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Rechtsgrundlagen im Offenen Ganztag – Schulrechtsexperte erläutert zentrale Themen

Rechtsgrundlagen im Offenen Ganztag – Schulrechtsexperte erläutert zentrale Themen
Foto: Als Diskussionsgrundlage ließ der Kerpener Jurist und Schulrechtsexperte Marcel Maciejewski die Anwesenden mithilfe grüner und roter Kärtchen aufgeworfene Fallbespiele mit „Ja“ oder „Nein“ beurteilen. Bildquelle: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pascal Pilgram

„Recht in der OGS – Der ganze Tag von A bis Z“ – mit diesem Thema setzten sich im zweiten Fachforum „Offene Ganztagsschule“ rund 80 Schul- und OGS-Leitungen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Jugendhilfe und Schulträgern aus dem gesamten Kreis auseinander. Organisiert wurde die Fachveranstaltung vom Bildungsnetzwerk des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Alle Grundschulen in der Region sind Offene Ganztagsgrundschulen und damit von 8 bis 16 Uhr für ihre Schülerinnen und Schüler zugänglich. Die Verknüpfung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten wird gemeinschaftlich von Schule und Jugendhilfe organisiert und gestaltet. Die Herausforderung für die pädagogischen Akteure im Offenen Ganztag ist es, sich im Spannungsfeld von Schulrecht und Jugendhilferecht zurecht zu finden. „Aufgrund dieser rechtlichen Unsicherheiten“, so Schulrat Christoph Lützenkirchen, „ist es von besonderer Bedeutung, dass wir den Dialog in unserer Zusammenarbeit vor Ort in den Schulen weiter intensiv fördern und leben.“ Im Mittelpunkt der Veranstaltungen standen zentrale rechtliche Fragen aus dem Alltag Offener Ganztagsgrundschulen: Inwieweit dürfen sich Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der OGS mit der schulischen Lehrkraft über die Entwicklung und Schwierigkeiten einzelner Kinder austauschen? Oder: Bleibt die OGS geöffnet, wenn der Unterricht wetterbedingt ausfällt? Der Kerpener Jurist und Schulrechtsexperte Marcel Maciejewski erläuterte diese und weitere Fragen praxisnah. Dabei ließ er die Anwesenden aufgeworfene Fallbespiele diskutieren und gab Handlungsempfehlungen.

Die Schulung rechtlicher Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der OGS kann in einigen Fällen zur Klärung hilfreich sein. „Hinzu kommt, dass unsere gemeinsamen Bemühungen durch eine ausgeprägte Kommunikationskultur bereits präventiv dafür sorgen, Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen“, hebt Rolf Brendecke hervor, Fachbereichsleiter der Katholischen Jugendagentur für Leverkusen, Rhein-Berg und Oberberg.

Weitere Informationen gibt es im Fachportal Bildung des Rheinisch-Bergischen Kreises unter www.bildungsnetzwerk-rbk.de.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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