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Modernisierung und Wandel

Architektenmodell des Kreishauses „Am Rübezahlwald 7“ (o.D.)

Das Kreishaus in Bergisch Gladbach Heidkamp

Aufgrund von Bevölkerungsentwicklung und Aufgabenzuwachs nahm die Zahl der Mitarbeiter der Kreisverwaltung auf 830 im Jahre 1971 zu. Hinzu kam der Wandel von der früheren Hoheitsverwaltung zur modernen Leistungsverwaltung. Der Erweiterungsbau neben der Villa Zanders reichte daher schon bald nicht mehr aus. Seit 1964 war die Verwaltung auf 14 verschiedene Gebäude innerhalb und außerhalb der Kreisstadt verteilt. Daher gab es bereits seit 1960 die ersten Bestrebungen, in der Innenstadt einen Verwaltungsneubau zu errichten. 1962 wurde jedoch ein Baustoppgesetz erlassen, sodass bis 1965 die Planungen ruhten. 1966 erstellte ein Wirtschaftsberatungsunternehmen ein Gutachten, welches die Grundlage der weiteren Planungen für einen Verwaltungsneubau wurde. Im Tausch hat der Kreis dann 1967 das verkehrsgünstig gelegene Grundstück „Am Rübezahlwald“ von der Stadt
Bergisch Gladbach erworben und dafür den Erweiterungsbau neben der Villa Zanders der Stadtverwaltung übergeben. Das Bauprojekt wurde der Gesellschaft für Kommunale Anlagen mbH (GKA) in Düsseldorf als „General-Übernehmer“ übergeben. Der Entwurf der Architekten Prof. Dr.-lng. Walter Henn und Dr.-lng. Lothar Kammel setzte sich im Wettbewerb durch und wurde realisiert. Am 12. November 1971 konnte die GKA der Kreisverwaltung die Schlüssel zum neuen Kreishaus übergeben, obwohl die Fertigstellung erst für den 17. Juni 1972 geplant war.

Das Kreishaus „Am Rübezahlwald 7“ nach seiner Fertigstellung (1972)

Kommunale Neugliederung im Bergischen Raum

Mit dem Gesetz zur Neugliederung
der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) vom 5. November 1974 tritt am 1. Januar 1975 nach jahrelangen Planungen die bislang letzte kommunale Neugliederung in Kraft. Der Rhein-Wupper-Kreis und der alte Rheinisch-Bergische Kreis werden aufgelöst und ein neuer zweiter Rheinisch- Bergischer Kreis eingerichtet (§ 24 des Köln-Gesetzes). Bergisch Neukirchen und Opladen werden nach Leverkusen, Burg nach Solingen eingemeindet, Langenfeld wird dem Kreis Mettmann zugeordnet. Monheim wird zunächst nach Düsseldorf einge meindet, hat aber mit der Verfassungsklage Erfolg und kommt zum Kreis Mettmann. Hückeswagen und Radevormwald werden dem Oberbergischen Kreis zugeordnet. Witzhelden kommt zu Leichlingen. Dabringhausen und Dhünn werden nach Wermelskirchen eingemeindet. Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen werden mit Teilen des Rheinisch-Bergischen Kreises zum neuen Rheinisch-Bergischen Kreis vereinigt. Porz wird nach Köln eingemeindet und verliert dadurch die Rechte als eigenständige Stadt. Die Verfassungsklage der Stadt Porz gegen das Köln-Gesetz hatte keinen Erfolg, da sie wie Rodenkirchen das Oberverwaltungsgericht nicht von der wirtschaftlichen Leistungskraft und einer intakten Infrastruktur überzeugen konnten. Engelskirchen, Klüppelberg, Lindlar und Wipperfürth werden dem Oberbergischen Kreis zugewiesen. Bensberg und Schildgen werden nach Bergisch Gladbach eingemeindet. Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath gehören weiterhin dem Rheinisch-
Bergischen Kreis an. Ein Änderungsantrag des für die Verwaltungsreform zuständigen Ausschuss hatte jedoch keinen Erfolg. So sollte auf Vorschlag des Ausschusses, Opladen nicht der kreisfreien Stadt Leverkusen sondern als kreisangehörige Stadt zusammen mit Bergisch Neukirchen dem Rheinisch-
Bergischen Kreis zugeordnet werden. Des Weiteren wollte der Ausschuss auch die Stadt Leverkusen dem Rheinisch-Bergischen Kreis angliedern.

Gutachten Kommunale Neugliederung (o.D.)
Großer Sitzungssaal mit den Wappen der alten und neuen kreisangehörigen Kommunen (1976)

Wiedervereinigung und Jahrtausendwende

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 engagierte sich der Rheinisch-Bergische Kreis bei Aufbau der Verwaltung in den Landkreisen Forst und Senftenberg. Die folgenreichste Änderung folgte jedoch mit dem Gesetz zur Änderung der Kreisordnung vom 6. Mai 1994, wodurch die kommunalen
Doppelspitze, die durch die Briten 1945 eingeführt worden war, abgeschafft wurde. Mit der Kommunalwahl vom 12. September 1999 wurde Norbert Mörs zum ersten hauptamtlichen Landrat des Rheinisch-BergischKreises gewählt.

Verdienstmedaille des Rheinisch-Bergischen Kreises

Das 21. Jahrhundert

2016 steht der Rheinisch-Bergische Kreis vor neuen Herausforderungen. Die Bediensteten des Kreises sind auf mehrere Standorte verteilt. Neben dem Kreishaus in Heidkamp ist ein ehemaliges Bürogebäude in Gronau das größte Gebäude. Die Standorte sollen jedoch in einen Erweiterungsbau am Kreishaus in Heidkamp zusammengeführt werden. Am 19. August 2015 erfolgte die Grundsteinlegung für diesen Erweiterungsbau, der Ende 2016 bezogen wurde.

Grundsteinlegung zum Erweiterungsbau (19. August 2015)