07.03.2022Corona-Virus: Hotline für von Impfpflicht betroffene Einrichtungen ist geschaltetDie von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen müssen dem Gesundheitsamt ab dem 16. März Mitarbeitende, die nicht geimpft sind, melden. Das Gesundheitsamt hat für Fragen der meldepflichtigen Einrichtungen im Rheinisch-Bergischen Kreis unter der Rufnummer 02202 13 3300 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen. Weitere Informationen zur Meldepflicht der Einrichtungen werden auf der Webseite des Kreises zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert: https://www.rbk-direkt.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht.aspx Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt nur für Personal in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen, beispielsweise in Krankenhäusern, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen oder Hospizdiensten. Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 ist am 12. Dezember 2021 in Kraft getreten.zurück