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Bürgerbeteiligung am neuen Landschaftsplan „Südkreis“: Jetzt Anregungen einbringen

Für das Gebiet der Städte Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath überarbeitet die untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises derzeit den Landschaftsplan. Bis zum 14. Juni haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken zu dem Vorentwurf des Landschaftsplans zu äußern. So können sie aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt und am Schutz wertvoller Natur im Rheinisch-Bergischen Kreis mitwirken.

Die derzeitige Überarbeitung hat den bereits seit 2008 bestehenden Landschaftsplan „Südkreis“ zur Grundlage. Jetzt geht es im Wesentlichen darum, den Landschaftsplan an die aktuelle Rechtslage anzupassen, denn seit dieser Zeit hat es im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen zahlreiche Änderungen gegeben. Diese umfassen beispielsweise die Bedeutung von Flächen für den Biotopverbund oder die Klimawandelvorsorge. Im künftigen Landschaftsplan liegen einige Flächen, die eine herausragende Bedeutung als Lebensräume sowie für den Biotopverbund haben und daher besonders schützenswert sind. Nahezu alle Freiflächen im Plangebiet haben außerdem eine relevante Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiete im Sinne der Klimawandelvorsorge.

Ab dem Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gilt für die geplanten Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützten Landschaftsbestandteile innerhalb des Plangebietes „Südkreis“ eine sogenannte Veränderungssperre. Das bedeutet, dass dort bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans alle Änderungen untersagt sind. Die bisherigen, rechtmäßigen Nutzungen sind weiterhin erlaubt und auch erwünscht. Ziel des neuen Plans ist es, die Landschaftsplanung im Rheinisch-Bergischen Kreis zu vereinheitlichen, damit in allen Bereichen des gesamten Kreisgebietes die gleichen Bedingungen gelten.

Der Entwurf des neuen Landschaftsplans kann beim Amt Planung und Landschaftsschutz im Kreishaus Heidkamp (Am Rübezahlwald 7, Bergisch Gladbach), ab sofort bis zum 14. Juni montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Alle schriftlichen Anregungen werden im Verfahren einzeln geprüft, abgewogen und in die Entscheidung mit einbezogen.

Weitere Informationen zum Planentwurf und dem Thema Landschaftsplanung stehen auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises, www.rbk-direkt.de zur Verfügung. Über die Suchbegriffeingabe „Landschaftsplan Südkreis“, finden sich Text und Karten des Vorentwurfes, der Umweltbericht/SUP sowie verschiedene Links, u.a. zu einer interaktiven Kartenanwendung.
Für konkrete Nachfragen sind auch Bernd Guder (02202 13-2540) und Sarah Nebel (02202 13-2534), Mitarbeitende bei der unteren Naturschutzbehörde, telefonisch erreichbar.


von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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