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Kultur und Schule

ACHTUNG: Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden. Um Ihnen den Umstieg zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine Klickanleitung zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Online-Projektskizze führt. Die Antragsfrist zur Einreichung der Projektdatenblätter im Bewerbungsjahr 2024/2025 ist in Abstimmung mit den Bezirksregierungen ausnahmsweise auf den 12. April 2024 gelegt worden.

© Sabine Prickartz

2006 legte das Land Nordrhein-Westfalen ein besonderes Programm in Sachen kultureller Bildung auf: das Landesprogramm Kultur und Schule. Dieses wendet sich an alle Schulformen und bildet eine ideale Ergänzung zum schulischen Musik- und Kunstunterricht. Seit 2006 haben bereits über 60 Schulen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis mit mehr als 230 Projekten an dem Landesprogramm teilgenommen.

Ziel ist es, professionelle Künstlerinnen und Künstler zu Projekten in die Schulen zu holen. Außerhalb des Unterrichts werden so Freiräume für die Schülerinnen und Schüler geschaffen, um sich auszuprobieren - und zwar frei von jedem Notendruck. Vielmehr geht es darum, Ungewöhnliches kennenzulernen und Neues zu erkunden. Das große Spektrum reicht von Theater, Literatur über neue Medien, von Trommelworkshop bis zu Break Dance, vom Malen im Freien bis zu Bildhauerarbeit mit Profiwerkzeug, vom Radio machen bis zur Entwicklung eigener Kompositionen, es ist (fast) alles möglich. Die Ergebnisse sind immer wieder so überzeugend und begeisternd, dass sie auch schon im Kreishaus präsentiert wurden. Denn das, was in den Begegnungen zwischen Kindern und Jugendlichen mit "richtigen" Künstlerinnen und Künstlern geschieht, soll nicht im Verborgenen bleiben. Eine Abschlussveranstaltung findet nach Möglichkeit auch in den meisten Schulen vor Ort statt.

Aufgabe des Kulturamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises ist, die Anträge, die seitens der Schulen in Zusammenarbeit mit den Künstlerinnen und Künstlern entwickelt werden, zusammenzufassen, sie für ein vom Land vorgegebenes Juryverfahren vorzubereiten und demzufolge zu beantragen, Zuwendungsbescheide für die Landesförderung von 80 Prozent der Gesamtmittel umzusetzen, Schulen sowie Dozentinnen und Dozenten in den Phasen der Antragsstellung wie Umsetzung beratend zur Seite zu stehen, Verwendungsnachweise zu prüfen und vieles mehr.