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52 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

52 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis
Entwicklung der bestätigten Corona-Fälle pro Kommune im Rheinisch-Bergischen Kreis.

22 weitere bestätigte Corona-Fälle sind über das Wochenende im Rheinisch-Bergischen Kreis bekannt geworden. Acht Personen aus Bergisch Gladbach, eine aus Leichlingen, zwei aus Overath, fünf aus Rösrath und sechs aus Wermelskirchen wurden positiv getestet. Damit sind es nun insgesamt 52 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.

Insgesamt verteilen sich die bestätigten Fälle wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (17), Kürten (1), Leichlingen (5), Odenthal (1), Overath (9), Rösrath (7), Wermelskirchen (12). Die Kontaktpersonen wurden ermittelt, bzw. sind in der Ermittlung. Alle bekannten Kontaktpersonen werden kontaktiert und unter häusliche Quarantäne gesetzt. Gemeinschaftseinrichtungen sind nicht betroffen.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar. Am Wochenende werden Fragen rund um das Corona-Virus im Zeitraum von 10 bis 16 Uhr beantwortet.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von großen Menschenmassen sollten gemieden werden.
Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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