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Führerscheintausch: Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen Führerscheine bis zum 19. Januar 2024 umtauschen

Ab dem Jahr 2033 sollen alle Menschen mit Führerschein, die in der EU leben, einen einheitlichen Kartenführerschein besitzen. Daher werden die bisherigen alten Führerscheine sukzessive ausgetauscht. Personen, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind, müssen ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.

Kartenführerscheine müssen grundsätzlich erst ab 2026 umgetauscht werden. Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, wenn auf dem Führerschein selbst kein früheres Ablaufdatum angegeben ist. Die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises rät den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, bereits im Sommer vor Ablauf der Tauschfrist einen Antrag zu stellen (siehe Info-Box).

Personen, deren Papierführerschein nicht durch den Rheinisch-Bergischen Kreis oder den ehemaligen Rhein-Wupper-Kreis ausgestellt wurde, sollten bereits vor Antragstellung mit der jeweiligen Ausstellungsbehörde ihres Papierführerscheins Kontakt aufnehmen. So können die dort vor Ort gespeicherten Daten an den Rheinisch-Bergischen Kreis übermittelt und das Verfahren zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins beschleunigt werden.

Neben der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus können Umtauschanträge auch in den lokalen Bürgerbüros gestellt werden. Weitere Informationen zu Fristen, Anträgen und Kontaktdaten finden Interessierte unter https://t1p.de/id7a.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen. Der Umtausch der alten Führerscheine ist bundesweit Pflicht. Damit nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden und die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wurden die Fristen für den Umtausch gestaffelt: bei Inhaberinnen und Inhabern von Papierführerscheinen (grau oder rosa) nach Geburtsjahrgängen und bei Inhaberinnen und Inhabern von alten Kartenführerscheinen nach Ausstellungsdatum.

Welche Fristen müssen beachtet werden?
Die nachstehenden Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit.

Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr               Führerscheinumtausch bis
vor 1953                     19.01.2033        bitte noch warten
1953 – 1958               19.07.2022        bitte umtauschen
1959 – 1964               19.01.2023        bitte umtauschen
1965 – 1970               19.01.2024        bitte umtauschen
1971 oder später       19.01.2025        bitte noch warten

Kartenführerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr         Führerscheinumtausch bis
1999 – 2001                 19.01.2026         bitte noch warten
2002 – 2004              19.01.2027         bitte noch warten
2005 – 2007              19.01.2028         bitte noch warten
2008                             19.01.2029         bitte noch warten
2009                             19.01.2030         bitte noch warten
2010                               19.01.2031         bitte noch warten
2011                                19.01.2032         bitte noch warten
2012 bis 18.01.2013    19.01.2033         bitte noch warten


von: Rheinisch-Bergischer Kreis

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