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Kreisverwaltung genehmigt Erddeponie in Kürten

Der Rheinisch-Bergische Kreis kommt seiner Verantwortung bei der Abfallentsorgung nach und hat jetzt nach einem komplexen und umfänglichen Plangenehmigungsverfahren den Bau einer neuen Erddeponie in Kürten-Höchsten genehmigt. Um ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Erddeponien in der Region zur Verfügung zu stellen, hatte der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV), der sich um das Thema Entsorgung im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis kümmert, den Antrag für den Bau dieser Erddeponie gestellt. Die Genehmigung des Deponiebetriebs gilt für zehn Jahre und umfasst ein Ablagerungsvolumen von 294.000 Kubikmeter. Die beanspruchten Flächen werden Zug um Zug rekultiviert, um eine spätere landwirtschaftliche Nutzung sicherzustellen.

Bauarbeiten ab Herbst 2025
Mit dem Beginn des Straßenausbaus ist voraussichtlich im Herbst 2025 zu rechnen. Die Anfahrt und Abfahrt zur bzw. von der Deponie wird ausschließlich von Kürten-Neuensaal aus über die Kreisstraße K 36 erfolgen. Um einen zukünftigen Begegnungsverkehr von LKW zu ermöglichen, werden zwischen der Einmündung K 36/K32 und der geplanten Deponiezufahrt in Höchsten sechs Begegnungsbereiche geschaffen sowie abschnittsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert. Derzeit erfolgt dazu die Detailplanung bezüglich der verkehrlichen Erschließung im engen Austausch zwischen Kreisverwaltung und dem Fachplanungsbüro des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes. Parallel zum Straßenausbau kann der Bergische Abfallwirtschaftsverband mit der Errichtung der Deponie beginnen. Auf diese Weise werden die Bauphasen der Deponieerrichtung und des Straßenausbaus auf ein Minimum reduziert, sodass die Erddeponie möglichst zeitnah in Betrieb gehen kann. Damit kommt der Rheinische Bergische Kreis seiner Verantwortung der ortsnahen Abfallentsorgung nach.

Hintergrund
Seit der Schließung der Erddeponie Lüderich in Overath Ende 2019 gibt es im Rheinisch-Bergischen Kreis keine öffentliche Erddeponie für Erdaushub mehr. Die höheren Transportkosten zu weiter entfernt liegenden Erddeponien sind erheblich, verteuern Bauvorhaben und verschlechtern die wirtschaftliche Situation von lokalen Tiefbauunternehmen. Lange Fahrtrouten sind vor allem auch unter klimaschutz- und umweltrechtlicher Betrachtung nicht vertretbar. Des Weiteren ist seit der Schließung der Erddeponie Lüderich eine deutliche Zunahme von illegalen Entsorgungen von Bodenaushubmaterialien im Rheinisch-Bergischen Kreis zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Abfallrecht, der mit einem Bußgeld bis zu 100.000 € bestraft werden kann. Die Bodenablagerungen finden sich auch in Siefen, im Wald, Landschafts- und Naturschutzgebieten und müssen mit hohem Aufwand und oftmals auf Kosten der Allgemeinheit wieder beseitigt werden.

Zum Verfahren
Das Plangenehmigungsverfahren hatte Ende Dezember 2023 begonnen. Bei Projekten dieser Größenordnung ist eine Vielzahl an Unterlagen und Gutachten erforderlich, um sämtlichen umweltrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, zum Beispiel in Hinblick auf Immissionsschutz, Artenschutz und Bodenschutz. Die Rückmeldungen und Einwendungen der im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden und Verbände werden im Genehmigungsbescheid mittels Auflagen berücksichtigt. Auch Stellungsnahmen seitens der Gemeinde Kürten sowie Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern wurden aufgegriffen und sind beispielsweise in die Verkehrsplanung mit eingeflossen. Die Eingriffe in den Boden und die Landschaft werden durch neue Bepflanzungen von Bäumen und Strauchhecken im Umfeld der Deponie ökologisch ausgeglichen.

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