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Auszeichnung für das Ehrenamt – Noch bis zum 15. August Vorschläge für die Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises einreichen

Rund 600 Menschen hat der Rheinisch-Bergische Kreis seit Anfang der 1990er Jahren bereits für ihre besonderen ehrenamtlichen Verdienste geehrt. Auch jetzt können bis zum 15. August wieder Vorschläge für die Ehrennadel in Gold eingereicht werden. „In den vergangenen beiden Jahren, in denen ich bislang unsere langjährigen Ehrenamtlern diese Auszeichnung habe zukommen lassen, habe ich viele besondere Menschen und deren Geschichten kennengelernt. Das war eine große Bereicherung für mich und natürlich für den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis. Daher freue ich mich auch in diesem Jahr wieder über viele Vorschläge“, so Landrat Stephan Santelmann.

Die Bürgerinnen und Bürger, die sich tagtäglich engagieren, erleben viele lustige, berührende und besondere Momente. Sie tragen dazu bei, Vereine lebendig zu halten, Feste und Veranstaltungen auf die Beine zu stellen, Jugend zu begeistern oder älteren Menschen eine Stütze zu sein – kurzum, sie sind für Menschen da, bringen Jung und Alt zusammen und den Rheinisch-Bergischen Kreis weiter voran. Für dieses großartige Engagement zeichnet der Rheinisch-Bergische Kreis jedes Jahr bis zu 25 Personen mit der Ehrennadel in Gold aus. Damit werden Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich seit mindestens zehn Jahren ehrenamtlich in den Bereichen Jugendförderung, Soziales oder Kultur einbringen.

Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass die Tätigkeit schwerpunktmäßig im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises ausgeübt wird. Es ist nicht möglich, mehrere Menschen aus einem Verein gleichzeitig in einem Jahr zu ehren. Daher sollten sich die Vorschläge auf eine Person je Organisation beschränken. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde Anfang 2020, in der die zu Ehrenden mit einer vom Kreistag gestifteten Ehrennadel in Gold ausgezeichnet werden.

Vorschläge mit entsprechender Begründung für das auszeichnungswürdige Engagement sowie der Benennung von mindestens zwei Referenzpersonen für jede Ehrenamtlerin oder jeden Ehrenamtler können bis zum 15. August 2019 an den Rheinisch-Bergischen Kreis, Der Landrat, Referat für Presse und Kommunikation, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, oder per E-Mail an pressestelle@rbk-online.de gerichtet werden. Die Referenzen müssen bis zum 30. September beim Kreis eingegangen sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises unter www.rbk-direkt.de, Stichwort „Ehrung verdienter Bürger“.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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