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DigitalPakt Schule - Antragsstellung

Schulträger fragen, die Gigabit.NRW-Geschäftsstelle Köln antwortet

Beim "DigitalPakt Schule" geht es darum, langfristig die digitale Infrastruktur von Schulen aufzubauen und zu erhalten. Dafür stellen Bund und Länder in den nächsten Jahren rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für die Kommunen und den Kreis als verantwortliche Schulträger ist die Antragsstellung eine Herausforderung. Die Geschäftsstelle Bildungsnetzwerk unterstützt den Prozess mit dem von ihr moderierten Gremium „Strategiegespräch zur Medienentwicklungsplanung“. Hierzu hat sie die Geschäftsstelle Gigabit.NRW eingeladen. Die bei der Bezirksregierung Köln angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt Schulträger etwa durch die Beratung zu technisch-pädagogischen Themen und bei der Beantragung ergänzender Landesmittel.

Antragssteller und interessierte Fachakteure können sich über die Hotline 0221 147-2036 oder per E-Mail an die Gigabit.NRW-Geschäftsstelle wenden. Die wichtigsten Antworten zum „DigitalPakt- Schule“ gibt das Schulministerium NRW hier. Antworten auf Fragen, die uns aus dem Kreis erreichen, werden außerdem hier laufend dokumentiert:

Wie gehe ich mit zwei Schulen um, die sich ein Schulgebäude teilen (Gymnasium/Realschule) und demnach auch die Infrastruktur?

Gemeinsam genutzte Infrastruktur und Hardware wird im Antrag einer Schule zugeordnet.

Bei Antragstellung wird ein Nachweis über bedarfsgerechte Qualifizierungsplanung für die Lehrkräfte gefordert. Wie sollte dieser Nachweis aussehen?

In der Strukturvorlage gibt es einen entsprechenden Abschnitt, dort werden der Ist-Zustand und die geplanten Fortbildungen/Qualifizierungsmaßnahmen dokumentiert.

Das jedem Schulträger zur Verfügung stehende Budget aus Digitalpaktgeldern ist bekannt. Wie wird mit der Differenz aus der im Antrag bewilligten Hardwareausstattung und dem erst später bezifferbaren tatsächlichen Preis umgegangen?

Erwartet wird eine realistische Kostenschätzung mit aktuellen Marktpreisen. Wenn die tatsächlichen Kosten die Schätzung übersteigen, muss später ein Änderungsantrag bei Beauftragung/Vergabeverfahren gestellt werden.

Pädagogische Begründungen werden bei Präsentationsmedien und bei digitalen/mobilen Endgeräten gefordert. Sollte die Begründung Verweise auf Medienkonzepte und/oder den Medienentwicklungsplan enthalten?

Es sind keine Verweise auf das Medienkonzept gefordert. Es sollte aber kurz begründet werden, warum zu diesem Unterrichtsinhalt in der betreffenden jeweiligen Jahrgangsstufe ein interaktives Präsentationsmedium notwendig ist.

Wie oft und in welcher Form können wann Ergänzungen zu einem Antrag gemacht werden?

Solange der Antrag noch nicht abgeschickt wurde, kann er verändert werden. Wurde er bereits abgesendet, haben Änderungsanträge schriftlich zu erfolgen.