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Soziale Wohnraumförderung 2022 im Rheinisch-Bergischen Kreis – Jetzt Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Personen, die Eigentum für das selbst genutzte Wohnen erwerben möchten, können jetzt noch von Fördergeldern profitieren. Dabei sind Grunddarlehen in Höhe von bis zu 154.000 Euro möglich. Hinzu kommt ein Familienbonus je Kind von 20.000 Euro. Auf diese Darlehen gibt es einen Tilgungsnachlass von 10 Prozent. Darunter fallen etwa die Neuschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, der Ersterwerb von einem Bauträger oder der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Weiterhin können Zusatzdarlehen zum Beispiel für barrierefreie Objekte, standortbedingte Mehrkosten oder Bauen mit Holz gewährt werden. Der Tilgungsnachlass dafür beträgt 50 Prozent.

Gefördert werden Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einem Menschen mit Schwerbehinderung. Dabei gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die sich nach dem steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen des Haushaltes richten. Für eine vierköpfige Familie liegt diese derzeit bei rund 59.500 Euro.

Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises. In einem ausführlichen Beratungsgespräch kann geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 02202 13-2413 oder per E-Mail an wohnungsbaufoerderung@rbk-online.de möglich.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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