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Frist verlängert – Führerscheine können im Rheinisch-Bergischen Kreis noch bis Juli umgetauscht werden

Bürgerinnen und Bürger aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind, müssen ihren Papierführerschein erst bis zum 19. Juli 2024 umtauschen und nicht – wie ursprünglich festgelegt – bis zum 19. Januar 2024.
Aufgrund des Hackerangriffs auf Südwestfalen-IT und den damit verbundenen Einschränkungen der Führerscheinstelle im Kreis hat die Bezirksregierung Köln die Frist per Allgemeinverfügung verlängert. Diese Sondergenehmigung gilt ausschließlich für Personen, die ihren Wohnsitz im Rheinisch-Bergischen Kreis haben.

Hintergrund
Ab dem Jahr 2033 sollen alle Menschen mit Führerschein, die in der EU leben, einen einheitlichen Kartenführerschein besitzen. Daher werden die bisherigen alten Führerscheine sukzessive ausgetauscht. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Weitere Informationen zu Fristen, Anträgen und Kontaktdaten finden Interessierte unter https://t1p.de/id7a.


von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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