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Wandern im Naturschutzgebiet: Einfach loslaufen und die Schätze genießen - Einige Verhaltensregeln beachten - Leichte Anmeldung von Veranstaltungen

Wer den Rheinisch-Bergischen Kreis und seine wunderschöne Natur zu Fuß oder mit dem Fahrrad erkunden will, ist dazu ganz herzlich eingeladen - und das gilt natürlich auch für die über 70 Naturschutzgebiete. Wandergruppen, Schulklassen, Familien und alle anderen Natur- und Wanderliebhaber können einfach durchstarten und den Kreis im Einklang mit der Natur entdecken. Ganz nach Lust und Laune und natürlich ohne Genehmigung.

Die in den letzten Jahren geschaffene hervorragende Wanderinfrastruktur bietet dazu zahlreiche Möglichkeiten. In den Naturschutzgebieten heißt es allerdings, besondere Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt zu geben. Dazu zählt beispielsweise, die Wanderwege nicht zu verlassen, Hunde an der Leine zu führen oder auf das Grillen zu verzichten. Denn bereits direkt am Wegesrand befinden sich viele schützenwerte Pflanzen- und Tierarten, die nicht zuletzt die Attraktivität und den Reichtum der Naturschutzgebiete ausmachen. Und das gilt es zu bewahren. „Die Natur des Rheinisch-Bergischen Kreises ist auch für Menschen aus den nahegelegenen Ballungsgebieten sehr attraktiv und ist daher stark besucht“, weiß Dezernent Gerd Wölwer und ergänzt, dass „wir uns über jeden Gast freuen. Damit die Attraktivität erhalten bleibt, ist es aber notwendig, dass auf die schützenwerte Natur Rücksicht genommen wird.“

Daher hat der Rheinisch-Bergische Kreis für Veranstaltungen in Naturschutzgebieten, die kostenpflichtig sind oder die öffentlich beworben werden, nun eine einfache Lösung gefunden. Über Touren mit bis zu 20 Teilnehmern muss der Rheinisch-Bergische Kreis lediglich informiert werden. Bisher war für die Veranstalter hierfür eine Genehmigung erforderlich, die zudem gebührenpflichtig war. Das entfällt jetzt gänzlich. Angemeldet werden können die Touren mit einer einfachen sogenannten „Anzeige“, die im Internet bereitsteht. Dort müssen lediglich einige Informationen zu der Art der Veranstaltung eingetragen werden, was sich in den meisten Fällen durch ankreuzen regeln lässt. Zusätzlich gilt es noch, die Wanderstrecke im Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises einzutragen. Auch dies ist mit wenigen Klicks möglich.

Nach dieser Information an den Rheinisch-Bergischen Kreis erhält der Veranstalter einen attraktiven Flyer mit einigen Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten zugeschickt, die zur Information der Wanderer dienen. „Wir sprechen gerade mit Wanderorganisationen wie beispielsweise dem Sauerländischen Gebirgsverein, die den Naturschutz in ihrer Satzung verankert haben, um für sie eine noch einfachere Lösung zu finden“, macht Gerd Wölwer deutlich, dass der Rheinisch-Bergische Kreis eng mit seinen Partnern zusammenarbeitet und deren Engagement für die Natur sehr schätzt.

Für größere kostenpflichtige oder öffentlich beworbene Veranstaltungen in Naturschutzgebieten mit mehr als 20 Teilnehmern ist weiter eine Genehmigung notwendig.

Durch die neue Regelung lassen sich Wanderveranstaltungen in Naturschutzgebieten deutlich schneller und kostengünstiger organisieren.

In Absprache mit dem Naturschutzbeirat wird dieses Vorgehen zunächst einmal zwei Jahre erprobt.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.rbk-direkt.de (Stichwort: Veranstaltungen).

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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