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Jetzt Anträge für Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) einreichen – Frist endet am 28. Februar

Es ist wieder einmal soweit: Vereine, Initiativen und Kultureinrichtungen haben für das Jahr 2020 erneut die Möglichkeit, eine Förderung durch den Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Um einen Antrag zu stellen, können sich Privatpersonen, gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sowie Vereine bis zum 28. Februar beim Kulturbüro des Rheinisch-Bergischen Kreises melden. Denn der Rheinisch-Bergische Kreis als Gebietskörperschaft ist gegenüber dem LVR der formale Antragsteller. Das heißt, dass alle Anträge zur Vorprüfung und Beratung im Kulturbüro bis Ende Februar vorgelegt werden müssen. Das Kulturbüro berät Sie hierzu gerne und begleitet den ganzen Prozess bis hin zum Verwendungsnachweis mit. Um Anträge und Projektideen zu besprechen, sollten Sie frühzeitig mit dem Kulturbüro des Rheinisch-Bergischen Kreises in Verbindung treten.

Die Unterstützung im Rahmen der sogenannten Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden sowohl eigene als auch kulturelle Projekte der Mitgliedskörperschaften des LVR finanziell unterstützt.

Mehr Infos gibt es über das Kulturbüro, Telefon 02202 13-2770 beziehungsweise per E- Mail an kultur@rbk-online.de. Die entsprechenden Links sind auch auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises (www.rbk-direkt.de/kulturbuero) eingestellt.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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