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Geflügelpest: Ende der Stallpflicht in Bergisch Gladbach, Maßnahmen wegen Ausbruch in Lohmar aufgehoben

Die Anfang November angeordnete Stallpflicht für Geflügel in Bergisch Gladbach wurde aufgehoben. Dies gilt für Betriebe und Hobby-Haltungen, die sich in der Schutzzone von drei Kilometern um den Ausbruchsherd in Bergisch Gladbach Gronau befinden. Die umfangreichen Untersuchungen der Amtstierärztinnen in der Schutzzone sind abgeschlossen. „Ich freue mich, dass wir mit der Abarbeitung der Tierseuche einen wichtigen Schritt weitergekommen sind“, so Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig, „bei keiner der klinischen Kontrollen, die das Veterinäramt in den geflügelhaltenden Betrieben in der Schutzzone durchgeführt hat, haben wir Hinweise auf die Geflügelpest gefunden.“ Die Schutzzone kann damit zu einem Teil der Überwachungszone werden, in der die Stallpflicht entfällt. Hühner, Puten und anderes Hausgeflügel können wieder in die Ausläufe gelassen werden.

Auch in Lohmar wurden keine weiteren Fälle der Geflügelpest festgestellt. Im südlichen Rösrath wird die Überwachungszone daher aufgehoben. Somit fallen in den Gebieten, die nicht zusätzlich in der Überwachungszone in Bergisch Gladbach liegen, nun die angeordneten Maßnahmen weg. Die genauen Grenzen der auch weiterhin bestehenden Überwachungszone um den Ausbruchsort in Bergisch Gladbach finden Betroffene unter https://t1p.de/zszy0

Seit Ausbruch der Geflügelpest wurden rund 100 Betriebe aufgesucht und klinisch untersucht. In den größeren Betrieben wurden Proben von den Tieren entnommen. „Nach dem Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen hat sich der Erreger der Geflügelpest offensichtlich noch nicht weiter ausgebreitet“, erklärt Dr. Thomas Mönig. Dies ist eine Voraussetzung für die Umwandlung der Schutzzone in die Überwachungszone. „Allerdings gilt auch: Wir müssen jederzeit aufgrund des Vogelzugs mit einer erneuten Verbreitung des Geflügelpesterregers rechnen. Deshalb appelliere ich an alle, die Geflügel halten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen unbedingt weiter zu beachten. Hierzu gehört zum Beispiel die Verwendung persönlicher Schutzkleidung einschließlich nur im Stall getragener Schuhe und die Nutzung von Tränkestellen, die für Wildvögel unzugänglich sind. Das gilt für alle Haltungen im Kreisgebiet“, rät der Amtstierarzt.

Für weitere Auskünfte und Rückfragen steht das Veterinäramt telefonisch unter 02202 13 2815 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es unter www.rbk-direkt.de.


von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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