09.07.2021Amt für Familie und Jugend des Rheinisch-Bergischen Kreises erstattet Elternbeiträge für Kitas und Kindertagespflege anteilig zurückEltern von Kindern in Kindertagesbetreuung werden erneut entlastet. Dies hat der Kreistag in einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Das Amt für Familie und Jugend des Rheinisch-Bergischen Kreises – zuständig für die Kommunen Burscheid, Kürten und Odenthal – erhebt für den Monat Februar keine Beiträge für Betreuungsangebote. Zudem werden die Beiträge für die Monate März bis Mai um die Hälfte reduziert. Dies gilt auch für die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen an den kreiseigenen Förderschulen. Betroffen sind hier die Verbundschule Mitte in Bergisch Gladbach und die Verbundschule Nord in Wermelskirchen. Die bereits eingezogenen oder überwiesenen Beiträge werden anteilig zurückerstattet. Aufgrund der Covid-19-Pandemie forderte das Land die Eltern auf, Betreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Dieser eingeschränkte Regelbetrieb galt bis zum 19. Februar 2021. Ab dem 22. Februar 2021 konnten wieder alle Kinder die Betreuungsangebote nutzen. Die Betreuungszeiten in Kindertagesstätten waren jedoch landesweit pauschal um zehn Stunden pro Woche gekürzt, um eine Betreuung in festen Gruppen zu ermöglichen. Der Regelbetrieb wurde am 7. Juni 2021 wieder aufgenommen.Nach erneuten Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine Verständigung für die pandemiebedingte Erstattung der Elternbeiträge erzielt. Die Beiträge werden vom Land und den Kommunen zu gleichen Teilen übernommen. von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestellezurück