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Geflügelpest: Vorsicht beim Kauf von Hausgeflügel – auf Stallpflicht vorbereiten

Die private Haltung von Geflügel hat im Rheinisch-Bergischen Kreis im vergangenen Jahr zugenommen: 2020 haben sich rund 220 Hühnerhalter neu registrieren lassen, 2019 waren es 93.

Mit Blick auf die Verbreitung der Geflügelpest rät das Veterinäramt des Kreises zu äußerster Vorsicht beim Kauf von Geflügel. Derzeit besteht eine erhöhte Gefahr der Verschleppung der Geflügelpest durch den Kauf und den Handel mit Hühnern, Enten oder Gänsen.

Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig appelliert an alle, die sich Geflügel neu zulegen oder weitere Tiere kaufen wollen: „Bitte verschieben Sie den Erwerb wenn möglich bis in die Sommermonate. Gerade Enten, aber auch Hühner, können bereits Träger des Virus sein, ohne dass man ihnen das ansehen kann.“

Stall aufrüsten und Hygienemaßnahmen einhalten

Die Gefahr, dass Wildvögel die Geflügelpest in Hausgeflügelbestände einschleppen, besteht nach wie vor. Deshalb ordnete das Umweltministerium für den westfälischen Landesteil Nordrhein-Westfalens eine Stallpflicht für alle Bestände von Hausgeflügel an.

Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises fordert Geflügelhalter daher auf, sich bereits jetzt Gedanken über die Unterbringung ihrer zu Tiere machen, sollte eine Stallpflicht auch im Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet werden. In diesem Fall müssen sämtliche Stallungen der Tiere nach oben gegen Einträge, zum Beispiel Kot von Wildvögeln, durch eine dichte Abdeckung gesichert werden. Außerdem müssen Geflügelhalter Ställe mit einer gesicherten Seitenbegrenzung versehen, um zu verhindern, dass Wildvögeln eindringen.

Schon jetzt gilt, dass Hausgeflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden darf. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Wer seine Geflügelhaltung entgegen der Rechtslage bisher nicht angemeldet hat, wird gebeten, sich umgehend mit dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 02202 13-6839 vorzugsweise vormittags in Verbindung zu setzen.

Hintergrund

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine durch ein Influenzavirus hervorgerufene Infektion von Geflügel und Wildvögeln. Das Virus befällt in der Regel zunächst Wildvögel, die es dann über den Vogelzug verbreiten und Hausgeflügel infizieren. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden das Virus aber dennoch aus und können es an andere Vögel weitergeben. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Verbreitung der Geflügelpest in den Sommermonaten mit steigenden Temperaturen und Sonneneinstrahlung zum Erliegen kommt. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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