum Beispiel „Künstler in die Kita", „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen", „Kultur und Schule", „KulturScouts" oder „Kulturstrolche" an, die bereits in den Kindertageseinrichtungen und Schulen Nordrhein-Westfalens angeboten werden. Er wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren.

Kommunen, in denen mehr als 3.500 junge Menschen in diesem Alter leben, können sich direkt beteiligen, kleinere Städte und Gemeinden können sich im Verbund mit anderen bewerben. Das Land unterstützt die Kulturrucksack-Kommunen und ihre Projekte finanziell.

Die Antragsstellung für Bergisch Gladbach erfolgt über das Kulturbüro der Stadt Bergisch Gladbach. Weitere Informationen hier.

Die Kommunen Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal und Wermelskirchen haben sich für das Angebot zu einem Verbund zusammengeschlossen. Die Antragsstellung erfolgt bei der jeweiligen Kommune. Weitere Informationen hier.

Landesinitiative Europa-Schecks

Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern. Die Europa-Schecks unterstützen sowohl kleine als auch umfangreichere Vorhaben mit bis zu 25.000 Euro. Ein finanzieller Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Bewerben können sich beispielsweise
• rechtsfähige Vereine (e.V.), z.B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,
• Kultur- und Sporteinrichtungen,
• Migrantenselbstorganisationen,
• Städte, Kreise und Gemeinden,
• Schulen und Hochschulen,
• außerschulische Bildungsstätten.

Antragsfrist: sechs Stichtage im Jahr, jeweils der 1. eines ungeraden Monats.

Weitere Informationen hier im Fördersteckbrief.

Nordrhein-Westfalen-Stiftung: Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (Projektförderung)

Ein Förderprogramm für Vereine, Stiftungen, Verbände, Gruppen für den Erhalt von Landschaften, Denkmälern und Kulturgütern (z.B. Flächenerwerb, Bauvorhaben, Projekte).

Weitere Informationen hier.

Residence NRW⁺

Ein Programm von Kunststiftung und Kultursekretariat NRW

Residence NRW⁺ richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler und Kuratorinnen und Kuratoren mit Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie an Kuratorinnen und Kuratoren aus der Schweiz. Mit den vier programmatischen Kernelementen – Austausch, Praxis, Betreuung und Netzwerk – bietet Residence NRW⁺ die bestmöglichen Bedingungen für die Weiterentwicklung im jeweiligen Arbeitsfeld. Pro Jahr vergibt Residence NRW⁺ vier zwölfmonatige Stipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler sowie vier sechsmonatige Stipendien für Kuratorinnen und Kuratoren. Besonderheiten des Stipendiums sind das gemeinsame Leben und Arbeiten, das den Austausch untereinander befördert. Dementsprechend ist die Bereitschaft aller Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Stipendienzeit vornehmlich am Residenzort zu verbringen, Voraussetzung. Zum Leben und Arbeiten werden kostenfrei geeignete Räume zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen hier.
Ein Überblick hier.

„Small Change for Europe“

Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen,
Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen.

Weitere Informationen hier.

Soziokultur NRW: Allgemeine Projektförderung und Transkultur

Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen e.V. (Soziokultur NRW) fördert Projekte, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und die Wechselwirkungen von Kunst, Kultur und Gesellschaft in den Blick nehmen. Soziokulturelle Praxis soll der Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Bürger*innen dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur.

Weitere Informationen hier.

Stand: Februar 2024