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Corona-Virus: Stationäre Impfstelle in Kürten startet – Auffrischungsimpfungen für Kinder ab 12 Jahren nach drei Monaten möglich – Kinderimpfaktion in Wermelskirchen

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat eine weitere stationäre Impfstelle eingerichtet. Im Bürgerhaus in Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, können sich Bürgerinnen und Bürger ab Montag, 10. Januar, Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen abholen. Die Impfstelle hat montags bis mittwochs von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Interessierte können Termine über das Online-Tool des Kreises unter https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx vereinbaren. Mit der Einrichtung der Impfstelle entfällt das mobile Impfen in Kürten. Notwendige Unterlagen für die Impfung sind der Personalausweis sowie der Anamnesebogen und das Aufklärungsmerkblatt, beides ausgedruckt und ausgefüllt. Die Unterlagen stehen auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Verfügung: https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx. 

„Ich freue mich, dass wir mit hervorragender Unterstützung durch die Kommunen und Hilfsorganisationen eine weitere Impfstelle einrichten konnten“, so Landrat Stephan Santelmann. Dank der großartigen Zusammenarbeit und der logistischen Unterstützung durch Willi Heider, Bürgermeister der Gemeinde Kürten, und die Mitarbeitenden der Verwaltung konnte der Rheinisch-Bergische Kreis das weitere Impfangebot schaffen. Besonderer Dank gilt dabei auch dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis, und dessen Vorsitzender Ingeborg Schmidt.

Auffrischungsimpfung von 12- bis 17-Jährige nach drei Monaten möglich
Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht nun auch die Auffrischungsimpfung von 12- bis 17-Jährige in den Impfstellen der Kreise und kreisfreien Städte. In den Impfstellen des Kreises werden Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren nun nach ärztlicher Aufklärung geboostert. Bisher erhielt diese Gruppe nur von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine Auffrischungsimpfung.

Klaus Eckl, der das Thema Impfen beim Kreis verantwortet, weist zudem noch einmal darauf hin, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlung für Erwachsene im Dezember aktualisiert hat. Sie empfiehlt eine Boosterimpfung bereits ab drei Monaten nach der letzten Immunisierung. „Rund 70.000 Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis haben sich nach ihrer Zweitimpfung noch nicht boostern lassen. Insbesondere durch die Omikron-Variante ist es wichtig, dass die Auffrischungsimpfung in dem empfohlenen Zeitraum erfolgt, da das Infektionsrisiko deutlich reduziert wird.“ Derzeit sind noch Termine in allen stationären Impfstellen im Kreisgebiet vorhanden. Auch Impfwillige ohne Termin können zum Impfen vorbeikommen. Hier kann es je nach Auslastung jedoch zu Wartezeiten kommen.

Kinderimpfaktion in Wermelskirchen
Am Samstag, dem 8. Januar, 10 bis 18 Uhr, findet in Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-34, eine Impfaktion für Kinder von fünf bis elf Jahren statt. Eine Impfung ohne Termin ist nicht möglich. Interessierte können Termine über das Online-Tool des Kreises unter https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx vereinbaren. Auch in weiteren Kommunen sind Kinderimpfaktionen in Planung.

Bei der Organisation der Kinder-Impfaktionen wird die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises von der Johanniter-Unfall-Hilfe unterstützt. Notwendige Unterlagen für die Impfung sind der Personalausweis sowie der Anamnesebogen, das Aufklärungsmerkblatt und die Einwilligungserklärung, alle Dokumente ausgedruckt und ausgefüllt. Die Unterlagen stehen auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Verfügung: https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx.

Die STIKO empfiehlt für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen vorgesehen. Entsprechend der STIKO-Empfehlung kann die Zweitimpfung im Einzelfall bis zu sechs Wochen nach erfolgter Erstimpfung erfolgen. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Damit die Impfungen möglichst kindgerecht verlaufen, und um dem besonderen medizinischen Beratungsbedarf der Eltern zu entsprechen, wird der Schwerpunkt der Kinderimpfungen in den Praxen der Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner liegen und um das Angebot der Hausärztinnen und Hausärzte ergänzt.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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