17.03.2020Corona-Virus: Zahnarztpraxis in Wermelskirchen betroffenDer heute hinzugekommene bestätigte Corona-Fall aus Wermelskirchen hat Folgen für eine Wermelskirchener Zahnarztpraxis.Eine Person, die in der Zahnarztpraxis tätig ist, war am Wochenende des 7./8. März aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückgekehrt. Die Person ist die Woche vom 9. März bis zum 13. März zur Arbeit gegangen. Am Wochenende des 14./15. März ist Fieber aufgetreten und es wurde sofort ein Abstrich genommen. Heute ist das Testergebnis eingetroffen. Der Abstrich war positiv.Die Zahnarztpraxis ist seit Montag, dem 16. März bis auf weiteres geschlossen. Die als Kontaktpersonen betroffenen Mitarbeitenden sind unter Quarantäne gesetzt. Die direkten Kontaktpersonen können hier alle vollständig ermittelt werden und sie werden sehr kurzfristig vom Gesundheitsamt kontaktiert. Entsprechend ihres Kontaktstatus werden sie unter Quarantäne gesetzt. Wer also als mögliche Kontaktperson in Betracht kommt, erhält jetzt gerade zurzeit und in aller Kürze einen Anruf des Gesundheitsamtes.BürgertelefonDas Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.Wer ist Kontaktperson?Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden. Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachtenGenerell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von großen Menschenmassen sollten gemieden werden.Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis). zurück