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Geflügelpest: Stallpflicht in Kürten und Wermelskirchen aufgehoben – weiterhin Hygienemaßnahmen beachten

Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises hebt mit Wirkung ab Samstag, 5. März 2022, die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht für Hausgeflügel in Teilen der Gemeinde Kürten und der Stadt Wermelskirchen auf.

Die Verfügung wurde erlassen, nachdem die Geflügelpest Anfang Februar bei Haushühnern in einem Geflügelbestand in Wipperfürth festgestellt worden war. Untersuchungen im Umkreis des betroffenen Betriebs haben keinen Hinweis auf eine weitere Verbreitung der Geflügelpest ergeben. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Wartezeit können daher jetzt auch die vom Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises getroffenen Regelungen in der Gemeinde Kürten und der Stadt Wermelskirchen aufgehoben werden. Alle Regelungen wie Stallpflicht, Verbringungsverbot für Geflügel und Eier sowie die Sicherungsmaßnahmen für Geflügel entfallen.

Geflügelhalter im Kreisgebiet sollten weiterhin wachsam sein

„Auch wenn ich mich darüber freue, dass die Hühner ab jetzt wieder im Freien scharren können, appelliere ich dringend an alle Halter von Geflügel, weiterhin die Vorsichtsmaßnahmen zu beachten“, so Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig, „wir müssen nach wie vor damit rechnen, dass der Erreger der Geflügelpest durch den Vogelzug mit in das Bergische Land gebracht wird.“

Das Veterinäramt empfiehlt deshalb allen Haltern von Geflügel im Kreisgebiet, unverändert wachsam zu sein. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. „Ställe sollten nur mit Stallkleidung und mit speziell dafür vorgesehenen Schuhen betreten werden, und es schadet nicht, wenn die eigenen Desinfektionsmittelvorräte noch einmal geprüft und bei Bedarf vervollständigt werden“, rät Dr. Thomas Mönig, „auch kann eine Abdeckung der Ausläufe den Eintrag von Kot von Wildvögeln verhindern.“

Wer vermehrt tote Wildvögel wie Enten, Gänse und Greifvögel findet, wird gebeten, diese dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 02202 13-2815 zu melden.

Die Geflügelpest

Seit Oktober 2021 werden vermehrt Geflügelpestfälle bei Haus- und Wildvögeln in Deutschland und in zahlreichen europäischen Staaten gemeldet. Aktuell führt der Vogelzug die Zugvögel aus ihren Überwinterungsgebieten im südlichen Europa und Afrika auf ihrem Weg in die sommerlichen Brutgebiete auch in das Bergische Land. Dabei können Krankheitserreger auf heimische Vögel übertragen werden.

Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der sogenannten Vogelgrippe (aviären Influenza). Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Es gibt keine Hinweise darauf, dass für Menschen von den zurzeit in Deutschland kursierenden Erregern eine Gefahr ausgeht. Im Einzelhandel erworbenes Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte können weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden.

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