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Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen können ab dem 30. April Impftermine vereinbaren

Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises, die laut Impfverordnung aufgrund einer Vorerkrankung Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität haben, können ab kommendem Freitag, 30. April, hierfür Termine vereinbaren.

Laut Impfverordnung sind dies Menschen, bei denen ein hohes oder sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion besteht. Dies sind beispielsweise Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung, Menschen mit Organtransplantaten, Betroffene von Demenz, geistigen Behinderungen oder schweren psychiatrischen Erkrankungen sowie Patientinnen und Patienten mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, bestimmten schweren Lungen-, Leber-, Nieren- oder Muskelleiden sowie Betroffene von Diabetes oder Adipositas. Zudem sind Personen eingeschlossen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund anderer besonderer Umstände im Einzelfall ein hohes Risiko vorliegt.

„Der Nachweis der Impfberechtigung hat mittels ärztlichem Attest zu erfolgen, wobei lediglich die Zugehörigkeit zur beschriebenen Personengruppe bestätigt werden muss – eine konkrete Diagnose muss nicht aufgeführt werden“, erklärt Dezernent Klaus Eckl, der die Impfungen im Rheinisch-Bergischen Kreis verwaltungsseitig koordiniert.

Vorerkrankte können ab dem 30. April 2021 über die Kassenärztliche Vereinigung (Tel. 0800 116 117 - 01 oder online über www.116117.de) Termine buchen. Von Terminanfragen bei der Kreisverwaltung wird gebeten abzusehen.

„Die Priorisierungsgruppe 3 der Impfverordnung ist derzeit noch nicht freigegeben. Auch im Monat Mai ist leider der Impfstoff weiterhin knapp“, berichtet Klaus Eckl. Die Verteilung des Impfstoffs erfolge durch das Land anhand der Einwohnerzahl. „Durch die Priorisierung der älteren Mitbürger und da der Rheinisch-Bergische Kreis der zweitälteste Kreis in NRW ist, braucht das hiesige Impfzentrum deutlich länger zur Impfung der priorisierten Gruppen als andere Kreise oder kreisfreien Städte mit geringerem Seniorenanteil.“ Dennoch, so Eckl, seien auch andere berufsspezifisch priorisierte Gruppen oder Vorerkrankte zusätzlich geimpft worden, sofern Sie der Priorisierungsgruppe 1 oder 2 angehörten.

„Bundesweite Überlegungen, die Priorisierung spätestens im Juni aufzugeben, werden dazu führen, dass auch bald die Priorisierungsgruppe 3 Impfangebote erhalten kann“, stellt Eckl in Aussicht.

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