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Corona-Virus: Weiteres Pflegeheim betroffen

Wie heute Abend bekannt wurde, ist im Rheinisch-Bergischen Kreis ein weiteres Pflegeheim von einer Corona-Infektion betroffen. Es handelt sich um zwei Personen aus der Mitarbeiterschaft und einer Bewohnerin einer Senioreneinrichtung in Bergisch Gladbach. Die Personen befinden sich bereits in Quarantäne. Heute sind die positiven Testergebnisse bekannt geworden.

Das Gesundheitsamt des Kreises war unverzüglich vor Ort und hat die Ermittlung der in Frage kommenden Kontaktpersonen aufgenommen sowie Abstriche genommen. Bei den Kontaktpersonen handelt es sich um Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung, die von den beiden Personen aus der Mitarbeiterschaft betreut wurden sowie um Mitarbeitende der Einrichtung.

Bei den Bewohnerinnen und Bewohner zweier Etagen des Hauses, auf denen die beiden Mitarbeitenden tätig waren, sowie den Mitarbeitenden die auf diesen beiden Etagen tätig sind, wurden heute vorsorglich Abstriche genommen. Es handelt sich insgesamt um 83 Personen, darunter 52 Bewohnende und 31 Mitarbeitende. Es konnte ermöglicht werden, die beiden betroffenen Etagen so zu separieren und unter Quarantäne zu stellen, dass der Betrieb in den anderen Gebäudeteilen der Einrichtung aufrechterhalten bleiben kann.

Für Kontaktpersonen in der Einrichtung wurde Quarantäne angeordnet. Dies bedeutet für die Bewohnerinnen und Bewohner, dass sie für die Dauer der angeordneten Quarantäne ihr Zimmer nicht verlassen dürfen. Dies sind wesentliche Einschränkungen für die älteren Menschen, die zwar schwer wiegen, jedoch notwendig sind, um weitere Infektionsketten zu unterbrechen. Dies ist vor allem in einer Einrichtung der Seniorenpflege von hoher Bedeutung, da diese Risikogruppe von schwereren Verläufen einer möglichen Corona-Infektion besonders betroffen ist.

Die Kontaktpersonen aus der Mitarbeiterschaft wurden in häusliche Quarantäne gesetzt bzw. das Pflegepersonal arbeitet vorsorglich unter vollständiger Schutzkleidung weiter. Diese Maßnahme wurde getroffen, damit sowohl die Sicherheit der Pflegebedürftigen als auch die Funktionsfähigkeit der Pflegestrukturen in der Pflegeeinrichtung aufrechterhalten bleibt.

Die RKI-Richtlinien für stationäre und ambulante Altenpflege finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Personal_Pflege.html

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.
Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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