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Führerscheintausch: Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen Führerscheine bis zum 19. Januar 2023 umtauschen

Im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen. Der Umtausch der alten Führerscheine ist Pflicht. Damit nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden und die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wurden die Fristen für den Umtausch gestaffelt: bei Inhabern von Papierführerscheinen (grau oder rosa) nach Geburtsjahrgängen und bei Inhabern von alten Kartenführerscheinen nach Ausstellungsdatum.

Der kommende Stichtag, 19. Januar 2023, gilt für Personen mit Papierführerscheinen, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren sind. Kartenführerscheine müssen grundsätzlich erst ab 2026 umgetauscht werden. Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Die Fahrerlaubnisbehörde rät allen Bürgerinnen und Bürgern, die verpflichtet sind ihren Führerschein umzutauschen, frühestens im Sommer vor Ablauf der Tauschfrist einen Antrag zu stellen, da die neuen Führerscheine nach 15 Jahren ablaufen. Daher wird ein vorzeitiger Umtausch deutlich vor Ablauf der jeweiligen Frist nicht empfohlen.

Personen, deren Papierführerschein nicht durch den Rheinisch-Bergischen Kreis oder den ehemaligen Rhein-Wupper-Kreis ausgestellt wurde, sollten bereits vor Antragstellung mit ihrer Ausstellungsbehörde des Papierführerscheins Kontakt aufnehmen. So können die dort vor Ort gespeicherten Daten an den Rheinisch-Bergischen Kreis übermittelt und das Verfahren zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins beschleunigt werden.

Neben der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus können Umtauschanträge auch in den lokalen Bürgerbüros gestellt werden.

Weitere Informationen zu Fristen, Anträgen und Kontaktdaten finden sich unter rbk-direkt.de unter dem Stichwort Pflichtumtausch.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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