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Für den Ernstfall gerüstet sein: Notfall-Informationspunkte bieten Hilfen in Notlagen – Konzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis in Kreisleitstelle vorgestellt

Für den Ernstfall gerüstet sein: Notfall-Informationspunkte bieten Hilfen in Notlagen – Konzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis in Kreisleitstelle vorgestellt
Foto: Notfall-Informationspunkte bieten Hilfen in Notlagen – Konzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis in Kreisleitstelle vorgestellt, v. l. n. r.: Kreisbrandmeister Martin Müller-Saidowski, Landrat Stephan Santelmann, Kreisdirektor Dr. Erik Werdel; Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis/Joachim Rieger

Was tun, wenn plötzlich der Strom für längere Zeit ausfällt, es zu einem Hochwasser oder einem anderen unvorhersehbaren Ereignis kommt? Sollte eine Notsituation länger andauern, greift in den Kommunen des Kreises das Konzept der Notfall-Informationspunkte (NIP). Hier können sich Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall über die Lage informieren und einen Notruf absetzen, wenn Festnetz- und Mobilfunkgeräte ausfallen und die 112 nicht mehr angewählt werden kann.

Zudem erhalten Bürgerinnen und Bürger an den NIP Informationen über Hilfsangebote und weitere Anlaufstellen. Die NIP können im Notfall schnell eingerichtet werden. Sie befinden sich an zentralen Orten in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, beispielsweise Bürger- und Gemeindezentren oder Gaststätten.

Die NIP werden von den Kommunen betrieben und sind kommunikativ an die Kreisleitstelle angebunden. Von dort werden wichtige Informationen über die Lage weitergegeben und Maßnahmen kreisweit koordiniert.

Landrat Stephan Santelmann und Kreisbrandmeister Martin Müller-Saidowski stellten nun gemeinsam in der Leitstelle des Kreises vor, wie die Fäden für alle NIP dort zusammenlaufen. „Mit den Notfall-Informationspunkten setzen wir gemeinsam mit den Kommunen eine wichtige Maßnahme um, damit wir künftig noch besser für außergewöhnliche Ereignisse gewappnet sind. Durch die gute Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Kreises und die enge Vernetzung ist es uns gelungen, ein tragfähiges Konzept für die Notfall-Informationspunkte auf den Weg zu bringen.“, so Landrat Stephan Santelmann.

Ausbau und Betrieb von NIP

Die NIP, die sich etwa in eigens aufgestellten Faltpavillions oder Gebäuden befinden können, sind durch spezielle in Rot gehaltene Beschilderung gekennzeichnet. Nach aktueller Vorplanung sollen demnächst weitere sechs NIP in Overath, zirka 20 in Bergisch Gladbach und sechs in Odenthal eingerichtet werden. Die Stadt Wermelskirchen ist hier mit ihren 14 Notfall-Infopunkten Vorreiter, im gesamten RBK werden sukzessive flächendeckend weitere NIP eingerichtet. Kreisweit wird die Zahl der NIP bei rund 75 liegen.

Wichtig hierbei ist eine gute Lage, die NIP sollen in einem Umkreis von 3-5 km leicht erreichbar sein. Die Rahmenbedingungen für die Notfallinformationspunkte, wie etwa die Mindestausstattung, die Beschilderung und die kommunikative Anbindung gibt der Kreis vor, während die Kommunen den Aufbau und den Betrieb der NIP übernehmen. Sie entscheiden hierbei auch selbst, wieviel NIP sie einrichten.

Zur Ausstattung der NIP gehören unter anderem neben Stromerzeugern, Kabeltrommeln mit Mehrfachverteilern und Beleuchtungssätzen auch Warnwesten, Dokumentationsmaterial, Erste-Hilfe-Ausstattung sowie Kommunikationstechnik und Infomaterial. Die NIP werden im Fall einer möglichen Notlage kurzfristig aktiviert. An jedem NIP soll im Ernstfall durchgängig ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Verwaltung sowie eine Helferin oder ein Helfer parat stehen. NIP sind ohne großen Schulungs- und Organisationsaufwand zu errichten und zu betreiben.

Kommunikationsmittel und -wege

Informationen zur allgemeinen Lage erhält die Kreisleitstelle von der Bezirks- oder Landesregierung. Nach einer Bewertung werden diese dann per Telefon, Funk oder auch Satellitentelefon direkt an die NIP oder gegebenenfalls an die kommunalen Führungsstellen weitergegeben. Aufgabe der Kreisleitstelle ist, mit der betroffenen Kommune abzustimmen, ob die NIP vor Ort besetzt werden. Besteht keine Möglichkeit, zwischen Kreis und Kommune zu kommunizieren, entscheidet diese selbst.

Im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Information der Bevölkerung arbeiten die Kreisverwaltung und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eng zusammen. Die Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Mindestausstattung, die Beschilderung und die kommunikative Anbindung, gibt der Kreis vor, während die Kommunen den Aufbau und den Betrieb der NIP übernehmen. Der Kreis unterstützt die Kommunen bei Bedarf bei der Ausstattung der Infopunkte.

Unter www.rbk-direkt.de/bevoelkerungsschutz.aspx stellt der Rheinisch-Bergische Kreis weitere Informationen zum Thema Bevölkerungsschutz und persönliche Vorsorge zur Verfügung. „Hier wird es in Kürze auch eine Übersicht aller Notfall-Informationspunkte im Kreis geben“, erklärt Kreisbrandmeister Martin Müller-Saidowski.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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