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Bezirksregierung genehmigt den Haushalt des Rheinisch-Bergischen Kreises ohne Auflagen

Die Bezirksregierung Köln hat als Aufsichtsbehörde den Haushalt des Rheinisch-Bergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2023 ohne Auflagen genehmigt. Lediglich Anmerkungen wurden zum Etat gemacht: So ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aus Gründen des Rücksichtnahmegebotes gegenüber den kreisangehörigen Kommunen vertretbar. „Der Rheinisch-Bergische Kreis verfolgt seine Wirtschaftlichkeitsziele seit Jahren mit hoher Priorität, um die Belastung für die kreisangehörigen Kommunen so gering wie möglich zu halten“, sagt Landrat Stephan Santelmann zu der Genehmigung. „Die Bezirksregierung hat unsere Anstrengungen mit ihrer Entscheidung vollumfänglich gewürdigt und unsere Finanzplanungen ohne jegliche Beanstandungen genehmigt. Das freut mich und bestätigt unseren guten, gemeinsamen Weg.“

Gleichwohl merkt die Aufsichtsbehörde an, dass eine weitere Inanspruchnahme des Eigenkapitals nicht dauerhaft vorgesehen werden sollte. Sie stellt stattdessen in den Raum, dass aufgrund der zuletzt stark gestiegenen finanziellen Belastungen perspektivisch – ebenso wie in den Kreisen im Umland – auch im Rheinisch-Bergischen Kreis mittelfristig eine Erhöhung der Kreisumlage notwendig sein könnte.

Der genehmigte Etat plant Aufwendungen in einer Gesamthöhe von 502.591.686 Euro. Dem stehen insgesamt Erträge von 501.495.038 Euro gegenüber. In 2023 ergibt sich dadurch ein Fehlbetrag von 1.096.648 Euro. Dieser wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt. Mit der erfolgten Genehmigung kann der Kreis nun die für das Jahr 2023 anstehenden Aufgaben und Projekte umsetzen: Für Fachämter und Dienststellen sowie alle Partner, Wirtschaftsunternehmen, Träger und weitere Akteure, mit denen der Kreis zusammenarbeitet, bietet die Genehmigung Planungssicherheit innerhalb eines verlässlichen finanziellen Rahmens.


von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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