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Rechtliche Betreuung fördern: Fachkräftegewinnung und Stärkung des Ehrenamts

Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann. Hier besteht dann die Möglichkeit, dass ein rechtlicher Vertreter oder eine rechtliche Vertreterin diese Aufgabe übernimmt.
Da die Menschen immer älter werden, wird der Bedarf an rechtlicher Betreuung langfristig weiter ansteigen. Das Betreuungswesen steht somit vor großen Herausforderungen. Denn der Fachkräftemangel trifft auch die rechtliche Betreuung: Es fehlen geeignete Berufsbetreuerinnen und -betreuer. Umso wichtiger ist es, ehrenamtliche Betreuungen attraktiver zu gestalten und die Zusammenarbeit mit Berufsbetreuenden und Vereinsbetreuenden im Rheinisch-Bergischen Kreis langfristig zu stärken. Eine erforderliche Verbesserung der Einkommenssituation von Berufs- und Vereinsbetreuenden wurde jedoch trotz grundlegender kommunaler Kritik nicht erreicht. Der Kreistag hat diese Entwicklungen im vergangenen Jahr erkannt und der Finanzierung von Maßnahmen zur Gewinnung und dem Erhalt von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Berufsbetreuenden und Vereinsbetreuenden in Höhe von jährlich 14.000 Euro zugestimmt.

Maßnahmenpaket bietet Informationen, Qualifizierung und Begleitung
Die Betreuungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Betreuende zu fördern und Fortbildungen anzubieten. Um ihre Attraktivität zu steigern, wurden die bisherigen Strategien überarbeitet und ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Ansprache, Qualifizierung und Begleitung von Betreuenden entwickelt. Zu den finanziell geförderten Projekten gehören unter anderem jährlich zwei kostengünstige Fortbildungsangebote für Berufsbetreuende und Vereinsbetreuende, die im Rheinisch-Bergischen Kreis Betreuungen durchführen, die Veranstaltungsreihe „Forum Berufsbetreuer“, die in Kooperation mit der Stadt Bergisch Gladbach angeboten wird, oder „Fit für die ehrenamtliche Betreuung“, eine mehrteilige Qualifizierungsmaßnahme, die für das kommende Jahr geplant ist.
Es finden auch Maßnahmen Berücksichtigung, die durch vorhandene Ressourcen gedeckt werden. Einige von ihnen konnten kostengünstiger beziehungsweise kostenneutral umgesetzt werden, sodass die bereitgestellten Mittel noch nicht in vollem Umfang eingesetzt wurden. Angebote ohne finanzielle Förderung sind zum Beispiel das „Netzwerk Hochschulen“, das das Berufsbild des Berufsbetreuenden bei Studierenden bekannt machen soll, ein Betreuertreff, Informations- und Umschulungsangebote.

Betreuerinnen und Betreuern Sicherheit geben
Die Maßnahmen zur Stärkung des Betreuungssystems im Rheinisch-Bergischen Kreis verfolgen das Ziel, die Menschen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen, in ihrer wertvollen Arbeit zu unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt darauf, Interessierten die nötige Sicherheit zu geben, sich auf dieses wichtige Ehrenamt oder den Beruf einzulassen. Durch umfassende Informationen, persönliche Beratung und gezielte Aufklärung werden sie befähigt, Verantwortung zu übernehmen und kompetent zu handeln. Alle Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirkung hin geprüft, bei Bedarf weiterentwickelt und durch neue, zeitgemäße Angebote ergänzt.
Auch die Prävention wird gestärkt: Um rechtliche Betreuungen möglichst zu vermeiden, soll die Vorsorgevollmacht stärker genutzt werden. Dafür ist gezielte Beratung nötig. Ein entsprechendes Konzept wurde 2023 vorgestellt, und der Kreistag beschloss eine Förderung der Betreuungsvereine zur besseren Aufklärung über Vorsorgevollmachten.

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