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Geflügelpest: Maßnahmen nach Ausbruch in Bergisch Gladbach aufgehoben – weiterhin auf Hygiene achten

Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises hat jetzt alle Auflagen der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 7. November 2022 aufgehoben. Die Schutzmaßnahmen wurden angeordnet, nachdem die Geflügelpest Anfang November bei Haushühnern in einer Hobby-Haltung im Bergisch Gladbacher Stadtteil Gronau festgestellt worden war.

Das Veterinäramt konnte bei seinen Untersuchungen in etwa 100 Geflügelhaltungen im Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsherd keine Hinweise auf eine weitere Ausbreitung der Krankheit feststellen. Daher wurde Ende November bereits die Stallpflicht für Geflügel in diesem Bereich gelockert. Die zentrale Schutzzone wurde damit zunächst in die größere Überwachungszone mit einem 10-Kilometer-Radius integriert. Nachdem auch in dieser größeren Entfernung und über den längeren Zeitraum keine Anzeichen der Seuche festzustellen waren, hat das Veterinäramt des Rheinisch Bergischen Kreises nun alle Schutzmaßnahmen aufgehoben.

Weiterhin wachsam sein

Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig rät jedoch allen Geflügelhalterinnen und -haltern weiterhin zur Vorsicht: „Der Vogelzug dauert nach wie vor an, daher ist jederzeit mit einer erneuten Verbreitung des Geflügelpesterregers zu rechnen. Deshalb appelliere ich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die allgemeinen Hygienemaßnahmen unbedingt auch weiterhin zu beachten. Das gilt natürlich für alle Haltungen im Kreisgebiet.“
Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Ställe sollten nur mit Stallkleidung und mit speziell dafür vorgesehenen Schuhen betreten werden.

Für weitere Auskünfte und Rückfragen steht das Veterinäramt unter 02202 13-2815 zur Verfügung. Informationen finden Geflügelhalterinnen und -halter auch auf der Webseite des Kreises unter www.rbk-direkt.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“.

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